Textatelier
BLOG vom: 05.06.2006

Neues Gesetz in D: Herstellerschutz vor Verbraucherschutz

Autor: Heinz Scholz
 
Nach den Fleischskandalen der letzten Jahre war das Entsetzen in Deutschland besonders gross, als Gammelfleisch (verdorbenes, minderwertiges Fleisch, Ekelfleisch) aufgetaucht war. Wie war das möglich, zumal sich die Behörden mit lückenlosen und effektiven Kontrollen brüsteten?
 
Die Politiker, an vorderster Front Minister Horst Seehofer, riefen lauthals nach Sofortmassnahmen. Die einen Politiker meinten, man solle die Kontrollen verschärfen und die Betrüger härter bestrafen. Wiederum andere superkluge Köpfe waren der Ansicht, es sei alles nicht so schlimm, denn es bestehe keine Gesundheitsgefahr, wenn man Gammelfleisch verzehrt. Ich möchte einmal einen Politiker erleben, der an solch einem Stück Fleisch herumkaut und sich dann übergeben muss. Im besten Fall wird er vielleicht eine unruhige Nacht verbringen. Ich bin überzeugt, er würde sofort mit aller Macht seinen Einfluss geltend machen, die betreffenden Firmenchefs mit Namen nennen und Betriebsschliessungen veranlassen. Oder er wird sofort ein verbraucherfreundliches Gesetz auf den Weg bringen.
 
Die in den letzten 5 Jahren beschlossenen Massnahmen sind jedoch kosmetischer Natur. Es wurde nicht viel verbessert. Fakt ist, dass die Untersuchungsstrukturen veraltet sind. Dazu „foodwatch“: „Eine wesentliche Verbesserung tritt nur ein, wenn Hersteller und Handel ein starkes Eigeninteresse haben, Betrügereien zu unterbinden und zu vermeiden. Erst dann können Kontrollen greifen, weil Betrügereien dann Ausnahme und nicht mehr Normalfall sind.“ Weiter betonte die genannte Organisation: „Solange sich Lug und Trug auf Kosten der Verbraucher lohnen, werden sich die Zustände nicht ändern.“ Deshalb fordert foodwatch „Unternehmerstrafen, die in der Praxis abschreckend wirken, weil sie höher sind als die Kosten für Qualitätssicherung.“
 
In Dänemark müssen Analysenergebnisse veröffentlicht werden, aber auch der Firmenname. „Das hat eine starke präventive Wirkung“, so Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. Warum wird das bei uns nicht praktiziert? Nun, ich vermute den folgenden Grund: Die Politiker wollen die Hersteller schützen. Die Verbraucher sind zweitrangig. Wenn sich ein Verbraucher nach einem Skandal bei uns nach dem Hersteller erkundigt, bekommt er keine Antwort. Es ist traurig, wenn die Verbraucher eine solche Behandlung erfahren.
 
Schützt die Hersteller!
Jetzt soll das neue Verbraucherinformationsgesetz für Abhilfe sorgen. Aber der neue Gesetzestext schränkt die Auskunftspflicht schon wieder ein. Das öffentliche Interesse hat nicht eindeutig Vorrang vor der Geheimhaltung von Marktinformationen. Dann ändert sich wiederum nichts an den Missständen. 19 Organisationen fordern deshalb den deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zu verabschieden, das die Informationsrechte der Verbraucher stärkt.
 
Unter www.ess-wissen.de fordert foodwatch die Verbraucher dazu auf, eine Petition an Verbraucherminister Seehofer zu senden. Er wird gebeten, endlich ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz vorzulegen. Im Anhang des E-Mail-Vordrucks sind die Schwächen des Gesetzes und die vom Verbraucher gewünschten Anforderungen aufgeführt.
 
Gen-Pflanzen: Verbraucher als Versuchskaninchen
Die Regierung plant noch ganz andere Dinge. In einem Gentechnik-Grundsatzpapier, das Greenpeace vorliegt, möchte Minister Seehofer Verbraucher zu Versuchskaninchen machen.
Darnach sollen experimentelle Gen-Pflanzen zukünftig ohne gesundheitliche Sicherheitsprüfung in die Nahrungsketten gelangen dürfen, wie aus einem geheimen Entwurf des angekündigten Grundsatzpapiers ersichtlich ist. Das Ministerium will damit bewusst das EU-Recht negieren. Es sollen nicht nur die Abstände von Gen-Maisfeldern zu Bio-Anpflanzungen auf 150 Meter reduziert werden, sondern noch andere Veränderungen zum Vorteil der Gen-Bauern beschlossen werden. Interessanterweise schlägt sogar der US-Genkonzern Monsanto in vertraulichen Anbauverträgen einen Mindestabstand von 300 Metern vor, wie Georg Janssen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, erläuterte.
 
Bisher war es so, dass Versuchspflanzen ohne umfangreiche Sicherheitsprüfungen der Risiken für Mensch und Umwelt nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Im neuen Entwurf sollen verunreinigte Produkte zur Herstellung von Tierfutter und Lebensmitteln erlaubt sein. Wenn dieser Gesetzesentwurf durchgeht, dann sind Forschungsinstitute und Industriebetriebe für Verunreinigungen nicht mehr haftbar.
 
Fazit
Es ist heute leider so, dass immer wieder die Hersteller mit Samthandschuhen angefasst werden. Unverständlich sind die laschen gesetzlichen Massnahmen bei der Aufdeckung von Missständen. Die Behörden sammeln wohl Untersuchungsdaten und publizieren diese in einem Jahresbericht, aber Namen werden nicht genannt. Und wenn einmal nach Monaten ein skandalträchtiges Unternehmen durch die Presse geht, dann haben die betreffenden Betrüger ihre Fleischberge schon längst an Grossküchen, Kliniken, Schulen oder Imbissstuben verkauft und ein profitables Geschäft gemacht. Dazu ein Beispiel: Der grösste Wildfleischhändler Europas (Berger-Wild) konnte jahrelang Fleisch verkaufen, obwohl den Behörden schon Jahre vorher die Mängel in der Hygiene bekannt waren. Erst 2005 kam es zum grossen Fleischskandal.
 
Deshalb fordere ich die namentliche Bekanntgabe der schwarzen Schafe in der Presse und im Internet sowie härtere Strafen bei Verstössen aller Art. Ich finde, an 1. Stelle müsste der Schutz der Verbraucher stehen. Dies müsste eigentlich den Politikern in den Kopf gehen. Schliesslich sollten ja auch unsere Politiker vor Gammelfleisch und anderen unappetitlichen Dingen geschützt werden.
 
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