Textatelier
BLOG vom: 15.04.2008

Beipackzettel: Arzt hat keine Zeit und Patient ist überfordert

Autor: Heinz Scholz, Wissenschaftspublizist, Schopfheim D
 
Der Beipackzettel ist zur Information für Personen gedacht, die Medikamente anwenden, also für Patienten. Aber die Gebrauchsinformationen oder „Waschzettel“ sind oft so verfasst, dass man noch immer meinen könnte, sie seien für Mediziner entworfen worden. 72 % der Patienten lesen zwar die Packungsbeilage, aber die Hälfte versteht nur „Bahnhof“. Viele Patienten beklagen, diese wichtigen Informationen seien zu umfangreich, schwer verständlich und unübersichtlich. 15 % der Patienten werfen die Medikamente weg, weil sie durch die aufgeführten Nebenwirkungen verunsichert sind.
 
In den letzten Jahren gab es viele Versuche, die Beipackzettel verständlicher und einfacher zu gestalten; die meisten sind jedoch gescheitert. Dies liegt zum Teil daran, dass der Text vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgegeben wird. Der Pharmahersteller ist verpflichtet, jede Nebenwirkung anzugeben, egal ob häufig oder selten vorkommend. Auch andere Infos über das Medikament, ob wichtig oder unwichtig, müssen im Beipackzettel aufgeführt werden.
 
In der Vergangenheit gab es einige Initiativen, die Packungsbeilagen patientengerechter zu gestalten. So sollten diese klarer gegliedert, Fachausdrücke ins Deutsche übersetzt werden, Wiederholungen und Fachinfos sollen wegfallen.
 
Dazu Apothekerin Dr. Dagmar Walluf-Blume vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie: „Die Aufklärung des Patienten steht im Vordergrund. Der Patient erkennt auf den ersten Blick, wo er welche Informationen findet. Zudem enthält sie praktische Tipps; auch die Anwendungstechnik wird laiengerecht erklärt. Um Einnahmefehler zu vermeiden, wird ausführlich beschrieben, in welcher Dosis, wie oft und zu welchen Tageszeiten das Mittel einzunehmen ist.“
 
Bei Neuzulassungen ist es in der EU seit 2005 erforderlich, mit der Einreichung der Zulassungsanträge der zuständigen Zulassungsbehörde bei Arzneimitteln auch die Packungsbeilage einzureichen. Aber was nützen alle diese Bemühungen, wenn der Patient die Packungsbeilage nicht liest oder diese nicht versteht oder der Arzt ihn nicht aufklärt. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
 
Wer kommt da noch draus?
Bei einer meiner kleinen Wanderungen mit meiner Enkelin Melina kam ich kürzlich mit einem etwa 75-Jährigen, der in einem Garten arbeitete, ins Gespräch. Er leidet unter Herzrhythmusstörungen und unter Bluthochdruck. Sein Arzt verordnete ihm 7 verschiedene Medikamente. Es sind Folgende: ein harntreibendes Medikament, Digitoxin gegen Herzschwäche, eine Kombination aus den Wirkstoffen Hydrochlorothiazid und Ramipril (diese werden bei erhöhtem Blutdruck verordnet), ein Medikament zur Senkung eines erhöhten Harnsäurespiegels (Allopurinol), ein Medikament zur Verbesserung der Herzdurchblutung (Isosorbiddinitrat), ein Beta-Rezeptoren-Blocker und Marcumar.
 
Von seinem Arzt erfuhr er keine Fakten zu Nebenwirkungen, und er erhielt keinerlei Warnhinweise. Der Mann zeigte ein gewisses Verständnis für den Arzt und meinte: „Der hat viele Patienten und keine Zeit, mir alles zu erklären.“ Auch von manchem Apotheker war keine umfassende Aufklärung zu bekommen. Wie er mir glaubhaft versicherte, wurde sogar in einer Apotheke der Arbeitsvertrag einer Apothekenhelferin nicht verlängert, weil sie zu viel mit den Kunden „schwätzte“.
 
Als der Betagte erfuhr, dass er einen ehemaligen Arzneimittelanalytiker vor sich hatte, bat er mich um Aufklärung. Ich besorgte ihm Infos aus dem Internet und besprach mit ihm in einem weiteren Treff die Nebenwirkungen.
 
Während des 1. Gesprächs merkte er noch an, dass er nach Einnahme eines bestimmten Medikaments immer müde und „taumelig“ werde. Aus diesem Grunde nimmt er das eine oder andere Medikament vor Autofahrten nicht mehr ein.
 
In der Tat sorgt der Beta-Rezeptorenblocker Bisoprolol für folgende Nebenwirkungen: Durchblutungsstörungen von Händen und Füssen, Taubheits- und Kältegefühl in den Gliedmassen, Blutdruckabfall mit Schwindel beim Aufstehen, Kopfschmerzen, Steigerung des Pulsschlags, Empfindungsstörungen, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Verwirrtheit und Halluzinationen.
 
Auch kann das eine oder andere Präparat die Wirkung weiterer Medikamente verstärken oder abschwächen. Wer beispielsweise Ramipril einnimmt, erfährt eine Wirkungserhöhung von Alkohol und Digitalisglykosiden. Allopurinol seinerseits verstärkt übrigens die gerinnungshemmende Wirkung von Marcumar und ähnlichen Medikamenten. Die gleichzeitige Einnahme von Alkohol verstärkt ebenfalls die blutdrucksenkende Wirkung, kann aber auch die Wirkung weiterer Medikamente verstärken oder abschwächen.
 
Der Mann fiel aus allen Wolken, als ich ihm das vorlas. Der Arzt wollte die gegenseitige Einflussnahme dadurch verhindern, dass er ihm einen Einnahmeplan (morgens, mittags, abends) mitgab. Aber der Patient hielt sich nicht immer daran. Oft ist es so, dass viele ihre Medikamente auf einmal einnehmen. Ein solcher Medikamentencocktail könnte gefährlich werden.
 
Alkohol und Medikamente
Da der erwähnte Pensionär auch ab und zu Alkohol zu seinen Medikamenten trinkt, warnte ich ihn davor. Alkohol ist nicht nur ein Zellgift, sondern geht auch Wechselwirkungen mit Medikamenten ein. Was passiert? Nun, der alkoholisierte Medikamentenkonsument wird dann häufig von Übelkeit, Magen- und Kopfschmerzen, Schwindel, Herzklopfen betroffen sein. Folgende Medikamente vertragen sich nicht mit Alkohol: Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Antiepileptika, bestimmte Diabetes-Medikamente, Antibiotika, Acetylsalicylsäurepräparate.
 
Aber mein neuer Bekannter weiss sich zu helfen. Wenn er ein Bierchen oder ein Glas Rotwein trinkt, verzichtet er an diesem Tag auf seine Medikamente, oder er nimmt die Arzneien im zeitlichen Abstand zum Alkohol ein. Er hört auf seinen Körper und ist sich sicher, was ihm gut tut.
 
Da der Erwähnte auch ein Entwässerungsmittel (Diuretika) einnimmt, wies ich ihn darauf hin, dass er unbedingt auf Lakritze verzichten soll. Durch diese Kombination kann nämlich eine Kaliumverarmung im Körper entstehen. Symptome sind dann Muskelschwäche, langsame Reflexe, erhöhter Blutdruck und Müdigkeit.
 
Wichtige Informationen aufmerksam lesen!
Trotz des oft schwierigen Texts empfiehlt es sich, den Beipackzettel aufmerksam zu lesen. Wenn Unklarheiten bestehen, sollte sich der Patient nicht scheuen, den Arzt oder Apotheker zu fragen.
 
Anhand von 2 Medikamenten möchte ich den Beipackzettel näher betrachten. Das 1. Medikament enthält den Wirkstoff Ibuprofen und das 2. ist ein pflanzliches Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen.
 
1. Ibuprofen-Medikament: Am Kopf des Zettels steht der offizielle Name des Medikaments als Warenzeichen mit einem ® versehen, dann die Dosierung. So bedeutet beispielsweise „400“, dass 400 mg des Wirkstoffs in einer Tablette vorhanden sind. Unter Zusammensetzung ist die Dosierung nochmals angegeben, ausserdem die sonstigen Bestandteile. Wenn hinter dem Medikamentenname ein „N“ steht, bedeutet dies, dass sich die Wirkstoffe geringfügig geändert haben. Der Zusatz „comp“ bedeutet ein Kombinationspräparat, also ein Medikament mit mehreren Wirkstoffen. „Mono“ bedeutet ein Medikament mit einem Wirkstoff. Als „mite“ wird ein Medikament bezeichnet, das meist nur die Hälfte an Wirkstoff enthält als dasjenige ohne Zusatz. Bei der Bezeichnung „forte“ ist meist doppelt so viel an Wirkstoff vorhanden als beim gleichen Präparat ohne „forte“.
 
Unter „Darreichungsform und Inhalt“ wird angegeben, welche Packungsgrössen (N1 = 10, N2 = 20 und N3 = 50 Tabletten etc.) es gibt, ob es sich um Tabletten, Dragees, Filmtabletten, Kapseln, Ampullen, Tropfen, Salbe, Creme oder Gel handelt.
 
Ein wichtiger Punkt sind die Hinweise zu den Anwendungsgebieten. Beim Ibuprofen steht auf der Beilage: Ibuprofen ist ein schmerzstillendes, fiebersenkendes und entzündungshemmendes Arzneimittel.
 
Gegenanzeigen
Ein wichtiger Punkt sind die Gegenanzeigen. Bei den unter diesem Punkt aufgeführten Krankheiten oder Umstände ist eine Arzneieinnahme nicht erlaubt. Beim Ibuprofen sind es Überempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff Ibuprofen, ungeklärte Blutbildungsstörungen, Geschwüre im Magen oder Darm und Schwangerschaft im letzten Drittel. Auch für Kinder unter 13 Jahren ist das Ibuprofen-Medikament 400 wegen der hohen Dosierung ungeeignet. Bei einigen Krankheiten ist eine Einnahme von Ibuprofen nach Rücksprache mit dem Arzt möglich. Wie Dr. Peter Rose in seinem Buch „Merckle Beipackzettel-Lexikon“ erwähnte, können Gegenanzeigen auch erst nach Beginn der Behandlung mit diesem Arzneimittel auftreten oder bekannt werden. In diesem Fall sollte der Patient sofort den Arzt informieren.
 
Unter „Gegenanzeigen“ werden auch folgende Fragen beantwortet: „Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?“ und „Was ist bei Kindern und älteren Menschen zu berücksichtigen?“
 
Darf man Auto fahren?
Unter Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung und Warnhinweise sind folgende aufgeführt: Lagerhinweise, empfohlene Kontrolluntersuchungen bei längerer Anwendung und Alkoholgehalt des Medikaments. Enthält das Arzneimittel Alkohol, dann ist Vorsicht geboten bei Kindern, Schwangeren, Lebererkrankungen und im Strassenverkehr. Aber auch nach Einnahme von Arzneimitteln, die eine verlängerte Reaktionszeit und das Sehvermögen verschlechtern, sollte man nicht Auto fahren. Zu diesen Medikamenten gehören Schlaf- und Schmerzmittel, pupillenerweiternde Augentropfen, Antiepileptika, Parkinsonmittel, Psychopharmaka und bestimmte Mittel gegen Erkältungskrankheiten. Bei dem Medikament mit dem Wirkstoff Ibuprofen steht unter „Worauf müssen Sie noch achten?“: „Bei längerem hochdosiertem, nicht bestimmungsgemässem Gebrauch von Schmerzmitteln können Kopfschmerzen auftreten, die nicht durch erhöhte Dosen des Arzneimittels behandelt werden dürfen. Ganz allgemein kann die gewohnheitsmässige Einnahme von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen.“
 
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Die Wirkung eines Medikaments kann unter Umständen von anderen Arzneimitteln oder Nahrungsbestandteilen beeinflusst werden. Es kann sowohl eine Verstärkung als auch eine Verminderung der Wirkung oder Nebenwirkung auftreten. So bildet beispielsweise das Kalzium aus Milchprodukten mit bestimmten Arzneistoffen unlösliche Komplexe. Oder die gerbstoffhaltigen Getränke Kaffee oder Tee binden Eisen und beeinträchtigen die Wirkung. Aus diesem Grunde sollten die erwähnten Getränke und Nahrungsmittel etwa im Abstand von 2 Stunden nach Medikamenteneinnahme zugeführt werden.
 
Ibuprofen verstärkt die Wirkung von Lithium, blutgerinnungshemmenden Mitteln (z. B. Marcumar), Methotrexat und von Glukokortikoiden. Eine abschwächende Wirkung wurde bei entwässernden und blutdrucksenkenden Arzneimitteln beobachtet.
 
Was ist mit Nebenwirkungen?
Sobald die Patienten ein Medikament in Händen haben, konzentrieren sich nicht wenige auf die Angaben der Nebenwirkungen auf der Packungsbeilage. Oft bekommen die Anwender einen gehörigen Schreck, wenn Sie die lange Liste an Nebenwirkungen, die nicht nur bei chemischen, sondern auch bei natürlichen Mitteln auftreten können, durchlesen. Diese sind meist unterteilt in häufig, gelegentlich und selten auftretende Nebenwirkungen, dazu kommen noch Nebenwirkungen, die in Einzelfällen vorkommen können. Wichtig ist Folgendes: Wenn Sie Nebenwirkungen bei sich beobachten, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit. Das Medikament sollte nicht eigenmächtig abgesetzt werden, sondern erst nach Rücksprache mit den erwähnten Spezialisten.
 
Beim Ibuprofen sind unter häufig vorkommenden Nebenwirkungen folgende aufgeführt: Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Durchfall und geringfügige Blutverluste im Magen-Darm-Trakt und unter gelegentliche Nebenwirkungen Magen-Darm-Geschwüre. Seltene Nebenwirkungen sind Überempfindlichkeitsreaktionen. Die Nebenwirkungen (es sind insgesamt 13 aufgeführt!) sind aufgeteilt: Nebenwirkungen im Verdauungstrakt, Nervensystem, Niere, Leber, Blut, Haut, Immunsystem und Überempfindlichkeitsreaktionen. Da wird einem ganz schwindlig, wenn man das alles lesen und verstehen muss.
 
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden üblicherweise folgende Häufigkeitsangaben zu Grunde gelegt:
 
Sehr häufig: Nebenwirkungen treten bei mehr als 10 % der Behandelten auf.
Häufig: Weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten.
Gelegentlich: Weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten.
Selten: Weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten.
Sehr selten: Weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschliesslich Einzelfälle.
 
Vor oder nach dem Essen einnehmen?
Bevor der Patient ein Medikament einnimmt, soll er sich erkundigen, ob er dieses vor oder nach dem Essen einnehmen soll. Bei Schmerz- und Rheumamitteln empfiehlt es sich diese nicht auf nüchternen Magen, sondern zu oder nach den Mahlzeiten einzunehmen. Ibuprofen sollte während (bei Patienten mit empfindlichem Magen) oder nach den Mahlzeiten verabreicht werden. Wirkstoffe, die schnell wirken sollen, werden in der Regel vor den Mahlzeiten zugeführt. Auch die Frage, ob das Medikament am Morgen oder Abend verabreicht werden soll, muss geklärt werden. Patienten, die die Medikamenteneinnahme oft vergessen oder mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen, sollten eine Dosierhilfe kaufen. Diese weisen mehrere Fächer auf, die nach Wochentag und Tageszeit unterteilt sind.
 
Was steht sonst noch auf dem Beipackzettel? Aufgeführt sind Dosieranleitung, Art und Dauer der Anwendung, Anwendungsfehler und Überdosierung, Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels und Stand der Information.
 
2. Pflanzliches Arzneimittel: Das Medikament Iberogast® wird eingesetzt bei Magen-Darm-Erkrankungen und enthält 9 Heilpflanzenauszüge. Die Gebrauchsinformation auf der Vorderseite des Beipackzettels ist sehr übersichtlich. Darüber hinaus sind die Überschriften und die Zusammensetzung des Medikaments in grüner Schrift hervorgehoben.
 
Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sind nur wenige aufgeführt. Bei den Nebenwirkungen können Überempfindlichkeitsreaktion (Hautausschlag, Juckreiz, Atembeschwerden) auftreten.
 
Sehr lobenswert: Auf der Rückseite des Beipackzettels sind die Infos in mehreren Sprachen aufgeführt.
 
Fazit
Bevor ein Patient ein Medikament einnimmt, sollte er sich bei einem Arzt oder Apotheker erkundigen, welche Wirkungen, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen dieses hat. Wichtig ist auch zu wissen, wie oft das Medikament, vor oder nach dem Essen, morgens oder abends und wie lange eingenommen werden muss. Eine wichtige Informationsquelle stellt der Beipackzettel für den Patienten dar. Der Beipackzettel sollte übersichtlich, verständlich und nicht mit unwichtigen Informationen voll gepackt sein. In der Praxis ist es so, dass es immer noch unübersichtliche Beipackzettel gibt. Kein Wunder, dass der Patient die Lust zum Lesen verliert.
 
Als ich dem eingangs erwähnten Pensionär die Infos zu den Arzneimitteln gab, kam er aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dieses Beispiel zeigt, dass viele Patienten beim Studium von Beipackzetteln überfordert sind, und Ärzte haben oft keine Zeit, ausführliche Infos zu geben. Sie verweisen dann immer auf die Beipackzettel.
 
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ wird gebetsmühlenartig in der Werbung propagiert. Fragen können Sie, aber ob sie die gewünschten Infos überall bekommen, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
 
Hinweis auf weitere Blogs über Medikamente
Hinweis auf weitere Blogs von Scholz Heinz
Auf Pilzpirsch: Essbare von giftigen Pilzen erkennen
Ein bärenstarkes Museum in Gersbach
Barfuss über die Alpen
Foto-Blog: Auf geht`s zur Hohen Möhr
Foto-Blog: Vom Kleinen Rhein zum Altrhein
Fotoblog über den Schönauer Philosophenweg
Rote Bete (Rande), eines der gesündesten Gemüse
Hermann-Löns-Grab im Wacholderhain
Lüneburger Heide: Salzsau und Heidschnucken
Kutschenmuseum in Wiechs ist ein Schmuckstück
Canna verleihen einen Hauch karibisches Flair
Artenreiche Streuobstwiesen stark gefährdet
Liebe zu den Kräutern in die Wiege gelegt
Eine Hütte mit Fleischsuppe im Namen
Rätsel um die Russenbänke in Präg gelöst