Textatelier
BLOG vom: 03.06.2009

Trick mit den Packungsgrössen: Mehr Geld für weniger Ware

Autor: Heinz Scholz, Wissenschaftspublizist, Schopfheim D
 
Die EU hat wieder mit einer unverständlichen Verordnung zugeschlagen. Seit dem 11. April 2009 fielen die strengen Verpackungsvorschriften weg. Bislang gab es Einheitsgrössen für viele Artikel des täglichen Gebrauchs. Nun dürfen die Hersteller beliebige Packungsgrössen für Zucker, Mehl, Milch, Butter, Marmelade, Schokolade, Bier, Mineralwasser und andere Nahrungsmittel und Getränke auf den Markt bringen. Ausgenommen von der Verordnung sind nur Wein, Schaumwein und Spirituosen. Der Dumme ist wieder der Verbraucher, der sich im Packungsgrössen-Wirrwarr nicht mehr auskennt. Letzten Endes zahlt er mehr Geld für weniger Ware. Zu Recht befürchtet Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale mehr Tricks und Täuschung im Supermarkt.
 
Einen besonderen Trick liess sich ein Hersteller von Babywindeln einfallen. In der Packung sind jetzt 3 Windeln weniger drin, der Preis ist jedoch der alte. Der Verbraucher merkt dies nicht sofort. Der erwähnte Verbraucherschützer hat in den letzten 2 Jahren durch solche Tricks Preiserhöhungen von 20 % festgestellt.
 
Walter Hess teilte mir eine Erfahrung mit Packungsgrössen mit. Er schrieb mir in einer E-Mail am 21.05.2009 dies: „Ich kaufe manchmal Fertigzement maxit mur 920. Als ich gestern einen Sack holte, dachte ich, meine Körperkräfte seien gewachsen. Doch stellte sich heraus, dass jetzt nur noch 30 statt 40 kg im Sack sind … früher waren es 50 kg. Die Leute werden wahrscheinlich immer schwächlicher.“ In Zeiten rückenschwacher Menschen finde ich die kleinere Packungsgrösse sinnvoll. Aber der Preis muss natürlich stimmen. Ich bin überzeugt, dass kleinere Mengen jetzt viel teurer, bezogen auf die Grosspackung, sind.
 
Hersteller tricksen bei Portionsgrössen
Auch hier tricksen die Hersteller: Für ihre ziemlich süssen Müesli geben sie viel zu kleine Portionsgrössen mit den Nährwerten an. Dazu ein Beispiel (Vitalis von Dr. Oetker): Eine Portion (40 g ohne Milch) enthält: 159 kcal (8 % des Tagesbedarfs), 7,6 g Zucker (8 %), 5,1 g Fett (7 %), gesättigte Fettsäuren 1,7 g (9 %), 0,23 g Natrium (10 %). Die Portion von 40 g ist ziemlich mickrig und vom Hersteller beabsichtigt. Der unkritische Verbraucher wird dann glauben, so viel Zucker, Fett und Salz seien da in einer Portion gar nicht drin. In Wirklichkeit wird er sich mit den kleinen Mengen von 40 g wohl nicht zufrieden geben und sich eine grössere Portion einverleiben.
 
Der Hersteller Kölln gibt die Nährwerte zum Beispiel im „Kölln Müsli Schoko“ pro 100 g als auch pro Portion an. Das finde ich gut. Da fällt die blöde Umrechnerei weg.
 
Bei Keksen werden 2, 3 oder 4 Stück als Portion angegeben. Auch hier gibt es Hersteller, die die Nährwerte in 100 g und in den Portionen angeben. So entdeckte ich in Bio-Müesli-Gebäck folgende Angaben: 4 Stück (23 g) Kekse enthalten: 110 kcal (5 % des Tagesbedarfes), 4,9 g Zucker (5 %), 5,8 g Fett (8 %), 2,6 g gesättigte Fettsäuren (13 %).
 
Der Tagesbedarf an Zucker, Fett, Salz und Kalorien – die „Guideline Daily Amounts“ (GDA) ist ein Richt- bzw. Pauschalwert. Er ist auf eine erwachsene Frau, die am Tag 2000 Kalorien zu sich nimmt, berechnet. Definiert wurde dieser Richtwert von einer Arbeitsgruppe eines europäischen Verbands der Lebensmittelwirtschaft. Und es ist klar, dass die Arbeitsgruppe einen höheren Tagesbedarf an Zucker festlegt (90 g) als die DGE (50 bis 60 g). Für Kinder und Ältere gelten ohnehin andere Werte. Man sollte also die Angaben auf den Packungen nicht für bare Münze nehmen, da auch hier getrickst wird.
 
Eigene Erfahrungen
Als ich kürzlich eine Bio-Schokolade kaufte, bemerkte ich erst zu Hause, dass nicht mehr 100 g, sondern 80 g in der Packung waren. Ich entdeckte auch einen Karton, der nicht nur die Schokolade vor Bruch schützte, sondern auch mehr Volumen vortäuschte.
 
Vor einigen Tagen nahm ich weitere Packungsgrössen unter die Lupe. Bei Aldi entdeckte ich Konfitüren mit 450 g Inhalt (mit 50 g Früchten, je 100 g zu 0,99 Euro), dann 250-g-Konfitüren (mit 75 g Früchten je 100 g zu 0,99 Euro). Eine Bio-Konfitüre mit 50 g Früchten je 100 g hatte 340 g Inhalt (1,39 Euro).
 
In einem Frischmarkt sah ich mir die Schokoladen näher an. Da gab es Schokoladen mit 300 g, 250 g, 200 g, 160  g, 150 g, 100 g und 75 g. Es handelte sich um Schokoladen verschiedener Hersteller und Qualität. Somit kann man hier kaum Vergleiche anstellen.
 
Bei den Fertigmüesli gibt es auch einen Wirrwarr. So entdeckte ich Packungsgrössen von 1 kg, 600 g, 500 g und 375 g.
 
Walter Hess machte mich auf eine Sparmöglichkeit aufmerksam. Hier meine kleine Berechnung: Wer beispielsweise Apfelsaftschorle kauft, der muss diese Mixtur wesentlich teurer bezahlen. 1 Liter Apfelsaft von Jacoby kostet im Frischmarkt 1,40 Euro, 1 Liter Apfelsaftschorle 1,10 Euro. Also hier kann der Verbraucher auch sparen, wenn er den Apfelsaft selber mit Wasser mischt. Er hat dann 2 Liter für 1,40 Euro!
 
Kommentare der Verbraucher
Unter www.taz.de (08.04.2009) schrieben etliche Leser ihre Meinung zum Unsinn der Packungsgrössen. „Micha“ war der Meinung, dass „die gewählten Politbonzen“ solche Gesetze machen, wie das die Industrie und der Handel es haben wollen. Durch solche Gesetze mit ständig wechselnden Packungsgrössen und ständig wechselnden Preisen wird der Verbraucher nur verwirrt. Der Leser empfiehlt die Internetplattformen www.volkssparen.com und www.erfolgssparen.com . Hier kann sich der Verbraucher über Preise informieren.
 
Ein weiterer Leser meinte, er sei nicht alt, aber er möchte sein Leben nicht ständig mit Preisvergleichen vergeuden.
 
Ein Verbraucher traut den ausgerechneten Grundpreisen nicht. Er vermutet, dass diese absichtlich falsch berechnet werden.
 
Was bleibt uns also übrig. Eine Rechenmaschine mitnehmen und die Preise vergleichen. Wer gut im Kopfrechnen ist, kann hier sein Gedächtnis trainieren – ein guter Nebeneffekt der Preistreiberei.
 
Was ist dem Kunden zu raten?
Was bleibt dem Kunden übrig? Die Stiftung Warentest empfiehlt dies: Der Kunde sollte die Mengenangabe auf der Packung kritisch prüfen und den Grundpreis vergleichen. Der Grundpreis für 100 Gramm, pro Kilo, pro 100 ml muss auf den Preisschildern an den Regalen aufgeführt sein. Oft sind die Auszeichnungen so klein geschrieben, dass insbesondere ältere Leute diese gar nicht lesen können. In einigen Supermärkten waren die Grundpreise oft nicht mehr aktuell. Vorbildlich fand ich die zusätzlichen Ausschilderungen für die Grundpreise bei Aldi. Die Zahlen kann man besser lesen als in so manch anderen Geschäften.
 
Der Gesetzgeber verlangt die Auszeichnung für Gewichts- und Volumenangaben, aber nicht für Produkte, die pro Stück verkauft werden (Toilettenpapier, Küchentücher, Windeln usw.). Man müsste sich die Stückzahl und die Verkaufspreise aufschreiben und dann mit denjenigen in anderen Geschäften vergleichen. Das ist zeitaufwendig, aber es lohnt sich.
 
Die Industrie gibt sich unschuldig. Sie befürwortet schon lange flexible Packungsgrössen, da es immer mehr Single-Haushalte gebe. Die alte Verordnung hat beispielsweise 0,75-Liter-Flaschen für Milch zugelassen. Aber diese Grösse hat sich nicht durchgesetzt. Also kaufen Singles vielleicht doch lieber die 1-Liter-Packung oder diese mit 500 ml Inhalt.
 
Ich finde, wenn schon Packungsgrössen geändert werden, warum nicht solche: 1000 g, 500 g, 250 g, 125 g. Da kann man die Preise besser berechnen.
 
Der Verbraucher wird jedoch nicht gefragt. Er soll ja verwirrt werden. Demnächst gibt es sicherlich Mehl-Packungen von 990 g oder 980 g oder Milchpackungen von 900 ml, 800 ml usw. Oder solche von Schokoladen mit 95 g, 90 g, 85 g usw. Für mich unbegreiflich, warum solche komischen Verordnungen gemacht werden. Es sind für meine Augen praxisfremde Entscheidungen. Für die Industrie sind diese jedoch höchst erfreulich.
 
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