Textatelier
BLOG vom: 03.03.2013

CH-Verdikte: Keine Staatskinder-Förderung, gegen Abzocker

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
„Näher, mein Gott, zu Dir.“ Die politische Abwandlung: „Näher, mein Staat, zu Dir.“ Der an Trauerfeiern beliebte Choral erhielt in seiner staatspolitischen Version am eidgenössischen Abstimmungssonntag, 03.03.2013 den willkommenen Dämpfer: Die traditionelle Familienform bleibt das Mass der Dinge. Die Traurigkeit und Melancholie, die das Abschiednehmen normalerweise so ergreifend machen, hielten sich dank eines reifen Stimmvolks in Grenzen.
 
Dem Schweizer Stimmvolk lagen neben zahlreichen kantonalen und kommunalen Vorlagen eine nationale Volksabstimmungstrilogie zur Beschlussfassung vor. Und jedermann hatte im Vorfeld das Gefühl, die Zustimmung zu den 3 Vorlagen sei so gut wie sicher, das Resultat sei exakt vorauszusehen. Die Überraschung stellte sich bei der Familienpolitik ein – um 15.30 Uhr stand fest, dass die Vorlage trotz Volksmehr am notwendigen Ständemehr (13 Kantone sagten nein) knapp gescheitert war. Die Übersicht über die Resultate:
 
-- Ja zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“: 67.9 % Ja.
-- Nein zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik mit der teilweisen Überlassung der Kinder an den Staat: Stimmenmehr: 54.3 % Ja (gescheitert am Ständemehr).
-- Ja zur Änderung des Raumplanungsgesetzes: 62.9 % Ja.
 
Das nahe eigene Portemonnaie
Man kommt nicht umhin, den Unmut des Schweizervolks zu verstehen, der zum klaren Resultat gegen die Abzockereien auf den Teppichetagen führte. Es mochte nicht mehr zusehen, wie Manager horrende Millionensummen hemmungslos in die eigene Tasche umleiteten, wobei die Zahlungen oft umgekehrt proportional zum Leistungsausweis standen. Sogar die Europäische Union (EU), in der Geldverschleuderung im Allgemeinen nicht eben zimperlich, laboriert daran herum, die vollkommen überrissenen Manager-Boni bei Banken und Konzernen durch Obergrenzen in Schranken zu weisen. Dabei spielt nicht einfach eine Neidkultur mit, sondern es schwingt auch die Angst mit, dass die spekulative Risikobereitschaft, genährt von der Aussicht auf Gewinnbeteiligungen, zu Krisen (wie der Finanzkrise 2008) führen kannn, die das ganze System in seinen Grundfesten erschüttern. Sogar die Direktoren der biederen Schweizer Kantonalbanken, ihrerseits Symbole der staatlich untermauerten Felsenfestigkeit, müssen zurückgebunden werden, zumal es ihnen gefiel, etwa 3 Mal so viel aufs eigene Konto zu überweisen, wie das ein Regierungsrat als Salär erhält, dessen Verantwortungsspektrum selbstredend um Grössenordnung breitgefächerter ist. Amerikanische Zustände machten sich breit, begleitet von der Schutzbehauptung, wer im Lohnwettbewerb nicht mithalten könne, komme an die Top-Manager-Elite nicht heran. Vor allem nicht an die Abzocker-Elite.
 
Das Schweizervolk hatte 2 Anti-Abzockervorlagen zur Auswahl, und es entschied sich für jene von Thomas Minder, obschon sie zuerst noch in ein Gesetzesformat umgewandelt werden muss. Sie will u. a. die Aktionärsrechte stärken. Parallel dazu baute das schweizerische Parlament ähnliche Bestimmungen in die Aktienrechtsrevision ein (als ein sogenannter, indirekter Gegenvorschlag); doch hat die Minder-Initiative Vorrang. Der Gegenvorschlag löste sich in Luft auf, nachdem die Initiative mit aller demokratischen Wucht angenommen ist. Die Volksinitiative, vor allem ein starkes Signal, obsiegte erwartungsgemäss, obschon sie bei der Umsetzung schwerfälliger und damit zeitraubender ist. Die Unterschiede Initiative/Gegenvorschlag habe ich im Blog Abzocker-Hochkonjunktur: Uneinig über Bremstechnologien vom 19.02.2013 herauszuschälen versucht.
 
Ob Initiative oder Gegenvorschlag: In beiden Fällen mischt sich der Staat ins Wirtschaftsgeschehen ein, was in einer freiheitlichen Gesellschaft kein erstrebenswertes Ziel sein kann – es kommt zu einem ausufernden Ordnungsstaat, zu einer Staatsdiktatur, die sich ständig ausweitet, wenn das Einfallstor genügend weit geöffnet ist. Insbesondere die Sozialdemokratische Partei (SP) hat bereits Morgenluft gewittert und 1 Woche vor der Abstimmung Lust auf viel mehr angekündigt: So die 1:12-Initiative, die unter dem Oberbegriff „Lohngerechtigkeit“ verlangt, dass niemand in einem Jahr weniger verdient als der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Sodann eine Erbschaftssteuerinitiative zur vermehrten Überführung privater Mittel an den Staat. Usf. Der Rückenwind bläst nicht unablässig.
 
Massenabrichtungsanstalten
Beim neuen, nunmehr beerdigten Verfassungsartikel zur Familienpolitik ging es um eine weitergehende, staatlich unterstütze und damit geförderte Auflösung der traditionellen Familie. Die von Nachwuchs unbehinderte Ausübung der Berufstätigkeit beider Elternteile wurde als höherer Wert als die Kindererziehung im trauten Familienkreis, in Geborgenheit, erkannt. Die Überantwortung der Kinder an den Staat, der sie betreuen und erziehen (und zu genehmen Staatsbürgern abrichten soll) birgt noch unerkannte soziale Gefahren. Staatskinder nach dem Beispiel kommunistischer Länder passen ideal zur neuen Form von Sozialismus als Übergang zum Kommunismus, der heute unter dem modernisierten Begriff Globalisierung daher kommt: zentrale Führung durch eine Nomenklatura (Führungspersönlichkeiten, welche den Kurs bestimmen).
 
Kinder, die in staatlichen Einrichtungen (sogenannte „Tagesstrukturen“, Kinderkrippen) abgerichtet werden, sind später, als Erwachsene, leichter zu führen; unter dem beschönigenden Titel „Sozialkompetenz“ wird das kritische Denken ausgeschaltet. Der breiten Bevölkerung sind die furchterregenden Folgen der Massenerziehungsanstalten wegen der einseitigen links-grünen Informationen, auf welche die Mehrzahl der Medien ganz versessen zu sein scheint, noch kaum ins Bewusstsein gebracht worden. Das Thema wurde von den Medien nur behandelt, wenn es aus Gründen der Vollständigkeit nicht anders ging. Gleichwohl haben die Schweizer genauer hingeschaut und für ein vernünftiges Resultat gesorgt.
 
Zersiedelte Landschaft
Wie überall, wo der Freiheitsdrang ungezügelt ist und zu Exzessen führt, sind staatliche Regulationen nicht mehr weit, so auch bei der Verhäuselung der Landschaft. Die Organisation der Landschaftsnutzung war schon immer eine öffentliche Aufgabe, wogegen nichts einzuwenden ist. Mit der soeben beschlossenen Änderung des Raumplanungsgesetzes werden überdimensionierte Bauzonen (gegen grosse Widerstände von Betroffenen, insbesondere solchen aus dem Kanton Wallis, wegen der unpopulären Beschneidung der Eigentumsrechte) verkleinert. Das vernünftige Ziel ist die bessere Nutzung des bestehenden Baugebiets. Hier braucht es den Staat als Ordnungsfaktor im Interesse der Gesellschaft, die das will, wie die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber deutlich machte.
 
Die Bündner haben die Landschaftsverpflasterung durch „Olympia 2022“ und damit die Unterordnung durch Abzocker-Komitees mit 52.6 Prozent Nein verworfen. Im Kanton Bern wurde eine Initiative, wonach innert 30 Jahren nur noch erneuerbare Energien hätte eingesetzt werden dürfen – wahrscheinlich staatlich zugeteilt ... –, in die Wüste geschickt.
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Mehr Staat bedeutet weniger Freiheit. Eine überbordende, missbrauchte Freiheit beflügelt Staatseingriffe. Unsympathisch werden solche Mechanismen, wenn wegen der Masslosigkeit Einzelner die gesamte Bevölkerung in ihren Freiheitsrechten beschnitten wird. Die Schweizer haben dies durchschaut und sind entsprechend vorsichtig.
 
 
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