Textatelier
BLOG vom: 29.05.2014

Überbordende Wohltaten: Staatsschulden und Sozialstaat

Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
 
 
Im Beitrag „Schuldenorgie: Die EU und die europäische Wirtschaftskrise“ vom 25.05.2014 wurde die starke Zunahme der Staatsverschuldung auch auf die unverantwortliche Aufblähung von staatlichen Transferleistungen zurückgeführt.
 
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich klarstellen, dass es mir mit dieser Kritik in keiner Weise um die Abschaffung des Sozialstaates ging und geht. Im Gegenteil geht es um die Stärkung des Sozialstaates, indem staatliche Transferleistungen auf diejenigen beschränkt werden, die sie tatsächlich benötigen, so dass der Staat seine eigentlichen Aufgaben wieder sinnvoll erfüllen kann. Das kann er nämlich nicht mehr, wenn ein grosser Teil der Steuereinnahmen für Zinszahlungen aufgewendet werden muss.
 
Zur Klarstellung ist auch gleich darauf hinzuweisen, dass die Kritik auch die Praxis der Transferleistungen an bestimmte Banken betrifft, die am Leben erhalten werden, um als Zockerbuden weiterbetrieben zu werden, anstatt sie geordnet abzuwickeln. Denn jede Form von Marktwirtschaft beinhaltet auch den unternehmerischen Misserfolg und das Ausscheiden aus dem Markt.
 
1. Notwendigkeit der sozialen Sicherung
Die Sozialversicherung und ihr Ausbau sind eine wichtige Errungenschaft des 19. und des 20. Jahrhunderts, insbesondere für abhängig Beschäftigte, die von mir in keiner Weise in Frage gestellt wird; für diese Leistungen werden üblicherweise auch vorher in erheblichem Umfang Beiträge erbracht. Später besteht daher auch ein Anspruch auf entsprechende Leistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Auch die Unterstützung von wirklich Bedürftigen durch den Staat, die aufgrund irgendwelcher Behinderungen oder aus sonstigen Gründen durch eigene Arbeit nicht oder nicht vollständig ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können, wird meinerseits nicht kritisiert oder in Frage gestellt. Dies ist insbesondere wichtig zu betonen, wenn man sieht, wie immer mehr Unternehmen bis hin zu Unternehmen mit Milliardengewinnen reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch schlecht bezahlte (prekäre) Arbeitsverhältnisse oder Werkverträge ersetzen, mit der Folge, dass der Staat das für den Lebensunterhalt fehlende Geld zuzahlen muss, während solche Unternehmen den Gewinn häufig zur Steuerminimierung auch noch in Staaten mit niedrigeren Steuersätzen verschieben. Das angebliche deutsche Jobwunder ist im Wesentlichen auf die starke Zunahme solcher prekärer Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen.
 
2. Kritik einer staatlichen „Vollkaskoversicherung“
Zu kritisieren ist aber eindeutig der Umbau des Sozialstaats, dessen Auftrag darin besteht, den Bürgern diejenigen elementaren Risiken abzunehmen, die sie selber nicht tragen können, in eine Art Vollkaskoversicherung für alle Lebenslagen.
 
Tatsache ist, dass in vielen europäischen Staaten die staatlichen Leistungen bzw. Transferleistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass eine gleichzeitige ökonomische Gegenleistung durch die Transferempfänger erfolgt, inflationär zugenommen haben und damit auch die Zahl der Empfänger solcher staatlichen Zahlungen und Subventionen. Es geht also bei der Kritik der hohen Staatsschulden im Kern um die Kritik an der masslosen Ausweitung staatlicher Transferleistungen und deren Auszahlung auch an solche Personen und Unternehmen, die eine solche Unterstützung tatsächlich gar nicht benötigen würden. Das ist Folge einer Politik, die durch breite Streuung staatlicher Zahlungen versucht, sich Wählerstimmen für die nächsten Wahlen zu erschleichen und die schon vor mehr als 30 Jahren von namhaften Ökonomen deutlich kritisiert wurde, ohne dass sich bisher etwas positiv geändert hat; im Gegenteil ist das in den letzten Jahren eher noch schlimmer geworden. Die Begrenzung sozialer Leistungen auf diejenigen, die sie tatsächlich brauchen, ist indessen noch kein Angriff auf den (in Wahrheit aufgeblähten) Sozialstaat, und diese Begrenzung auf die bedürftigen Bürger ist auch im Interesse zukünftiger Generationen unverzichtbar.
 
Während in Deutschland im Jahre 1960 lediglich 18,3 % des BIP auf Transferleistungen (Übertragungen von Sozialeinkommen, Steuerermässigungen und Sachleistungen) entfielen, lag 2008 die Sozialquote bei 28,0 % des BIP.
 
Das deutsche Bundessozialgericht definiert den Sozialstaat als Schutzprinzip für die wirtschaftlich Schwachen und verpflichtet den Staat, auch diese Freiheit von Not, ein menschenwürdiges Dasein und eine angemessene Beteiligung am allgemeinen Wohlstand zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Sozialstaatsklausel eine Verpflichtung zur gerechten und ausgeglichenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Im Übrigen ist die Reichweite des Sozialstaatsbegriffes unklar und nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in hohem Masse einer konkreten Ausgestaltung bedürftig.
 
Dazu hat sich der frühere Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in einem Arbeitspapier für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung wie folgt geäussert:
 
Nach der grundgesetzlichen Ordnung gibt es keine umfassenden, abstrakten und präexistenten verfassungsrechtlichen Massstäbe für die Gestaltung der sozialen Sicherheit. Für das verfassungsrechtlich mögliche Mass politischer Reformansätze ist dabei von grosser Bedeutung, dass das Prinzip der Sozialstaatlichkeit auch eine „freiheitliche Dimension“ hat. Das Grundgesetz hat seine Basis im Prinzip der Freiheit und der Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und natürlich auch mit den entsprechenden Risiken. Es ergänzt diese freiheitlichen Grundlagen durch den sozialstaatlichen Auftrag an die Politik, die Entfaltungschancen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und ihnen diejenigen elementaren Risiken abzunehmen, die sie selber nicht tragen können. So soll Sorge dafür getragen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger von den ihnen verliehenen Freiheiten auch aktiv Gebrauch machen und ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. Nur auf dieser Basis kann nämlich auch davon ausgegangen werden, dass in der Gesellschaft die nötige Eigenverantwortung übernommen wird, ohne die eine freiheitliche Gesellschaft zum Scheitern verurteilt wäre. Es geht bei der Sozialstaatlichkeit also auch darum, eine vom Staat unabhängige Zivilgesellschaft zu ermöglichen, damit der Staat nicht in scheinbarer Fürsorglichkeit weite Teile des menschlichen Lebens wieder an sich ziehen und so die im Ausgangspunkt bestehende Freiheitlichkeit wieder in Frage stellen muss. Der Sozialstaat kann – und sollte – schon deshalb keine Vollversicherung und keinen Lebensplan bieten, weder für den Einzelnen noch für die Gesellschaft insgesamt. Der Sozialstaat muss den Menschen vielmehr diejenigen elementaren Risiken abnehmen, die er allein nicht tragen kann. Das Verfassungsprinzip des Sozialstaates als solches ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich kein Hemmschuh für notwendige Reformen, die auf eine stärkere Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen.
 
Mit Prof. Dr. Papier ist völlig richtig davon auszugehen, dass der Sozialstaat keine Vollkaskoversicherung für den Bürger bedeutet, sondern dass es darum geht, den Bürgern diejenigen elementaren Risiken abzunehmen, die sie selber nicht tragen können, nicht mehr.
 
Natürlich kann man die politische Vision haben, der Staat solle für den einzelnen Bürger mehr leisten als ein Staat, der nur die Kriterien eines Sozialstaates erfüllt. Diese Vision hat offenbar die Mehrheit der heutigen Politiker, denn sonst wäre es nicht zu der masslosen Ausweitung der Transferleistungen auch auf Personen und Unternehmen gekommen, die solche Leistungen nicht benötigen. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist, da diese Transferleistungen bezahlt oder sonst irgendwie finanziert werden müssen, entweder eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben oder eine Zunahme der Schulden, damit die Folgen dieser Politik sich erst auswirken, wenn die verantwortlichen Politiker nicht mehr im Amt sind.
 
3. Praxis insbesondere im hoch verschuldeten Deutschland
Die Praxis in Deutschland geht aber – wie auch in anderen Staaten – weit über das hinaus, was für einen Sozialstaat erforderlich wäre. Ich will das nur mit 4 Beispielen verdeutlichen:
 
Vorneweg ist als ganz aktuelles Beispiel das dieser Tage beschlossene Rentenpaket der grossen Koalition aus CDU/CSU und SPD zu nennen. Obwohl aufgrund der demografischen Entwicklung ein späterer Renteneintritt weithin Konsens war, hat die CDU/CSU hat vor der letzten Bundestagswahl die Mütterrente, die SPD die Rente mit 63 versprochen. Ergebnis ist das vom Parlament beschlossene Rentenpaket, das insgesamt bis zum Jahr 2020 rund 60 Milliarden Euro kosten soll. In den ersten Jahren sollen dafür die Rentenkassen geplündert werden, das heisst, für diese Wohltat zahlen weder Beamte noch die nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherten Selbstständigen.
 
Solche von der Politik verteilten Wohltaten haben dazu geführt, dass der sogenannte Steuerzahlergedenktag im Jahr immer weiter nach hinten gerückt ist, das heisst, dass der durchschnittliche Steuerzahler immer länger für Steuern und Abgaben arbeiten muss und immer später im Jahr der Tag eintritt, ab dem er für sich selbst arbeitet. Dieser Tag war in Deutschland z. B. 1960 am 01.Juni und 2013 am 08.Juli.
 
Ein weiteres Beispiel ist die grosszügige Mitversicherung solcher ausländischer Familienangehörigen in der deutschen Krankenversicherung, die bei deutschen Versicherten nicht mitversichert sind und somit deutsche Bürger benachteiligt.
 
Als nächstes ziemlich krasses Beispiel soll hier das Kindergeld vorgestellt werden. Das Kindergeld wird in Deutschland einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Für finanziell sehr gut situierte Bürger ist die Finanzierung des Unterhalts der Kinder zweifelsfrei kein finanzielles Risiko, das sie selbst nicht tragen können, so dass unter dem Gesichtspunkt des Sozialstaats keine Bedenken bestehen, Kindergeld einkommensabhängig zu zahlen.
 
Zum Abschluss soll noch ein 4. Beispiel vorgestellt werden. Es geht dabei ebenfalls um Kindergeld, aber diesmal um die Zahlung des Kindergeldes durch deutsche Behörden an vorübergehend in Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer, deren Familien, also auch Kinder, sich während dieses Arbeitseinsatzes nicht beim Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, sondern im Heimatland des Arbeitnehmers. Dass diesen Arbeitnehmern Kindergeld zusteht, ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 völlig unstreitig; streitig ist nur die Höhe. Nach aktuellem Recht – und zwar nicht etwa nach EU-Gemeinschaftsrecht, sondern nach nationalem deutschem Recht – erhalten diese Arbeitnehmer während des Arbeitseinsatzes das Kindergeld nicht etwa in der Höhe wie im Heimatland, sondern die deutschen Sätze, abzüglich etwaiger Leistungen des Heimatlandes. Da das Kindergeld jedoch die durch die Unterhaltung der Kinder entstehenden Kosten ausgleichen soll, besteht kein Grund, von vornherein eine Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die niedrigeren Lebenshaltungskosten am ausländischen Wohnort der Kinder abzulehnen. Die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2012 schliesst das nicht explizit aus.
 
Zu diesen exorbitant ausgeweiteten Transferleistungen gehören, das muss klar betont werden, auch die vielen fragwürdigen Subventionen für Unternehmen, die Politiker aller an den verschiedenen Regierungen beteiligten Parteien grosszügig verteilen. Das fängt bei Subventionen an Bosch und andere grosse Unternehmen für die Entwicklung von Elektroautos an und geht bis zur als Hotelsteuer bezeichneten verringerten Mehrwertsteuer für Hotels.
 
Bei diesen Beispielen handelt es sich um politische Wohltaten, die sicher nicht zu beanstanden sind, wenn ein Staat nur so im Geld schwimmt, die aber bei schlechter Kassenlage bzw. hohen Staatsschulden in Frage zu stellen sind. Unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung des Sozialstaats und des UN-Sozialpakts sind diese Leistungen und auch viele andere definitiv nicht erforderlich, um den Bürgern nicht tragbare Risiken abzunehmen, und nur um die Hinterfragung solcher nicht gebotener Sozialleistungen bzw. Transferleistungen geht es im Hinblick auf die hohen Staatsschulden.
 
Friedrich August von Hayek, einer der bedeutendsten Vertreter der Österreichischen Schule der Nationalökonomie, hat den aus meiner Sicht ganz wesentlichen Punkt schon in seinem Werk Recht, Gesetzgebung und Freiheit, Bd. 1, München 1980 so formuliert:
 
"Die heute praktizierte Form der Demokratie ist zunehmend ein Synonym für den Prozess des Stimmenkaufs und für das Schmieren und Belohnen von unlauteren Sonderinteressen, ein Auktionssystem, in dem alle paar Jahre die Macht der Gesetzgebung denen anvertraut wird, die ihren Gefolgsleuten die grössten Sondervorteile versprechen, ein durch das Erpressungs- und Korruptionssystem der Politik hervorgebrachtes System mit einer einzigen allmächtigen Versammlung, mit dem Wortfetisch Demokratie belegt."
 
Um solche und andere Wohltaten, die ja letztlich regelmässig vor Wahlen versprochen werden und die Bürger korrumpieren sollen, nicht oder nicht nur über zusätzliche Schulden finanzieren zu müssen, diskriminiert die deutsche Politik z. B. diejenigen, die für ihren Unterhalt arbeiten müssen im Vergleich zu diejenigen, die ihren Unterhalt aus Kapitalanlagen beziehen. Während die letzteren pauschal lediglich 25 % Kapitalertragssteuer (+ Solidaritätszuschlag) zahlen müssen, zahlen die ersteren je nach zu versteuerndem Einkommen bis zu mehr als 40 %. Das ist eine Diskriminierung, die der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Paul Kirchhof, in seinem Vorschlag für ein Steuergesetzbuch zu Recht kritisiert und für längerfristig nicht tolerierbar hält. Diese unterschiedliche Versteuerung von Einkünften aus Arbeit und Kapitalvermögen ist eine typische Regelung vorwiegend zugunsten der reichen Oberschicht, die angeblich deshalb alternativlos sein soll, weil sie die Kapitalflucht ins Ausland verhindern soll.
 
 
Quellenangaben:
 
 
 
 
 
 
BSGE 10, 100
 
BVerfGE 22, 204
 
BVerfGE 5, 198; 10, 370 f.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinweis auf weitere Blogs über die EU
 
Hinweis auf weitere Blogs über den Sozialstaat
02.07.2011: Soziale Zustände in London: Aus der Hüfte geschossen
Hinweis auf weitere Blogs von Lang Günther
DES MENSCHEN-KINDES BESTER FREUND
In aller Freundschaft: Stammbuchblätter und Poesiealben aus über 200 Jahren
Keltische Münzen und ein Schatz unterm Taufbecken
Kinderbuch-Ausstellung in Müllheim