Textatelier
BLOG vom: 29.07.2016

Analyse der Attentate vom Juli 2016

Autor: Pirmin Meier, Historiker und Schriftsteller, Beromünster LU/CH


Objektiv war das Lastwagen-Attentat in Nizza mit seinen 84 oder mehr Opfern schlimmer als die mit schweren Blutopfern verbundene Beil- oder Axtattacke eines jungen aber nicht jugendlichen Dschihadisten im Zug von Würzburg. Für das aus schlechtem Gewissen genährte System der offenen Grenzen und der Akzeptanz von Angaben über die Identität papierloser Asylbewerber deutet jedoch „Würzburg“ auf ein Ende der Unschuld hin. Die moralische Legitimation einer „Willkommenskultur“ für Papierlose ist zu Ende. Ein System, das ohne systematisches Lügen nicht auskommt, kann nicht den Anspruch erheben, einer humanitären Tradition verpflichtet zu sein. Die Berichterstattung über den Fall genügte noch in den ersten 48 Stunden nach dem Ereignis selbst in bedeutenden Medien nicht einmal den elementarsten Regeln eines kritischen Journalismus. Angaben über das Alter und die Herkunft des blutrünstigen Täters wurden ohne das sonst obligatorische „mutmasslich“ reportiert. Dass er Terrorist war und Islamist, galt als „mutmasslich“; nicht jedoch sein Alter und seine Herkunft aus Afghanistan, bekanntlich neben Syrien eine der in Schlepperkreisen bestempfohlenen „Heimadressen“.

Ebenfalls nicht ernst nehmen konnte man die Berichterstattung über den Amoklauf eines Deutschiraners in München vom 22. Juli, was unterdessen jede Menge Beschwerden an deutsche Sender ausgelöst hat. Vorzüglich auch die medienkritische Analyse von Richard Gerd Bernardy vom 28. Juli, mit der Einschränkung, dass die Opfer solcher Taten in keiner Weise mit den Opfern des Strassenverkehrs verglichen werden sollten, so wenig man zu fetthaltige Ernährung oder selbst verschuldete Herzinfarkte oder was immer mit Mord und Massenmord vergleichen sollte, auch nicht die täglichen Abtreibungen, wiewohl dies die katholische Kirche weitgehend so sieht. Das Phänomen Terror, die geistigen Hintergründe des Amoklaufs von München inbegriffen, hat nicht mit menschlichem Versagen und menschlichen Schwächen zu tun, sondern verweist in die Abgründe des philosophisch schwer zu fassenden „Radikal-Bösen“, wie es Kant in seiner Grundlegung der Metaphysik der Sitten charakterisiert hat. Dabei ist dieser Philosoph, so wenig wie Rousseau, dem Bösen „gerecht“ geworden. Es handelt sich hier um ein Element der Menschenkunde, wo die Aufklärung an ihre Grenzen gelangt.

Unterdessen wurde der wohl nicht genügend ernst genommene Psychiatriepatient  Dawud Ali Sonboly zum „Nazi“ erklärt, weil er als Iraner stolz war auf sein Ariertum und Türken (die ihn vielleicht gemobbt hatten) als seine Feinde betrachtete. Ausserdem scheint er sein Geburtsdatum, den 20. April, als eine Art Kampfauftrag des Diktators von Braunau gedeutet zu haben. Das Bekenntnis „Ich bin Deutscher!“ war wohl sogar ein verzweifelter Versuch von Überintegration. Dies möchte ich aber in keiner Weise als Entschuldigung gelten lassen. Dass es sich beim gescheiterten Abgänger einer Ergänzungsklasse, der Amokläufe studierte, sich nach dem Norweger Breivik orientierte und mit einem afghanischen Kollegen aus der Psychiatrie den Terrorismus im Internetspiel übte, verweist zweifelsfrei auf einen nicht bloss labilen Menschen, sondern auf einen bösartigen Extremisten. Er war aber in keine Gruppe integriert, in diesem Sinn tatsächlich ein „einsamer Wolf“.

Von eigentlicher Lügenpresse ist im Zusammenhang mit der Geschichte des Täters von Reutlingen, eines syrischen Asylbewerbers, ebenfalls eines Einzeltäters, wohl mit Recht die Rede. Die am 24. Juli erfolgte grausame Ermordung einer vierfachen polnischen Mutter (es gab dann noch vier weitere Verletzte), zu deren Gedenken Polen am Samstag einen Schweigemarsch in Reutlingen machen, wurde wohl zum Zweck der Verharmlosung als Beziehungsdelikt hingestellt. Darüber haben sich die polnische Presse und auch die polnische Ministerpräsidentin wohl mit Recht empört. Unvorstellbar entsetzlich war schliesslich die Abschlachtung des Priesters Père Jacques Hamel von Saint-Etienne de Rouvray durch zwei in der Kirche arabisch ihr Todesurteil predigende Islamisten in der der Normandie am Dienstag, den 26. Juli. Hier liegt eindeutig eine IS-Täterschaft vor, wohl analog zum Selbstmordattentäter von Ansbach, welche Schandtat dank einem beherzten Türsteher noch vergleichsweise glimpflich verlaufen ist. Als Symbolhandlung wohl mit der Absicht, alten Hass zwischen den Religionen zu erneuern, ist das Durchschneiden der Kehle von Père Hamel, eines vorzüglichen Seelsorgers und Praktizierenden des interreligiösen Dialogs, wohl derzeit schwer zu übertreffen. Dass der Täter in Frankreich eingebürgerter Sohn einer „Professorin“ ist und Bruder einer Ärztin, widerlegt aufs eindrücklichste die These, dass Armut, mangelnde Integration und soziale Benachteiligung die Bedingung der Möglichkeit des islamischen Terrors sei. Wenn sich übrigens der örtliche Imam als „sprachlos“ erklärt, ist genau dies nicht hinnehmbar. Es muss kommentiert werden, weil andernfalls die nötige Distanzierung von einem leider nicht bedingungslos falsch verstandenen Dschihad nicht vorliegt. Natürlich hat die Sache mit dem Islam zu tun, was aber analysiert werden muss und distanziert. Ohne Islamkritik ist der terroristischen Entartung einer Weltreligion nicht beizukommen. 

Der unten stehende Text wurde auf der Website „Etwas andere Kritik“ veröffentlicht, mit der Erfahrung von „Nizza“ und „Würzburg“. In beiden Fällen wurde mit Psychologisierung beschönigt, ferner mit der kritiklosen Übernahme der Altersangabe eines Täters.

Altersangaben von Bartträgern aufgrund eigener Angaben als „minderjährig“ oder „17jährig“ sowie unkontrollierte Hinweise auf deren psychischen Zustand („Depressionen“) oder gar die Verwendung von quasseligen Begriffen wie „Integration“ sind in erster Linie als Nachrichten über die Berichterstatter von Quellenwert. Einerseits wird so die Tendenz oder andererseits die Qualifikation der Schreibenden transparent gemacht. Es sei denn, der Journalist verweise auf den zureichenden Grund solcher Angaben. In Deutschland ist es für das Flüchtlingsgeschäft von enormer Bedeutung, ob ein junger Mann als unter 16jährig durchgeht oder ob er allenfalls schon 21 ist. Für die begehrte Luxuskategorie „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ gelten in Deutschland die strengen Vorgaben des Jugendhilfegesetzes. Gemeinden sind verpflichtet, für die entsprechende Betreuung bis 60 000 Euro jährlich auszugeben, wobei weitere Kosten für Fachkräfte nicht inbegriffen sind, zum Beispiel Sozialpädagogen, auch Dolmetscher, denen es jedoch nicht zuzumuten ist, einen Flüchtling aus Ostafghanistan von einem Pakistani gemäss seiner Mundart zu unterscheiden. Mit zum Flüchtlingsgeschäft gehören Anwaltskosten, die ihrerseits wegen Sprachproblemen noch umso höher ausfallen können und nur sehr bedingt der Wahrheitsfindung dienen. Über Herkunft, Alter und Hintergründe solcher Asylbewerber gibt es in diesem Sinn keinerlei Garantie. Über diese also im Prinzip nicht verwendbaren Informationen hinaus war im Zusammenhang mit Nizza und Würzburg notorisch von Depressionen und Traumatisierungen die Rede. Solche lasen sich sogar in Biographien von Naziverbrechern problemlos nachweisen, so bei Hitlerstellvertreter Rudolf Hess oder beim Generalgouverneur in Polen, Hans Frank. Das Entlastungspotential dieser Krankengeschichten hat sich aus begreiflichen Gründen in Grenzen gehalten. Aus Opfersicht sind solche Erläuterungen eine Zumutung.

Nicht zu vergessen bleibt in der islamischen Terroristenszene, dass die entsprechenden Personen in ihrer Heimat weder als minderjährig gelten noch als nicht kombattant. In der wenig zivilisierten alpinen christlichen Schweiz des15. Jahrhunderts und noch später standen Kämpfer ab 14 Jahren im Einsatz. Gemäss dem Pfaffenbrief und dem Sempacherbrief war es diesen Kriegern immerhin verboten, Frauen zu vergewaltigen und Heiligtümer zu plündern, was vor allem darauf hinweist, dass solche Sachen vorkamen. Was die Traumatisierung durch Grausamkeiten betrifft, so ist aus kulturgeschichtlichen Gründen ein Urteil schwer möglich. Eine Sozialpädagogin des 21. Jahrhunderts ist auf diesem Gebiet in der Regel weniger abgehärtet als dies bei einem Krieger des Spätmittelalters vorauszusetzen war. Dies gilt wohl analog für einen jungen IS-Kämpfer unserer Zeit. Der Glaube, eine im Gebrauch und Missbrauch stärksten Kräfte im Menschen, kann, wie Paulus im Korintherbrief es bildlich ausdrückte, buchstäblich Berge versetzen. Menschen mit solchen Voraussetzungen kennen zwar durchaus Depressionen und Anfechtungen, aber nicht vergleichbar mit denjenigen von herkömmlichen Patienten. Die terroristische Todesssehnsucht kann sich auf eine religiöse Sicherheit berufen. Insofern macht die leichtfertige Verwendung des Begriffs „Depressionen“ als Tathintergrund den Eindruck von allerunterster Schublade, einem schäbigen Vorwand. Es läuft auf die grundlose Verhöhnung hinaus von Millionen argloser Patienten mit Depressionen; zumal solchen, die tatsächlich Opfer gesellschaftlicher, familiärer und generell systemischer Verhältnisse sind.

Die Hauptsache aber, die der Fall „Würzburg“, aber auch „Ansbach“ und „Reutlingen“ an den Tag gebracht hat, ist die Nichteinhaltung elementarer Regeln, die Ethik des Asyls betreffend. Beliebige Einwanderung von kulturfremden Namens- und Papierlosen, welche mit Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt in ein Land kommen, hat nichts mit dem „heiligen Asylrecht“ zu tun, welches der Schweizer Philosoph Ignaz Paul Vital Troxler (1780 – 1866) 1833 als „die Blüthe unserer Neutralität“ ausrief: ein Hauptargument für Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz. Es bedeutete: Wir sind souverän in der Frage, wenn wir als Asylanten aufnehmen, auch wenn es den Franzosen, den Preussen oder allenfalls den Russen nicht passt. Das Asylrecht bedeutete auch eine Unterhaltspflicht für einige Monate. Um dieselbe wurde im Zusammenhang mit den Polen um 1833 und 1834 heftig gestritten, so im aargauischen Grossen Rat, dem der Philosoph Troxler damals angehörte. Nach heftiger Debatte wurde den polnischen Asylanten ein Betrag von Fr. 1000.- gutgesprochen. Aargauischer Bestandteil der insgesamt 30 000 Franken, welche für die Invasion der polnischen Asylanten von den Schweizer Kantonen damals gutgesprochen wurden. Gratis war das Asylrecht auch damals nicht zu praktizieren. Was jüdische Asylanten zur Zeit des Zweiten Weltkrieges betrifft, war das Selberbezahlen des Asyls mehr die Regel als die Ausnahme. So jedenfalls hat es mir meine Vertrauensperson, der Schriftsteller und Übersetzer Edwin Maria Landau (1904 – 2000), mehrfach erzählt. Die Härte der damaligen Zeit im Vergleich zu den Verhältnissen heute erinnert an das logische Axiom, wonach das Gegenteil des Falschen leider noch lange nicht das Richtige ist.

Die Erinnerung an das Unrecht, das jüdischen Asylbewerbern zur Zeit des 2. Weltkrieges widerfahren ist, eignet sich nicht zur Parallelisierung heutiger Vorgänge. Klar war jedoch, dass die Souveränität über die Grenzen und die Nichtbeliebigkeit der Einreise eine Haupteigenschaft eines Staates ist, der diesen Namen verdient. In dieser Hinsicht wäre vom Staat Israel von heute einiges zu lernen; ohne gleich behaupten zu müssen, es herrsche dort in vorbildlicher Weise Recht und Gerechtigkeit.

Zu den wichtigsten Lehren, die man in Israel aus der Geschichte gezogen hat, gehört die Einsicht in die Falschheit der Utopie vom Ewigen Frieden, an welche noch der deutsche Philosoph Immanuel Kant als Bedingung des Zusammenlebens der Menschen geglaubt hat. Ein Hauptbestandteil dieses Dogmas war nach Kant das sogenannte „Vertrauen in die Denkungsart des Feindes“. Dieses Vertrauen beruht auf einem Irrtum über die Natur des Menschen, der entgegen einer Auffassung von Rousseau nicht schon „von Natur aus gut“ ist. Dies hat auch Kant im Prinzip gewusst, insofern er an anderer Stelle seiner Ethik das „elementar Böse“ keineswegs unterschlägt. Auf der Basis aber des „Vertrauens in die Denkungsart des Feindes“ ist in keinem Land Sicherheit zu gewährleisten. In dieser Hinsicht waren „Nizza“ und „Würzburg“ Lektionen, die nicht so schnell vergessen werden sollten.

Klar ist, dass mit einfachen politischen Lösungen die anstehenden Probleme nicht gemeistert werden. Natürlich sind pauschale Einreiseverbote für Muslime und dergleichen Vorschläge wenig anderes als Nebelpetarden. Insofern setze ich, über die Mobilisierung von Druck hinaus, kaum Hoffnungen etwa auf die Alternative für Deutschland in unserem nördlichen Nachbarland. International schon gar nicht auf den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Dem vielgeschmähten Populismus möchte ich aber dennoch keine pauschale Absage erteilen. Gemäss Karl Popper, den persönlich kennenzulernen ich noch das Vergnügen hatte, weiss das Wahlvolk zwar schwerlich, was richtig ist. Am ehesten ist es Experte für das eindeutig Falsche, dasjenige, was es auf keinen Fall möchte, selbst wenn Experten anderer Meinung sind. Zum Denken Anlass gibt der Befund, dass bei der Wahl zwischen Sicherheit und Freiheit im Krisenfall für die Sicherheit votiert wird. Es ist dies eine Grundregel der Staatspolitik. Wenn die Mafia für die Sicherheit des Gemüseladens besser garantieren kann als der Staat, dann bezahlt der Gemüsehändler halt der Mafia die Steuer oder zumindest das Schutzgeld. In diesem Sinn sind die europäischen Rechtsstaaten wie auch der Sozialstaat heute wie selten gefordert.

Der Titel „Vertrauen in die Denkungsart des Feindes“, einen philosophischen Irrtum Kants, bedeutet wiederum keine pauschale Feinderklärung alles Fremden und Unbekannten. Es genügt, dass die Möglichkeit des unbekannten Feindes nie auszuschliessen ist, im Einzelfall, wie die Geschichte des Terrorismus beweist, konkret einzuschliessen, will man politische Macht mit Verantwortung verbinden.

 
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