Textatelier
BLOG vom: 26.09.2006

Bündner Jäger dürfen auch Mutter- und Jungtiere abknallen

Autor: Walter Hess
 
Die Bündner Jäger, denen ich bisher immer noch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein zugebilligt habe, können nun ungehemmter drauflos schiessen und auf der so genannten Nachjagd sogar säugende Mutter- und Jungtiere niedermetzeln. In anderen Kantonen werden diese Tiere ausnahmslos geschont. Leider haben die Stimmberechtigten im Kanton Graubünden am Abstimmungssonntag vom 24. September 2006 der Revision des kantonalen Jagdgesetzes mit 29 300 zu 24 438 Stimmen (42,5 % Stimmbeteiligung) zugestimmt, gegen das von der IG-Bündnerjagd das Referendum ergriffen worden war.
 
Mit der Gesetzesänderung ging es im Wesentlichen darum, dass die Hochjagd, die bisher immer am 9. September begann, den ganzen September über angesetzt werden kann, wobei die Dauer von 21 Tagen unverändert bleibt. Neu ist, dass die Regierung in Chur eine Unterbrechung von mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen anordnen kann. Wenn die Abschusspläne nicht erfüllt worden sind, können Sonderjagden an maximal 10 halben Tagen angeordnet werden, als ob es ein Unglück wäre, wenn das Wildtier-Management nicht zu 100 Prozent vollzogen werden konnte. Und dann darf sogar auf Mutter- und Jungtiere geschossen werden; darin liegt der Skandal und wahrscheinlich auch ein Verstoss gegen das eidgenössische Jagdgesetz. Eine entsetzte Bündnerin hat mich am Sonntagabend angerufen und mich gebeten, dieses schändliche Abstimmungsresultat anzuprangern – sie schäme sich, Bündnerin zu sein, sagte sie. Denn es sei ja auch zu berücksichtigen, dass die Wildtiere wegen des überbordeten Freizeitbetriebs überhaupt nicht mehr zur Ruhe finden könnten und es also ein Verstoss gegen die Zeitrechnung sei, noch Sonderjagden einzuführen. Ich stimmte ihr zu.
 
Die Abstimmung fiel in die Zeit der bereits eröffneten Hochjagd, die noch bis zum 30. September 2006 dauert, die Höhepunkt im Jahresablauf für die rund 6000 Bündner Jäger ist, die in dieser Zeit nicht mehr zu halten sind. Dieses Jahr müssen sie unter anderem 4210 Hirsche abschiessen. Ihr Schiessvergnügen darf sich aber auch auf Gemsen, Rehe, Murmeltiere, Füchse, Dachse und Wildschweine erstrecken. Eine Spezialität der Bündner Hochjagd ist die vorgeschriebene grosskalibrige Munition von mindestens 10,2 Millimetern Durchmesser. Sie hat einen grösseren Streubereich als die kleinkalibrige, weshalb die Jäger versuchen müssen, näher zum Tier zu gelangen; falls sie dies nicht tun, werden die Tiere oft nicht richtig getroffen und mehr oder weniger schwer verletzt. Die schwierigen topografischen Verhältnisse im Kanton Graubünden erlauben diese Annäherung nur selten. Am 21. September 2006 ist ein 64-jähriger Jäger oberhalb des Lagh da Cavloc bei Maloja (Gemeinde Stampa) in ein Tobel gestürzt und dabei umgekommen.
 
Trotz der veränderten äusseren Bedingungen wird der Sinn der Jagd in der heutigen Zeit noch immer kaum hinterfragt, aber nach wie vor wird sie schöngeredet. Natürliche Feinde der Wildtiere (Bär, Luchs und Wolf, auch der Adler gehört dazu) werden nicht toleriert, sondern von Jägern abgeschossen, damit sie die „Regulationsaufgabe“ wahrnehmen können. Es gehe darum, einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu fördern und Schäden an Flora und Fauna zu verhindern, wird gesagt, also das Abknallen gesundheitsfördernd sein könnte. Solche Sprüche hört man sonst nur aus den USA und Israel, die in unangepassten Ländern mit Streubomben die Demokratie herbeiführen wollen.
 
Der Kanton Genf hat 1974 durch einen Volksentscheid die Jagd durch private schiessbegeisterte Grünröcke abgeschafft, ohne dass dadurch die Natur besonderen Schaden genommen hat ...
 
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