Textatelier
BLOG vom: 23.10.2006

Mogelparadies Europa: Klein-Packungen zum gleichen Preis

Autor: Heinz Scholz, Schopfheim D
 
Am 25. September 2006 haben sich die Wirtschaftsminister der EU gehörig ins Zeug gelegt, um der Nahrungsmittelindustrie zu helfen. Zukünftig soll es keine einheitlichen Verpackungsgrössen für Lebensmittel mehr geben. Die Verbraucherzentralen warnen vor diesem Schritt, da jetzt der Verbraucher noch mehr getäuscht werden könnte.
 
Dazu ein aktuelles Beispiel: Als ich am 19. Oktober 2006 in einen Supermarkt ging, sah ich mir die alte und neue Packung eines Chips-Produzenten an. Die alte Packung hatte 200 g, die neue nur noch 170 g. Die Pappdosen waren gleich gross. Beide stehen zurzeit zum gleichen Preis von 1,69 Euro in den Regalen. Wer nicht genau hinsieht, dem fällt das nicht auf.
 
Wie unter www.vzhh.de nachzulesen ist, enthält die neue Packung nicht weniger einzelne Chips, sondern kleinere. Beim Schütteln der neuen Pappdose klappert es verdächtig. Hier wird der Verbraucher eindeutig getäuscht.
 
Mogelpackungen gibt es viele wie zum Beispiel Sahnetoffees, Baby-Windeln, Cremes, Baby-Pflege-Tücher, Pflaumenmus, Wundpflaster (in einer Packung sind statt 5 jetzt 4 Pflaster), Gefrierbeutel und Reiniger für die Geschirrspülmaschine. Es sind Mogelpackungen mit einer reduzierten Füllmenge zum herkömmlichen Preis. Fast in jeder Ausgabe der Zeitschrift „Test“ der Stiftung Warentest wird eine Mogelpackung vorgestellt.
 
Dr. Birgit Rehlender von der „Stiftung Warentest“ erklärte in einem Interview der Zeitschrift „FINANZtest“, dass besonders bei Lebensmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, aber auch bei Arzneimitteln, getrickst wird.
 
Die Verbraucherzentralen fordern vom Europäischen Parlament, die Neuregelung abzulehnen. Bisher war es so, dass die Verpackungsgrössen genau festgelegt wurden. Zukünftig könnte ein Schokoladenhersteller anstelle einer 100-g-Tafel eine solche mit 95 oder 90 g auf den Markt bringen. Oder es gibt dann 400-ml- oder 900-ml-Milchpackungen anstelle von 500 ml oder einem Liter Inhalt. Und das zum selben Preis.
 
Verbraucher, welche die alten Verpackungsgrössen gut kennen, könnten dann gewaltig hinters Licht geführt werden. Es gäbe ein Tohuwabohu bei den Verpackungsgrössen und den dazugehörigen Preisen.
 
Jeder Verbraucher sollte sich die Grundpreise merken oder aufschreiben und dann Produkte meiden, bei denen herumgemogelt wird. Der Verbraucher sollte die Grundpreisangabe, die auf jeder Packung stehen muss, genau studieren (umgerechnete Preise für 1 kg oder einen Liter). Oft ist das so klein aufgedruckt, dass man eine Lupe benötigt. Das ist wiederum Absicht! Es wird ja nicht vorgeschrieben, wie gross der Aufdruck sein muss.
 
Was sagt das Gesetz zu den Mogelpackungen? Hier die Antwort von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Eine Veränderung der Füllmenge ist nicht in jedem Fall rechtswidrig. Ein Gesetzesverstoss liegt aber bei einer so genannten Mogelpackung vor. Das ist der Fall, wenn das Lebensmittel in identischer Verpackungsgrösse angeboten wird, die Füllmenge aber ohne einen entsprechenden Hinweis reduziert wurde.“
 
Ich sah bisher nie den Hinweis auf eine reduzierte Füllmenge. Immer nur, wenn mehr in der Flasche oder Packung angeboten wurde. So hatte ich kürzlich ein Glas Apfelbrei von Alete mit einer angegebenen Füllmengenerhöhung um 15 % in Händen. Das Mehr an Füllung wurde gratis angeboten, wohl vor allem ein Werbetrick, um Kunden zu animieren, diese Ware später auch zu kaufen.
 
Wer eine Mogelpackung entdeckt, sollte dies einer Verbraucherzentrale melden. Die Hersteller wurden inzwischen von den Verbraucherzentralen aufgefordert, „das Vertrauen der Verbraucher nicht mit solchen Tricks aufs Spiel zu setzen“. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt auf einer Schwarzen Liste die heimlichen Preistreiber aufgeführt (www.vzhh.de).
 
Birgit Rehlender empfiehlt, dass der Verbraucher wachsam sein sollte. Sie empfiehlt das Aufheben der alten Packung, damit er diese mit der neuen vergleichen kann. Wer Mogelpackungen entdeckt, sollte sie an „test“ senden, damit diese öffentlich kritisiert werden können.
 
Grosspackungen können teurer sein
Bisher empfahl ich immer wieder, man sollte Grosspackungen den kleineren Packungen vorziehen, da diese billiger sind. Aber auch hier wird gemogelt.
 
Wie das Hessische Fernsehen (www.hr-online.de) berichtete, war in einem Geschäft die Grosspackung eines Waschmittels um 15 % teurer als die gleiche Menge in mehreren Kleinpackungen. Auch bei Fischstäbchen und Schokolade waren die Kleinpackungen billiger. Bei insgesamt 200 Produkten gab es solche heimlichen Preissteigerungen. Je mehr Packungsvarianten in einem Geschäft, desto höher ist der Anteil von Grosspackungen, und somit sind höhere Preise möglich.
 
Laut einer wissenschaftlichen Studie der Universität Stuttgart-Hohenheim waren in 90 % der Fälle Grosspackungen billiger als kleinere. Bei 10 % der Packungen zahlte der Kunde mehr.
 
Der Verbraucher sollte auf der Hut sein. Wer nicht gut Kopfrechnen kann, sollte unbedingt einen Taschenrechner mitnehmen.
 
Oft wird jetzt in Supermärkten damit geworben, dass dieses oder jenes Lebensmittel billiger sei. Auch wird versichert, dass mit der am 1. Januar 2007 geplanten Mehrwertsteuererhöhung in Deutschland von 16 auf 19 % keine Preissteigerungen kommen. Dies wird immer wieder herausgestellt, obwohl bei Lebensmitteln, Büchern, Blumen, Zeitschriften, Zeitungen, medizinischen und sozialen Dienstleistungen der alte Steuersatz von 7 % gilt. Auch hier arbeiteten etliche Verkäufer mit einem Trick. Sie erhöhten heimlich die Preise schon Monate vor den Billigangeboten. Gerade während der Fussball-WM wurde kräftig an der Preisschraube nach oben gedreht. Das fiel dem euphorisierten Verbraucher kaum auf.
 
Die Unternehmer erwarten vor der Erhöhung der Mehrwertsteuer in den nächsten Monaten Hamsterkäufe, und da werden bis zum Jahresende ihre Kassen kräftig klingeln.
 
Viele kaufen jetzt noch ein Auto oder Geräte für den Haushalt. Dadurch kann man einen Teil der Mehrwertsteuer sparen. Aber aufgepasst: Entscheidend ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern das Lieferdatum. Wenn das Auto erst im Januar geliefert wird, dann ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % fällig! Aber man kann ja mit dem Händler einen günstigeren Preis aushandeln.
 
Einige Autofirmen werben jetzt mit dem Slogan „Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer“.
Da kommt Freude auf, obwohl schon vorher Händler einen Rabatt auf Autos gaben, der etwas weniger oder sogar höher war als die jetzige Mehrwertsteuer. Wiederum ein Verkaufstrick!
 
Wir Verbraucher müssen also höllisch aufpassen, damit wir nicht übers Ohr gehauen werden. „Wer kauft hat 100 Augen nötig, wer verkauft nur eines“, ist ein Spruch, der in unserer heutigen Zeit umso mehr Gültigkeit hat. Nur der aufgeklärte Käufer, der seine Augen offen hält, kommt nicht unter die Räder der Versuchung und Täuschung.
 
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