BLOG vom: 15.10.2009
Schweinegrippe: Impferei – Scharlatanerie oder ein Segen?
Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
Im Beitrag vom 05.09.2009 (Schweinegrippe, Schweinegrippespritzen, Impfstoffschäden) war unter Auswertung von Medienberichten darauf hingewiesen worden, dass die Konsumenten offenkundig kaum Interesse an den von den wenigen von der Pharma- und Impfstoff-Industrie unabhängigen seriösen Experten als problematisch bewerteten Schweinegrippespritzen zeigen. Zudem wurde angedeutet, dass zur Vermarktung der von zahlreichen Regierungen bestellten Spritzen mit der Generierung einer neuen Angst vor der Schweinegrippe zu rechnen sein würde. Das ist dann Ende September 2009 auch eingetreten.
Nachdem am 12.10.2009 herausgekommen ist, dass sich die deutsche Bundeswehr Schweinegrippe-Spritzen des Typs Celvapan von Baxter ohne das giftige quecksilberhaltige Thiomersal und ohne die gefährlichen Wirkverstärker gesichert hat (vgl. z. B. http://de.news.yahoo.com/26/20091013/thl-streit-um-schweinegrippen-massenimpf-b930478.html) wird die Diskussion darüber erst so richtig in Gang kommen, ob sich die Regierungen nicht von der Pharma- und Impfstoff-Industrie haben über den Tisch ziehen lassen. Wie man dem am 12.10.2009 zwischen 21.00 Uhr und 21.45 Uhr in der ARD gesendeten Interview mit einem Novartis-Mitarbeiter im Rahmen der Dokumentation zur Schweinegrippe entnehmen konnte, war für die Pharma- und Impfstoff-Industrie aus wirtschaftlichen Gründen die Schweinegrippe-Pandemie dringend nötig, nachdem man in den Vogelgrippe-Impfstoff investiert hatte, die vom früheren WHO-Grippestrategen und jetzigen Novartis-Mitarbeiter Dr. Klaus Stöhr prognostizierte Vogelgrippe-Pandemie aber als Geschäftsmodell kläglich versagt hat. Die Dokumentation wird am 22.10.2009 um 21.45 Uhr wiederholt (vgl. http://programm.ard.de/Programmvorschau/TV-Schwerpunkte/Schweinegrippe/Startseite).
1. Behaupteter erster Schweinegrippe-Todesfall in der BRD
Kaum hatten die ersten Medien am Mittag des 25.09.2009 berichtet, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) bei der EMEA (European Medicine Agency) der EU-Kommission die Zulassung der beiden Schweinegrippespritzen von Novartis und GlaxoSmithKline (Focetria® bzw. Pandemrix®) empfohlen hatte, wurde bereits am gleichen Tag ab etwa 19.30 Uhr in verschiedenen Medien berichtet, in Essen sei eine 36-Jährige verstorben, wobei einer der für ihre erfolglose Behandlung zuständigen Mitarbeiter der Uniklinik Essen den Eindruck erweckte, die Frau sei Opfer des Schweinegrippe-Virus.
Entgegen des Eindrucks, der in den Medien erweckt wurde, gibt es bis zur Fertigstellung dieses Beitrags am 12.10.2009 allerdings keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis für die Behauptung, dass die als Schweinegrippe-Viren bezeichneten Partikel bzw. Gensequenzen, die man bei der Frau festgestellt haben will, in irgendeiner Weise zu ihrem Tod beigetragen haben. Den zum Krankheits- und Todesfall publizierten Daten ist zu entnehmen, dass die verstorbene Frau mit einem krankhaften Übergewicht von 180 kg, die nicht nur an einer Atemwegserkrankung und Diabetes litt, sondern auch Raucherin war, eine Infektion mit verschiedenen Bakterien aufwies; es ist den publizierten Daten ausserdem zu entnehmen, dass bei ihr auch die als Schweinegrippe-Viren bezeichneten Partikel festgestellt worden sein sollen und dass die Frau an einem Multiorganversagen verstorben sein soll. Nachdem sie zunächst in einer Klinik in Gelsenkirchen behandelt wurde, erfolgte eine Verlegung in die Universitätsklinik Essen, weil nur diese in NRW über eine zur Weiterbehandlung erforderliche Maschine verfügen soll.
Wann und wo sich die Frau die verschiedenen bei ihr festgestellten Keime eingefangen hat und um welche es sich dabei konkret handelt, wurde bisher soweit ersichtlich nicht publiziert. Im Zusammenhang mit solchen schwer zu behandelnden bakteriellen Infektionen ist darauf hinzuweisen, dass allein in der BRD pro Jahr etwa 40 000 Todesfälle als Folge bakterieller Infektionen auftreten, die von multiresistenten Keimen verursacht werden und die ihre Ursache häufig in Schlamperei, Ignoranz und Hygienemängeln in Krankenhäusern haben und die zum überwiegenden Teil bei fachgerechter medizinischer Arbeit verhinderbar wären (1).
Dass sich die Universitätsklinik Essen, in der sich der Todesfall ereignet hat und deren zuständiger Arzt am Tag des Todesfalls, dem 25.09.2009, öffentlichkeitswirksam voreilig auf die Schweinegrippe als Todesursache festgelegt hatte, rund 2 Wochen später dies bestätigt, ist natürlich überhaupt nicht verwunderlich. Die Uniklinik Essen den bei ihr aufgetretenen Todesfall selbst untersuchen zu lassen, ist genauso, als wenn man den Architekten eines Bauwerks nach dessen Einsturz zum Gutachter bestellen würde, um die Einsturzursache zu untersuchen. Eine objektiv verwertbare Untersuchung hätte natürlich von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden müssen, die keine Verbindung mit der Universitätsklinik Essen und auch kein Interesse am Ergebnis der Untersuchung haben. Im Übrigen wird in einzelnen Medienberichten ausgeführt, dass der angebliche Nachweis für die Kausalität der Schweinegrippe letztlich auf Vermutungen beruht; man gehe, so heisst es in einer anderen Quelle, davon aus, dass das Schweinegrippevirus den Bakterien für ihr Werk den Boden bereitet habe (2). So etwas nennt man heute in der so genannten Schulmedizin Wissenschaft. Schlichte Vermutungen werden der Öffentlichkeit also bereits als wissenschaftliche Beweise verkauft. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass nach Darstellung der RKI-Pressesprecherin Dr. Susanne Glasmacher eine eindeutige Klärung der Todesursache in solchen Fällen gar nicht möglich ist (3).
Trotz dieser Faktenlage und trotz fehlender Beweise für eine virale Todesursache haben bestimmte Medien, über deren journalistische Seriosität und Qualität sich jeder Leser selbst Gedanken machen sollte, die Frau als ersten deutschen Schweinegrippe-Todesfall deklariert und entgegen der Faktenlage behauptet, es sei amtlich und nachgewiesen, dass es sich um einen Schweinegrippe-Todesfall handle. In Zeiten rückläufiger Fallzahlen wird damit der Versuch unternommen, genau zu dem Zeitpunkt eine neue Seuchenangst zu generieren, als die Zulassung der in den Medien insbesondere wegen der unzureichend erprobten so genannten Wirkverstärker kontrovers diskutierten Schweinegrippe-Spritzen kurzfristig zu erwarten war.
Kurz vor Fertigstellung dieses Beitrags wurde am 06.10.2009 von einem Fall eines schon vorher kranken Kindes in München berichtet, das möglicherweise der zweite Schweinegrippe-Todesfall in der BRD sein könnte. Hier hat das Krankenhaus aber inzwischen erklärt, die Schweinegrippe-Viren könnten nicht als Todesursache dingfest gemacht werden.
Wir können unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die bei Endnote 3 wiedergegebene Äusserung der Pressesprecherin Dr. Susanne Glasmacher vom Robert-Koch-Institut (RKI) jedenfalls festhalten, dass entgegen den in zahlreichen Medien verbreiteten Berichten keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen, dass die als Schweinegrippe-Viren deklarierten Partikel bzw. Gensequenzen die Ursache dieser 2 mit der Schweinegrippe in Zusammenhang gebrachten Todesfälle in der BRD sind. Der einzige Zusammenhang der beiden Todesfälle mit den so genannten Schweinegrippe-Viren besteht darin, dass die Virologen bei den beiden betroffenen Personen Partikel gefunden haben (wollen), die hinsichtlich eines Teils der analysierten Gensequenzen mit Gensequenzen von solchen Partikeln übereinstimmen, von denen die Virologen glauben, dass es Schweinegrippe-Viren sind.
2. Erste in Wissenschaftsmagazin publizierte Impfstoff-Studie
Inzwischen liegt auch eine erste kleine Studie zu einer Schweinegrippe-Spritze eines australischen Schweinegrippespritzen-Herstellers vor, die im New England Journal of Medicine 2009 (4) veröffentlicht wurde und die gerade einmal 240 gesunde Teilnehmer umfasst, bei denen die angebliche Wirksamkeit durch die Bestimmung eines so genannten Antikörperspiegels gemessen wurde, eine Methode, die, wie das Robert-Koch-Institut im Jahr 2008 (5) gezeigt hat, kaum mehr als reines Wunschdenken zu sein scheint. Die Autoren der Studie, die von Mitarbeitern der Forschungsabteilung der australischen Herstellerfirma CSL stammt, weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Sicherheitsprofil der untersuchten Schweinegrippe-Spritze ohne Wirkverstärker, aber mit dem Quecksilberderivat Thiomersal als Konservierungsstoff, nicht vollständig untersucht wurde und Nebenwirkungen wie das zu Nerven- und Gehirnschäden führende Guillain-Barré-Syndrom in Studien nach der Zulassung untersucht werden müsse.
Die Studie zeigt genau die Probleme, die der Impfschadenexperte Dr. Klaus Hartmann z. B. in dem im ersten Teil vom 05.09.2009 vorgestellten Interview mit Bert Ehgartner hervorgehoben hat. Endpunkt ist der Antikörpertiter, der den angeblichen Schutz vor der Krankheit gewährleisten soll, obwohl es sich dabei nur um einen Ersatzparameter handelt. In Kreisen der Virologen glaubt man bei einem bestimmten Antikörperspiegel an einen Schutz vor der Krankheit. Dafür, dass bei einem bestimmten Antikörperspiegel ein Schutz besteht, gibt es aber keinen wissenschaftlichen Beweis, wie die in Endnote 5 vorgestellte Publikation mit dem dort vorgestellten Tetanus-Fall bei einem nach dem Glauben der Schulmedizin ausreichend immunisierten Jugendlichen zeigt. Auch die von Dr. Hartmann gerügte kurze Nachbeobachtungszeit zur Aufdeckung von Nebenwirkungen findet sich in dieser Studie, bei der eine Beobachtung der Nebenwirkungen über gerade einmal 7 Tage erfolgte, also über einen völlig unzureichenden Zeitraum. Während manche Virologen bei manchen als Viren oder Retroviren bezeichneten Partikeln wie HIV die abstruse Auffassung vertreten, diese könnten ihre angeblich krankmachende Wirkung ggf. erst nach Jahrzehnten entfalten, also praktisch immer ohne irgendwelche zeitliche Limitierung, sollen die obskuren und teilweise giftigen Inhaltsstoffe der so genannten Impfstoffe wie Thiomersal, Aluminiumhydroxid, Formaldehyd etc. offenbar nur innerhalb der ersten 7 Tage nach Anwendung Schäden verursachen können, wie die Beobachtungsdauer von 7 Tagen in der Studie suggeriert. Das ist völliger Unsinn, zumal solche giftigen Stoffe in den so genannten Impfstoffen mit anderen Giftstoffen wie z. B. Quecksilber aus Amalgam-Zahnfüllungen etc. zusammen zur Überschreitung von Grenzwerten und Gesundheitsschäden führen können.
Die Studie, die – wie erwähnt – unter Mitwirkung von Personen durchgeführt wurde, die einen Interessenkonflikt deklariert haben, weil sie mit dem Hersteller der Spritze geschäftlichen Kontakt haben, stellt ausdrücklich fest, dass die geringe Teilnehmerzahl und die Beteiligung ausschliesslich gesunder Personen keine ausreichende Bewertung der Sicherheit zulasse.
Die hier erwähnte Studie betrifft eine hier in Europa nicht zugelassene Schweinegrippe-Spritze eines australischen Herstellers. Bis zur Fertigstellung dieses Textes ist keine, insbesondere keine unabhängige, Studie in einem wissenschaftlichen Magazin veröffentlicht worden, die die Sicherheit der in Europa zugelassenen und im ersten Teil vom 5.9.2009 vorgestellten Schweinegrippe-Spritzen Celvapan®, Focetria®und Pandemrix® bestätigen könnte.
3. Wie erfolgt der Nachweis der Schweinegrippe-Viren?
Wie das so genannte Schweinegrippe-Virus von den Labormitarbeitern „nachgewiesen“ wird, können wir den Angaben von entsprechenden Institutionen wie dem deutschen RKI entnehmen. Die so genannten Virologen haben ein umfangreiches Arsenal von Testverfahren entwickelt, mit denen sie den Eindruck zu erwecken versuchen, Krankheitsursachen wissenschaftlich zweifelsfrei und sicher nachweisen zu können.
Tatsächlich ist das nicht der Fall. Mit dem vom RKI und ähnlichen Einrichtungen zum Schweinegrippe-Nachweis empfohlenen und nachstehend beschriebenen Testverfahren können nur bestimmte Partikel anhand ihrer Gensequenzen verglichen werden. Ob ein bestimmtes Partikel mit einer gewissen Gensequenz aber eine bestimmte Krankheit verursacht, ist damit nicht beweisbar. Beweisbar ist damit nur, dass bestimmte Partikel bzw. Gensequenzen zu bestimmten Krankheiten gehören. Für die Klärung der Frage, ob diese Gensequenzen notwendige Bedingung und damit wirklich die Ursache für die Krankheit sind oder ob sie vielmehr nur als Folge der Krankheit auftreten, sind andere Untersuchungen nötig, nämlich Untersuchungen, die zeigen, dass diese als Krankheitsursache verdächtigten Partikel bzw. Gensequenzen zum einen nur bei denjenigen Personen feststellbar und nachweisbar sind, die an der speziellen Krankheit leiden, dass sie zum Zweiten bei Personen, die nicht an der Krankheit leiden, auch nicht vorkommen und nicht nachweisbar sind und zum Dritten, dass bei Übertragung der Partikel auf einen anderen Wirt (Mensch, Tier) auch dort die Krankheit verursacht wird. Nur dann ist eine wissenschaftlich exakte und eindeutige Ursache-Wirkung-Beziehung feststellbar.
Das deutsche RKI empfiehlt in seinem offiziellen Internet-Angebot beim Thema Schweinegrippe bzw. neue Influenza die so genannte PCR und behauptet, mit der als PCR bezeichneten Methode könne das neue Virus der Schweinegrippe zuverlässig nachgewiesen werden. Weiter heisst es dort, dass mit dieser PCR-Methode charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen würden (6). Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber letztlich nicht mehr als eine zirkuläre Definition und gibt keine Antwort auf die ganz wesentliche Frage, ob das anhand seines Erbguts bzw. der charakteristischen Abschnitte im Erbgut nachgewiesene Virus nun Ursache oder Folge der Krankheit ist.
Die Polymerase-Kettenreaktion (englisch: Polymerase Chain Reaction = PCR) ist eine Methode, um die Erbsubstanz (= im Reagenzglas) zu vervielfältigen. Dazu wird ein Enzym verwendet, die DNA-Polymerase. Der Begriff „Kettenreaktion” beschreibt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Produkte vorheriger Zyklen als Ausgangsstoffe für den nächsten Zyklus dienen und somit eine exponentielle Vervielfältigung ermöglichen (7). Zu denken geben sollte jedem Bürger natürlich die Tatsache, dass zum Nachweis des so genannten Schweinegrippe-Virus auf die PCR zurückgegriffen wird. Einer exponentielle Vervielfältigung der angeblich viralen Erbsubstanz, die das Ziel der PCR ist, bedarf es eigentlich nur dann, wenn nur minimale Spuren vorhanden wären, die sich ohne eine solche Vermehrung nicht analysieren liessen, wie das z. B. bei Tatortspuren nach Verbrechen vorkommen kann. Wenn sich aber die angeblich so bösen Viren ohne solche Labormanipulationen zur exponentiellen Vervielfältigung nicht nachweisen lassen, also nur eine nicht messbare Menge vorhanden ist, dann ist – worauf Professor Dr. Peter Duesberg schon im Zusammenhang mit dem obskuren HIV hingewiesen hat – nicht nachvollziehbar, dass und wie eine solche minimale Menge das angeblich von Viren befallene Opfer überhaupt krank machen soll.
Mit der vom RKI empfohlenen PCR kann also (nur) erreicht werden, wie nicht oft und deutlich genug betont werden kann, dass bestimmte Partikel, die in minimalen Spuren vorhanden sind, so vermehrt werden, dass eine ausreichende Menge zur labormässigen Verarbeitung zur Verfügung steht. Anschliessend kann das durch die Vermehrung produzierte Material dann näher untersucht und auf seine Gensequenzen analysiert werden. Damit können dann auch entsprechend der Darstellung des RKI charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen werden. Das hilft aber nicht weiter bei der Frage nach der Krankheitsursache im konkreten Einzelfall. Entgegen dem vom RKI hervorgerufenen Eindruck kann mit dieser Labormethode einzig und allein das für eine labormässige Analyse in ausreichender Menge produzierte Material auf seine Zusammensetzung untersucht werden; diese Analyse erlaubt aber keine Aussage darüber, ob die analysierten und für das Virus als charakteristisch behaupteten Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts der Partikel, die die Virologen als Viren bezeichnen, nun die Ursache oder die Folge der festgestellten Erkrankung sind. Für die wissenschaftliche Klärung dieser Frage wäre es erforderlich, dass bei Kranken, denen die Schweinegrippe angehängt wird, nicht nur die als charakteristisch für das Virus behaupteten Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts gefunden werden, sondern dass bewiesen wird, dass diese Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts nur bei Schweinegrippe-Opfern, ferner bei allen Schweinegrippe-Opfern auftreten und dass bei Übertragung dieser angeblich charakteristischen Erbgut-Abschnitte auf gesunde Personen oder Tiere die gleiche Krankheit auftritt. Das kann mit der PCR aber gerade nicht geleistet werden, und genau deswegen ist es nicht mehr als eine zirkuläre Definition. Kary Mullis, der Erfinder der PCR, der dafür Anfang der 1990er-Jahre mit dem Nobel-Preis für Chemie ausgezeichnet wurde, hat deshalb selbst folgerichtig eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die von ihm erfundene PCR nicht zur Diagnose – damals ging es speziell um HIV – geeignet sei. Das gilt aber in gleicher Weise für andere als Viren deklarierte Partikel, die als Ursache für andere Krankheiten verkauft werden.
Mit Kary Mullis ist davon auszugehen, dass mit dieser Technik nicht der wissenschaftliche Beweis geführt werden kann, dass bestimmte Gensequenzen, die im Einzelfall labordiagnostisch festgestellt werden, Ursache einer Krankheit sind, sondern nur gezeigt werden kann, ob bestimmte im Einzelfall gefundene Partikel bzw. Gensequenzen mit Gensequenzen oder Partikeln übereinstimmen, die bei einem Patienten gefunden wurden, der die Krankheit hat, die als Schweinegrippe definiert wird. Es muss also zusätzlich zu der Feststellung der Übereinstimmung der Partikel bzw. Gensequenzen der Beweis geführt werden, dass bestimmte näher aufgefundene Gensequenzen bzw. als Viren deklarierte Partikel wirklich die Ursache für eine bestimmte Krankheit sind und nicht etwa nur als deren Folge auftreten. Erst wenn dieser weitere Beweis geführt ist, lässt sich die wissenschaftlich fundierte Behauptung aufstellen, die Viren seien als Ursache für eine bestimmte Krankheit identifiziert worden. Es ist wie mit Krähen oder anderen Vögeln, die sich häufig in grosser Zahl auf Stromleitungen niederlassen. Folgt man der pseudowissenschaftlichen Logik der Virologen, würde man vermutlich zu der Erkenntnis kommen, dass solche Ansammlungen von Vögeln auf Stromleitungen die Ursache für gerissene Stromleitungen sind. Das zu behaupten wäre aber Unfug.
4. Beweislage bei der Schweinegrippe
Abgesehen von der Darstellung der Gensequenzen der als Schweinegrippe-Viren definierten Partikel mittels des vom RKI empfohlenen PCR-Verfahrens, womit aber nur die Existenz, nicht aber die pathogene (krankmachende) Wirkung bewiesen werden kann, gibt es bisher keine publizierten Beweise. Insbesondere sind in der wissenschaftlichen Literatur keine Arbeiten veröffentlicht, die aufzeigen, dass diese als Schweinegrippe-Viren deklarierten Partikel oder Gensequenzen bei allen Opfern der als Schweinegrippe bezeichneten Krankheit und nur bei diesen und keinen anderen Personen auftreten. Das RKI hat – wie ganz offiziell eingeräumt wurde – schon vor Monaten damit begonnen, auch solche Krankheitsfälle als Schweinegrippe-Fälle zu deklarieren, die im Umfeld von labordiagnostisch gesicherten Schweinegrippe-Fällen aufgetreten sind, selbst labordiagnostisch aber nicht untersucht und deshalb auch nicht bestätigt worden sind. Damit wurde es unmöglich gemacht, einen eindeutigen kausalen und wissenschaftlich belegbaren Zusammenhang zwischen der als Schweinegrippe bezeichneten Krankheit und den als Schweinegrippe-Viren definierten Gensequenzen bzw. Partikeln nachzuweisen. Dass die Krankheit mit den Symptomen der so genannten Schweinegrippe von dem als Schweinegrippe-Virus bezeichneten, mit bestimmten ihm als charakteristisch zugeschriebenen Gensequenzen verursacht wird, ist also nicht mehr als eine Vermutung, eine unbewiesene Hypothese, solange diese als Schweinegrippe-Viren definierten charakteristischen Gensequenzen nicht in allen Personen gefunden werden, denen die Schweinegrippe angedichtet wird, und solange nicht feststeht, dass sie in anderen Personen ohne Schweinegrippe nicht vorkommen.
5. Was bedeutet der Nachweis des Schweinegrippe-Virus wirklich
Es ist also, wie nicht nachdrücklich genug betont werden kann, weder nachgewiesen, dass diese so genannten Schweinegrippe-Viren im konkreten Fall die alleinige oder auch nur eine wesentliche Todesursache waren noch dass sie überhaupt eine Krankheit verursacht haben und nicht nur die Folge der beobachteten Erkrankung waren. Nachgewiesen ist einzig und allein die Existenz gewisser viraler Gensequenzen oder Partikel, nicht jedoch deren angeblich krankmachende Wirkung.
Wie bereits im ersten Teil vom 05.09.2009 unter Ziff. 9 und 11 dargestellt wurde, ist in der so genannten Virologie – gerade z. B. bei HIV/AIDS – bei bestimmten Beobachtungen häufig unklar, was Ursache und was Folge ist, d. h., dass unklar ist, ob bestimmte Partikel oder Gensequenzen, die z. B. in entnommenem Blut nach Zugabe bestimmter Chemikalien mittels solcher Verfahren wie PCR „nachgewiesen“ werden, Ursache oder Folge bestimmter Krankheiten sind. Deswegen findet sich in Packungsbeilagen zu HIV-Tests der Hinweis des Herstellers, dass solche Tests nicht zum Nachweis einer Krankheit geeignet sind. Dass solche Tests wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen, wurde für HIV-Tests bereits eindeutig gezeigt. Das für die Zulassung solcher Tests in der BRD zuständige Paul-Ehrlich-Institut hat auf Anfrage eingeräumt, dass solche Tests zugelassen werden durch Vergleich mit bereits zugelassenen Tests. Mit Wissenschaft hat das nichts mehr zu tun, weil für die zum Vergleich herangezogenen Tests kein Nachweis vorliegt, dass sie eindeutig nur auf die zu untersuchenden Gensequenzen bzw. Erbgut-Abschnitte reagieren und dass die mit ihnen festgestellten Partikel pathogen sind.
6. Parallelen zu HIV/AIDS
Wir müssen daher nach den bisher bekannt gewordenen Fakten bei der so genannten Schweinegrippe erstaunliche Parallelen zu HIV/AIDS feststellen. Bekanntlich gab es am 23.4.1984 eine Pressekonferenz, bei der die US-amerikanische Gesundheitsministerin Margaret Heckler mit Prof. Dr. Robert C. Gallo auftrat und verkündet wurde, Gallo habe die wahrscheinliche Ursache von AIDS gefunden, nämlich das so genannte HTLV III, später nach einer Einigung zwischen Ronald Reagan und Jacques Chirac umbenannt in HIV. Das Wort „wahrscheinlich“ fiel später unter den Tisch, und HIV galt seither als Ursache von AIDS. Spätere Untersuchungen haben Gallo als Schwindler entlarvt, so dass er zur Vermeidung einer Entlassung sein Labor beim US-amerikanischen Bundesgesundheitsinstitut verlassen musste. Seine Versuche waren nicht nur nicht reproduzierbar, sondern es stellte sich auch heraus, dass Gallo die auf Experimenten seines Mitarbeiters und Co-Autors M. Popovic beruhende grundlegende Publikation in „Science“ vom 4. Mai 1984 nicht nur hinsichtlich des Titels des Beitrags, sondern auch hinsichtlich der wesentlichen Aussagen umgeschrieben und damit hinsichtlich ihrer zentralen Erkenntnisse ganz entscheidend inhaltlich verfälscht hatte. Der ursprüngliche Titel der Arbeit von Popovic lautete „Rescue and Continous Production of Human T-cell Lymphotropic Retrovirus (HTLV-III) from Patients with AIDS“. Nach der Bearbeitung des Werks durch Gallo, der an den Experimenten von Popovic, die der Arbeit zugrunde lagen, nicht beteiligt war, war der Titel dann geändert in „Detection, Isolation, and Continous Production of Cytopathic Retroviruses (HTLV-III) from Patients with AIDS and Pre-AIDS“.
Der Vergleich der ursprünglichen Fassung von Popovic mit dem später veröffentlichten Text hat ergeben, dass Popovic in seinem handschriftlichen Manuskript für die Publikation ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, es sei trotz intensiver Forschungsarbeit noch nicht gelungen, die Ursache von AIDS herauszufinden („Despite intensive research efforts, the causative agent of AIDS has not yet been identified“). In der von Gallo frisierten und am 04.05.1984 veröffentlichten Fassung stand dann ziemlich genau das Gegenteil. Obwohl Gallo keine Daten zur Unterstützung seiner Behauptung vorlegte, heisst es dort, epidemiologische Daten würden überzeugend die Vermutung nahe legen, dass AIDS durch ein infektiöses Mittel verursacht würde („Epidemiologic data strongliy suggests AIDS is caused by an infectious agent.“). Einer strafrechtlichen Verfolgung entging Gallo damals letztlich wegen Eintritts des Verfolgungshindernisses der Verjährung (8).
Diese umgeschriebene und mit den von Popovic gefundenen Versuchsergebnissen daher nicht mehr übereinstimmende Publikation in dem Wissenschaftsmagazin Science vom 04.05.1984 wird trotzdem nach wie vor von den massgeblichen staatlichen Stellen als wissenschaftliche Grundlage der AIDS-Politik und -Bekämpfung angesehen. Seriöse unabhängige Wissenschaftler haben inzwischen den Herausgeber des Wissenschaftsmagazins „Science" aufgefordert, diese Veröffentlichungen von Gallo und Co-Autoren in Science vom 04.05.1984 zurückzuziehen (9).
Wir sehen an diesem Beispiel, dass Regierungen und Bürokraten der für die Verwaltung von Krankheiten zuständigen „Gesundheits“-Verwaltung offenbar bisweilen ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen für die betroffenen Bürger ihren Entscheidungen pseudowissenschaftliche Aussagen von angeblichen Experten zugrunde legen. Dies sollten wir alle natürlich auch für die Schweinegrippe-Problematik und die jetzt empfohlenen Schweinegrippe-Spritzen im Blick haben.
Der Fall des Prof. Dr. Robert C. Gallo hat in besonders krasser Weise gezeigt, dass in der so genannten Virologie zum Teil nur Pseudowissenschaft betrieben wird. Neben dem Schwindel von Gallo mit HIV/AIDS gibt es noch andere Beispiele, die zeigen, dass in der so genannten Virologie teilweise auf einem Niveau gearbeitet wird, das kaum über voodoo science hinaus geht. Wir erinnern in diesem Zusammenhang insbesondere an die auf absurden und völlig realitätsfernen Experimenten beruhenden Publikationen von Landsteiner und Flexner zur angeblichen Übertragbarkeit von Poliomyelitis, bei denen bei Affen poliomyelitis-ähnliche Lähmungserscheinungen nur dadurch produziert werden konnten, indem den Affen Extrakte aus dem Gehirn bzw. dem Rückenmark von menschlichen Poliomyelitis-Opfern direkt ins Gehirn gespritzt wurde (10) und an die Umdefinitionen der Poliomyelitis nach Einführung der so genannten Schutz-Impfungen gegen Poliomyelitis, um das Scheitern der so genannten Schutz-Impfungen zu verschleiern; die früher als Poliomyelitis bezeichneten Symptome wurden seit Ende der 1950er-Jahre in aseptische Meningitis, West-Nil-Virus-Erkrankung etc. umbenannt (11). Solche Umdefinitionen im Zusammenhang mit unsinnigen und nutzlosen so genannten Schutz-Impfungen gab es auch schon früher, wie P. Spohr als Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren im Jahr 1896 /1897 im Zusammenhang mit der so genannten Pocken-Impfung anhand eigener Erfahrungen beim Militär erläutert hat (12).
Solche Versuche wie die von Landsteiner sind praktisch natürlich völliger Unsinn, weil im täglichen Leben kein Mensch jemals auf die absolut perverse und verrückte Idee kommen würde, sich einen solchen Gehirnbrei eines Kranken direkt ins Gehirn zu spritzen. Wenn wir berücksichtigen, dass manche Personen schon gesundheitliche Probleme bekommen, wenn sie Kuhmilch oder tierisches Eiweiss in sonstiger Form essen oder trinken, verwundert es nicht, dass die von Landsteiner praktizierte Implantierung artfremden Eiweisses unter Umgehung des Immunsystems direkt ins Gehirn erhebliche Schäden verursachen kann. Daraus die Übertragbarkeit einer Krankheit zu schliessen, ist, höflich ausgedrückt, zumindest reichlich absurd und unwissenschaftlich.
Das lehrt uns, dass wir auch bei der aktuellen Schweinegrippe nicht dem üblichen Virengeschwätz derer trauen sollten, die damit erhebliche Umsätze und Gewinne generieren.
7. Haftungsprobleme / Hinweis auf aktuelles Gerichtsurteil
Es wurde bereits im ersten Teil vom 05.09.2009 im Textatelier.com darauf hingewiesen, dass noch vor Verfügbarkeit der Schweinegrippe-Spritzen in den Medien die Haftungsproblematik bezüglich der voreilig ohne ausreichende Prüfung den Konsumenten zugänglich gemachten Spritzen diskutiert wurde und dass zum Teil unterschiedliche Auffassungen zur Haftung des an den Spritzenaktionen beteiligten Arztes, des Spritzenherstellers und des Staates verbreitet wurden.
Wir können, wollen und dürfen hier natürlich keine individuelle Rechtsberatung machen und tun dies auch nicht. Selbstverständlich ist es aber zulässig, wie dies auch anderweitig getan wird, auf wichtige Gerichtsentscheidungen hinzuweisen und deren wesentlichen Inhalt zu publizieren. Im Zusammenhang mit den Schweinegrippe-Spritzen und möglichen Gesundheitsschäden nach solchen Spritzen könnte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Karlsruhe von erheblicher Bedeutung werden. Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 08.10.2008 (13) zu dem inzwischen nach zahlreichen schwerwiegenden Gesundheitsschäden wieder vom Markt verschwundenen Skandalmittel Vioxx® der Pillendreher von Merck (USA) die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift des deutschen § 84 AMG keine Haftung des Arzneimittelherstellers oder des das Produkt vertreibenden Unternehmers begründe für solche Nebenwirkungen, die bereits bei der Zulassung bekannt waren und im Hinblick auf den (tatsächlichen oder angeblichen) Nutzen des Arzneimittels im Zulassungsverfahren hingenommen wurden, soweit in der Fachinformation und der Packungsbeilage darauf hingewiesen ist.
Bezogen auf die Schweinegrippe-Spritzen, die in Kürze den Konsumenten angedreht werden dürften, bedeutet dies, dass die Tatsache, dass die EU-Kommission auf der Basis der positiven Bewertung der EMEA die Spritzen trotz der in der Packungsbeilage/Fachinformation hervorgehobenen Gefahr von schwerwiegenden Nebenwirkungen bis zu Nerven- und Gehirnschäden zugelassen hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass – jedenfalls in der BRD – eine Haftung der Spritzenhersteller schon aus diesem Grund nicht in Frage kommen dürfte. Ein geschädigter Spritzenempfänger kann dann nur versuchen, bei einer offiziellen Impfempfehlung eine Haftung des Staates in Form eines Impfschadens durchzusetzen, die aber auf Basis des Sozialrechts abgewickelt wird und umfangmässig weit hinter der Arzneimittelhaftung des Herstellers zurückbleibt, oder den Spritzenarzt auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, was aber wenig Erfolgsaussichten haben wird, es sei denn, dieser hätte gar nicht oder nicht ausreichend auf die Nebenwirkungen hingewiesen. Da die Studien zu den so genannten Impfstoffen nur eine Nachbeobachtungszeit von wenigen Tagen umfassen (14), wird es trotzdem auch bei unterlassener Aufklärung durch den Spritzenarzt schwierig werden, eine Haftung des Spritzenarztes durchzusetzen, weil sich dieser vermutlich mit dem Einwand verteidigen wird, wie das auch schon Ende des 19. Jahrhunderts bei der Pockenimpfung geschehen ist, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Spritze. Es wird dann für den geschädigten Spritzenempfänger schwierig werden, einen Sachverständigen zu finden, der den notwendigen Zusammenhang zur Überzeugung des Gerichts begründet oder zumindest die Eignung des so genannten Impfstoffes zur Herbeiführung des Schadens feststellt.
8. Historische Dokumente zu Impfstoff-Todesfällen:
Abschliessend soll der Leser noch auf einige in Vergessenheit geratene, in den letzten Monaten im Internet publizierte und kostenlos einsehbare Dokumente aus der Zeit nach dem Erlass des deutschen Impfgesetzes von 1874 hingewiesen werden, die sich mit u. a. mit unzähligen Impfschäden einschliesslich Todesfällen als Folge der Pockenimpfung und deren praktisch erwiesener Unwirksamkeit beschäftigen. Diese Dokumente, die in geringer Zahl weit verstreut auch noch in öffentlichen Bibliotheken auffindbar sind, sind jetzt in elektronisch aufbereiteter Form als PDF-Dateien für jeden kostenlos zugänglich (15).
Diese Dokumente zeigen, dass schon damals von den impfstoffgläubigen Impffanatikern mit genau denselben abstrusen und unbewiesenen bzw. durch die Praxis widerlegten Fundamentalsätzen gearbeitet wurde, die auch heute noch von den Spritzenmedizinern gebetsmühlenhaft verbreitet werden, nämlich dass Ungeimpftsein eine Gefahr für das Allgemeinwohl und damit auch eine Gefahr für die immunisierten Personen sei, dass die so genannte Impfung einen wirklichen Schutz vor der Erkrankung gewährleiste und dass die Impfung unschädlich sei.
Jeder, dem in nächster Zeit ein geschäftstüchtiger Mediziner eine Schweinegrippe-Spritze andrehen will, hat also jetzt die Gelegenheit, rechtzeitig vor der geplanten Spritzenaktion wichtige historische Dokumente einzusehen, welche die Diskussion um die Problematik des schon damals von zahlreichen Ärzten und Gelehrten als Impfwahnsinn bezeichneten medizinischen Verfahrens Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts beleuchten und 36 000 Impfschadensfälle mit ungezählten Todesfällen darstellen. Zum Teil werden die Fälle mit eindrucksvollen Bildern ergänzt; viele Opfer sind namentlich aufgeführt, ebenso teilweise die Mediziner, die mit den so genannten Pocken-Impfungen die überwiegend im Kindesalter befindlichen Opfer um ihre Gesundheit oder sogar ums Leben gebracht haben. Hier werden also in grosser Zahl namentlich sowohl die Täter als auch die Opfer eines umstrittenen Verfahrens vorgestellt, das schon damals von vielen Medizinern, auch solchen, die mit diesem Verfahren selbst Erfahrungen gesammelt haben, als unnützes, unwissenschaftliches, gefährliches und widerwärtiges Verfahren bzw. als Scharlatanerie, Quacksalberei, Kurpfuscherei und Vergiftung der Bevölkerung bezeichnet wurde, zumal dieses medizinische Verfahren den Grundsätzen der Hygiene völlig widerspreche. Dieser Bewertung durch damals tätige Ärzte ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Keiner soll hinterher einwenden (können), er habe sich nicht rechtzeitig und umfassend informieren können, was die Impffanatiker schon in der Vergangenheit mit der so genannten Pocken-Schutz-Impfung angerichtet haben und welche unsinnigen und unbewiesenen bzw. widerlegten Fundamentalsätze sie als Basis für ihr verantwortungsloses Treiben verbreitet haben.
Schon im 19. Jahrhundert wurde die Begeisterung vieler Mediziner für die ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Impfopfer durchgeführten Impf-Aktionen mit pekuniären Interessen erklärt (16).
Völlig zu Recht sagte Dr. med. Rosa im Reichsrate zu Wien: „Ohne physiologische Beweise bleibt mir die Impfung eine Charlatanerie; ohne Physiologie gibt es keine Wissenschaft und die Impfung ist, ich möchte sagen, ein wissenschaftliches Verbrechen" (17).
Der impffreundliche, aber ehrliche Dr. med. Stein schrieb in der „Frankfurter Zeitung“: „Den Hauptinhalt zur vorjährigen Abweisung der Petition gegen den Impfzwang gab im Reichstag der damalige Kommissions-Bericht, in welchem der betreffende ärztliche Referent (Dr. Thilenius) die unbegreifliche und durch Nichts erhärtete Behauptung aufgestellt hat, dass die Impftheorie wissenschaftlich auf das Vollkommenste begründet sei, mithin der Impfzwang in seitheriger Form weiter zu bestehen habe. Nun ist aber in keinem Lehrbuche der Pathologie (Krankheitslehre) eine wissenschaftliche Begründung der Impflehre überhaupt zu finden. Auf keiner Ärzteversammlung ist von einer wissenschaftlichen Begründung des Impfens je die Rede gewesen und keine medizinische Autorität hat je von einer auf logischen Sätzen begründeten wissenschaftlichen Impftheorie gesprochen" (18).
Dr. med. Bruckner aus Basel sagte geradezu: „Ich stimme ganz überein mit A. v. Seefeld, welcher schreibt: ,Es scheint, als ob jedes Zeitalter bestimmten Wahnsinnsformen unterworfen sei; wie im Mittelalter die Hexenverfolgung, so ist die Impfwut die Wahnsinnsform unserer Tage. Oder ist es nicht Wahnsinn, wenn man, aller Erfahrung zum Trotze, noch immer glaubt, man müsse Krankheit säen, um davon Gesundheit zu ernten?" (19).
Dr. med. Schmidt bewertete die Impferei wie folgt: „Die Theorie der Schutzkraft der Impfung stellt sich dar als ein Rattenkönig von Irrtümern, Trugschlüssen, Aberglauben und urteilslos gedeuteten Tatsachen“ (20).
Erfahrene Praktiker haben schon Ende des 19 Jahrhunderts die Beobachtung gemacht, dass die so genannte Schutz-Impfung gegen Pocken nicht nur nicht wirkte, sondern das Gesundheitsrisiko erheblich vergrössert hat und dass bei Krankheitsausbrüchen Geimpfte meistens als erste erkrankten. Gerade Militärärzte machten entsprechende Erfahrungen, weil die Impferei beim Militär damals besonders exzessiv betrieben wurde. Oberst a. D. P. Spohr publizierte im Jahr 1891 (21) folgende praktische Erfahrungen mit der Impferei:
„Dr. Oidtmann führt die Versuche eines amerikanischen Arztes an, welcher in einem Pensionate zunächst alle in einem gewissen Alter stehenden Zöglinge impfte, wobei ein gewisser Prozentsatz keine Pockenpusteln bekam. Nach Abheilung der mit ,Erfolg Geimpften’ wurden alle Impflinge zum zweitenmale geimpft. Die jüngst mit Erfolg Geimpften zeigten auch nunmehr alle wieder Pusteln, ebenso einige von den zuerst verschont Gebliebenen. In gleicher Weise wurde nun der Versuch fortgesetzt, wobei die einmal mit Erfolg Geimpften immer wieder Pockenpusteln zeigten und der verschont gebliebene Prozentsatz immer kleiner wurde, bis, wenn ich nicht irre, nach der sechsten Impfung alle ohne Ausnahme den sogenannten Erfolg zeigten. Der betreffende amerikanische Arzt zieht daraus mit Recht den Schluss, dass man durch die Impfung immer empfänglicher für neue Impfungen und wahrscheinlich auch für die Pocken selbst werde. Dass dieser Schluss ein richtiger ist, zeigen viele Tatsachen, von welchen einige sehr auffällige noch angeführt werden sollen. Zahlenmässig aber haben die bekannten Statistiker Kolb und Löhnert sowohl die verhältnismässig häufigere Erkrankung der öfter Geimpften, wie der bereits früher an den Pocken erkrankt Gewesenen nachgewiesen. Während der berühmte Arzt für Hautkrankheiten, Dr. Hebra, (Wien) schon vor Jahren darauf aufmerksam gemacht hatte, dass auch die überstandene Pockenkrankheit keinen Schutz vor erneuter Erkrankung an den Pocken gewähre, vielmehr zweite und dritte Erkrankungen verhältnismässig öfter vorkämen, als Ersterkrankungen und dass Leute, welche bereits zum dritten Male die Pocken überstanden, die grösste Aussicht hätten, zum vierten Male daran zu erkranken und zu sterben, hat Löhnert den zahlenmässigen Nachweis erbracht, dass Zweiterkrankungen an Pocken verhältnismässig sechs- bis siebenmal häufiger sind, als Ersterkrankungen. Es ist dies also dahin zu verstehen, dass, wenn in einem bestimmten Zeitraume, z. B. von 10 000 Personen,
welche die Pocken noch nicht gehabt, eine an denselben erkrankt, auf 10 000, welche die Krankheit schon einmal überstanden, mit Wahrscheinlichkeit sechs bis sieben zum zweiten Male daran erkranken werden.
Das ist aber nur bei schulmedizinischer Behandlung der Pocken, bzw. bei einer, den Lehren der Schulmedizin entsprechenden, Lebensweise der Fall. Damit ist bewiesen, dass die Impfung, weit entfernt, einen Schutz gegen die Erkrankung an Pocken zu gewähren, vielmehr die Betreffenden noch empfänglicher für dieselben macht. Ja, es liegen eine grosse Anzahl Fälle vor, wo die Impfung selbst den Anstoss zu sofortiger Pockenerkrankung gab. Einen der eklatantesten Fälle, nämlich den, wo Dr. Debey 1882 in Aachen eine Anzahl eben erst von den Pocken Genesener aufs neue impfte und damit bei mehreren derselben sofort eine neue Erkrankung an Pocken erzeugte, habe ich in meiner Broschüre ,Die Pocken etc’" (Berlin bei W.Issleib [Gustav Schuhr.] J 1891) S. 23 schon erwähnt.
Es kann daher nur die gänzliche Unbekanntschaft mit diesen hier geschilderten Verhältnissen unter anderen auch Herrn Professor Koch noch an der Ansicht festhalten lassen, dass durch den abgelaufenen Impferkrankungsprozess eine so genannte "Immunität" (Unempfänglichkeit) für eine Erkrankung an Pocken erzielt werde.“
Dem Leser wollen wir gern noch eine weitere Kostprobe zu den medizinischen Weisheiten der Impffanatiker aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorstellen, damit er einen Einblick in die abstruse Logik erhält, die solchen Gehirnen entspringt. Zur Impferei gegen Pocken lesen wir bei Wegener im Jahr 1911 (22):
„Eine ideale Leistung, in Bezug auf Impfschäden, ist der Bericht des königlichen Zentral-Impfarztes, Medizinalrat Dr. L. Stumpf (München), über die Ergebnisse der Schutzpockenimpfung im Königreiche Bayern 1909 (Beilage No. 45 der Münchner Medizinischen Wochenschrift). In einem Jahre 74 Impfschäden und 39 Impftote für Bayern allein. Generalisierte Vakzine, typische Varizellen, varizellenartiger Blatternausschlag, Lungenentzündung, Masern, Weitertragung auf den Impfling und andere, Furunkel, Krämpfe usw., alles ist vertreten. Aber sonderbare Sätze findet man darin: ,Ein Vater war geneigt, die Impfung dafür verantwortlich zu machen, dass sein Kind 2 Tage nach der Nachschau an doppelseitiger Keratitis erkrankte.’ Sonderbarer Vater!! Eine Mutter wollte nicht impfen lassen, weil nach der ersten Impfung Lähmung des geimpften Armes zurückblieb. Der Amtsarzt stellte jedoch fest, dass der geimpfte Arm nach den Masern (!) lahm wurde, die das Kind 1/4 Jahr nach der Impfung hatte. Ein rachitisches Kind (und doch geimpft!?) konnte bald nach der Impfung den rechten Arm nicht mehr bewegen. Es musste sich beim Amtsarzt die Ansicht bilden, dass die Lähmung durch einen Fall auf den Arm entstanden sei. Verdauungsstörungen bis zum Brechdurchfall, keine seltenen Erscheinungen, waren die Folgen – haarsträubender Diätfehler in den wirtshäuslichen Impfstuben! Und dann am Schluss das erheiterndste: Ein Impfarzt verletzte sich mit der Lanzette: Impfpustel mit hämorrhagischem Charakter, Lympfgefäss- und Achseldrüsen-Entzündung, 14 Tage lang erhebliche Beschwerden. Ein anderer Impfarzt verletzte sich mit der Impfnadel: vom 6. Tage ab Temperatursteigerung mit starken Schmerzen, Lymphgefässentzündung bis zu den Achseldrüsen.
Man bedenke: zwei ausgewachsene, doch mindestens dreimal geimpfte Männer und Ärzte bringen sich dieselben Verletzungen bei, die sie zwangsweise kleinen hilflosen, im Wachstum begriffenen Kindern zufügen. Die Kleinen und Hilflosen erkranken und sterben an Diätfehlern und durch das Nippen am Bierseidel und die immunen Ärzte – an den Folgen einer gar nicht beabsichtigt gewesenen Impfung! Hohn der Wissenschaft! Um dergleichen begreifen zu können, muss man allerdings Medizin studiert haben!! Ein köstlicher Impfsegen! So etwas im 20. Jahrhundert!
Mit dem 19.04.1911 meldeten die Zeitungen, dass der Medizinalrat Dr. Lieber in Neustadt bei Koburg ein Opfer seines Berufs wurde. Er erlag den Folgen einer Blutvergiftung, die er sich beim Impfgeschäft zuzog. Unmöglich! Denn erstens ist ja die Lymphe – nach Kirchner! (23) – völlig einwandfrei; zweitens kann doch dem Medizinalrat nicht vorgeworfen werden, dass er leichtsinnig gehandelt hat; und drittens soll doch das Impfen bei gesunden Kindern harmlos wie das Nägelschneiden und derart notwendig sein zwecks Gesundheitsverbesserung und Rasseveredelung, dass man es wagt, deshalb Gesetz und Verfassung auf den Kopf zu stellen. Ja, das alles gilt natürlich nur für Kinder, die noch nicht voll entwickelt sind, die mit ihrem Aufbau genug zu tun haben; das ist ganz etwas anderes bei erwachsenen, längst immunen Ärzten, besonders Impfärzten. Wenn Kinder nach der Wohltat des Impfens krank werden und sterben, dann hat das mit dem Impfen gar nichts zu tun.
Aber bei Ärzten? Ja, das ist ganz etwas anderes. O heiliges Kanonenrohr! Das ist medizinische Wissenschaft! Ich will nicht noch ausführlicher werden, empfehle aber Kirchner dringend, sich einmal mit dem wirklichen Wissenschaftler Eugen Dühring zu befassen, dessen Werke zu studieren und heraus zu lesen, was er über die ,Wissenschaft' sagt, die auch hier vertreten ist. Als Sachverständiger kann er es besser als ich.“
Soweit das Zitat aus dem Buch von Wegener aus dem Jahr 1911. Wir können an diesen beiden eindrucksvollen Beispielen aus der Literatur zu der inzwischen selbst von den Staatsmedizinern und den Impffanatikern als schädlich und nutzlos anerkannten und deswegen abgeschafften Pocken-Impfung sehen, dass sich aus der Geschichte der so genannten Impfungen wertvolle Hinweise für die Gegenwart gewinnen lassen. Wer diese nun wieder zugänglichen Informationen aus der Geschichte dieses unwissenschaftlichen medizinischen Verfahrens zur Kenntnis nimmt, wird wohl deutlich vorsichtiger und zu Recht erheblich kritischer sein, was das Vertrauen auf die unhaltbaren Versprechungen der impfstoffgläubigen Mediziner betrifft. Schon im 19. Jahrhundert hat die Praxis bei der Pocken-Impfung bewiesen, dass diese Impfung nicht schützt und zusätzlich noch bei vielen erhebliche Schäden bis zum Tod verursacht.
Es ist im Zusammenhang mit Kurpfuscherei, Quacksalberei und Scharlatanerie in der so genannten wissenschaftlichen Medizin auch daran zu erinnern, dass 1946/47 einige kriminelle Mediziner der Nazi-Verbrecherbande in Nürnberg wegen ihrer perversen und abscheulichen Medizin-Versuche verurteilt worden sind, einige davon zum Tode und einige zu lebenslanger Haft (24).
Natürlich werden die impfstoffgläubigen und teilweise wie schlimme religiöse Fundamentalisten agitierenden Impffanatiker unter den Medizinern – die zumindest in Deutschland diese Spritzen ohne Limitierung durch irgendwelche Krankenkassen-Budgets den Konsumenten andrehen können – behaupten, heutige so genannte Impfstoffe seien sicherer als vor etwa 100 Jahren. Das ist aber völlig unbewiesen und eine reine Wunschvorstellung, wie die im ersten Teil erwähnten Publikationen von Michael Carbone und anderen und die dort wiedergegebene Aussage des Dr. Loewer auf einem Kongress zeigen, der Ende der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts stattfand und bei dem es um die (tatsächlich nicht vorhandene) Sicherheit und die Kontamination von so genannten Impfstoffen mit Hühner- und Affenviren, mit DNA und sonstigen Partikeln ging.
Nachdem bereits Ende des 19. Jahrhunderts völlig zu Recht die fehlende wissenschaftliche Basis der Impferei kritisiert wurde, ist auch mehr als 100 Jahre später festzustellen, dass sich daran im Prinzip nichts geändert hat. Jetzt wird aber versucht, die fehlende wissenschaftliche Basis mit pseudowissenschaftlichen Argumenten vorzutäuschen, indem man sich hinsichtlich der behaupteten Wirksamkeit der so genannten Schutz-Impfungen auf Ersatzparameter wie Antikörper-Spiegel stützt, die in der Praxis in Wahrheit – das Robert-Koch-Institut hat es 2008 (25) eindrucksvoll bewiesen – keine zuverlässige Prognose hinsichtlich des Schutzes vor der Krankheit ermöglichen. Der „Impffreund“ Prof. Dr. med. Kussmaul (Strassburg) hat bereits im 19. Jahrhundert eingeräumt, dass die „Wissenschaft“ bis jetzt keinen Aufschluss geben könne, wie der Impfschutz zustande komme (26), was nichts anderes bedeutet, als dass es sich gerade um kein wissenschaftliches, sondern zurückhaltend ausgedrückt um ein pseudowissenschaftliches Verfahren handelt, bei dem sich allerdings bereits im 19. Jahrhundert in der Praxis entgegen der Behauptung von Kussmaul sehr wohl die fehlende Schutzwirkung gezeigt hatte.
9. Zusammenfassung und Ergebnis
Insbesondere aufgrund der voreiligen Zulassung der Schweinegrippe-Spritzen ohne ausreichende Prüfung und aufgrund der verantwortungslosen Akzeptanz der so genannten Wirkverstärker und Konservierungsstoffe wie Thiomersal (Quecksilberderivat) durch die EMEA und die EU-Kommission sowie aufgrund der in den Fachinformationen und Packungsbeilagen aufgeführten möglichen Schäden kann keinem Bürger eine solche Schweinegrippe-Spritze ernsthaft empfohlen werden. Dies gilt umso mehr, als bisher keine Studien publiziert wurden, die den Nachweis erbringen, dass die als Schweinegrippe-Viren bezeichneten Partikel tatsächlich die alleinige oder wesentliche Ursache für die als Schweinegrippe bezeichnete Krankheit sind und nicht erst als Folge der Erkrankung auftreten. Auch die Tatsache, dass die Personen, denen die Schweinegrippe angehängt wird, überwiegend nur harmlose Symptome der Erkrankung aufweisen und viele die Erkrankung gar nicht richtig realisieren, spricht gegen solche Schweinegrippe-Spritzen mit ihren potenziell lebensgefährlichen Nebenwirkungen.
Die weitere Entwicklung nach Abschluss des ersten Teils des Beitrags rechtfertigt keine neue Bewertung der Schweinegrippe und der Schweinegrippe-Spritzen.
Für den medial vermarkteten ersten deutschen Schweinegrippe-Todesfall in der Universitätsklinik in Essen vom 25.09.2009 ist bisher auch nach der fast 2 Wochen dauernden Untersuchung keine virale Todesursache nachgewiesen und gemäss der Aussage der RKI-Pressesprecherin Glasmacher letztlich auch gar nicht nachweisbar. Das beschuldigte Schweinegrippe-Virus konnte also entgegen den Behauptungen der virusfürchtigen Seuchenpropheten nicht als Todesursache dingfest gemacht werden.
Begründet ist deshalb die dringende Warnung seriöser unabhängiger Experten wie z. B. Dr. Schönhofer und Dr. Becker-Brüser vom unabhängigen „arznei-telgramm“, die vor den Schweinegrippe-Spritzen warnen, insbesondere auch wegen der so genannten Wirkverstärker. Bereits im ersten Teil vom 05.09.2009 wurde auf die von der Impfstoff-Industrie eingeräumten Nebenwirkungen bis zu Nerven- und Gehirnschäden (Guillain-Barré-Syndrom) hingewiesen. Die Verharmlosung der Schweinegrippe-Spritzen durch Seuchenpropheten wie Prof. Dr. Johannes Löwer vom Paul-Ehrlich-Institut sollten die Konsumenten daher ignorieren. Dass die Warnungen unabhängiger und nicht von der Impfstoff-Industrie finanziell abhängiger Experten berechtigt sind, zeigen auch neue Veröffentlichungen, wonach in der BRD die Forderung aufgestellt wurde, Impfstoffe gegen Schweinegrippe ohne die unzureichend erprobten so genannten Wirkverstärker anzubieten (27). Das wäre natürlich überhaupt nicht nötig, wenn die bisher von den deutschen Landesregierungen bestellten und von der EU-Kommission zugelassenen Schweinegrippe-Spritzen wirklich ausreichend auf ihre Sicherheit erprobt wären und die in ihnen enthaltenen Stoffe einschliesslich der Zusatzstoffe (Wirkverstärker und Konservierungsmittel) wirklich sicher wären.
Die Impffanatiker arbeiten schon seit mehr als 100 Jahren mit den gleichen absurden und längst widerlegten Fundamentalsätzen. Sie behaupten, dass ungeimpfte Personen eine Gefahr für die Allgemeinheit und damit auch für die geimpften Personen seien, was jedoch nur vor dem Hintergrund verständlich ist, dass sie sich der durch Feldstudien der WHO bewiesene mangelnde Schutzwirkung der so genannten Schutz-Impfung bewusst sind. Schon für die Pocken-Impfung wurde dieser Fundamentalsatz widerlegt. Sie behaupten ferner, dass die Schutz-Impfung wirksam sei. Sowohl für die jährliche Influenza-Impfung als auch andere Impfungen ist dies durch die Praxis widerlegt. Nicht erst seit den 1950er-Jahren des 20. Jahrhunderts bei der Poliomyelitis, sondern schon im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit der wissenschaftlich nicht belegten Schutz-Wirkung der Pockenimpfung wurde mit dem Trick der Umdefinition von Krankheiten gearbeitet, um das Versagen der Impfung zu vertuschen, wenn sich die behauptete Schutz-Wirkung durch die den Konsumenten angedrehte Schutz-Impfung nicht belegen lässt und immunisierte Personen wie ungeimpfte erkranken. Ausserdem behaupten die Impffanatiker, Impfstoffe seien sicher. Dieser schon vor mehr als 100 Jahren aufgestellte Fundamentalsatz der Impffanatiker ist nicht nur durch die Angaben über teilweise lebensgefährliche Nebenwirkungen in den Packungsbeilagen und Fachinformationen widerlegt, sondern auch durch die vielen in der Praxis auftretenden und in der Literatur dokumentierten Impfschäden.
Solange keine wissenschaftlichen Beweise publiziert werden, dass die als Schweinegrippe-Viren bezeichneten Partikel bzw. Gensequenzen tatsächlich die Ursache und nicht etwa die Folge der als Schweinegrippe bezeichneten Erkrankung sind, ist die geplante Schweinegrippe-Spritzenaktion vom wissenschaftlichen Niveau her dem Versuch vergleichbar, Vampire durch Knoblauchzehen zu vertreiben; es ist ein pseudowissenschaftliches Verfahren ohne gesicherte Wirkung mit erheblichem Gesundheitsrisiko für die Spritzenempfänger, mit dem staatlich garantierte Milliardenumsätze und hohe Gewinne für die Impfstoff-Industrie generiert werden, für die die Beitragszahler und Steuerzahler nicht nur hohe Summen bezahlen müssen, sondern ggf. zusätzlich auch noch mit ihrer Gesundheit.
Daher sollte man entsprechend der am 25.09.2009 veröffentlichten Einschätzung der von der Pharma- und Impfstoff-Industrie und den amtlichen Seuchenpropheten bei Institutionen wie z. B. dem RKI, PEI, BAG und Swissmedic unabhängigen A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH (arznei-telegramm) davon ausgehen, dass die in Europa vorgesehenen Schweinegrippe-Spritzen, insbesondere mit Wirkverstärkern und mit Konservierungsmitteln wie dem quecksilberhaltigen Thiomersal, eine grössere Gefährdung bedeuten dürften als die in den allermeisten Fällen harmlose verlaufende Schweinegrippe selbst (28). Dies gilt umso mehr, als sich GlaxoSmithKline nach der Publikation des arznei-telegramms vom 25.09.2009 in den mit den Regierungen geschlossenen Verträgen eine Haftungsfreistellung für die Umstände zusichern liess, die die Nutzen-Schaden-Abwägung negativ ausfallen lassen und nicht in der Produktinformation der Zulassung enthalten sind.
Fuss- bzw. Endnoten
(1) Vgl. ARD-Reportage / Dokumentation vom 24.08.2009, 21.00 Uhr, mit dem Titel „Killerbrut – Die verschwiegene Katastrophe“. www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2894692. Der Beitrag ist dort wohl nur bis 2 Monate nach dem Tag der Sendung zu sehen.
(2) Vgl. z. B. den Bericht von Handelsblatt online (www.handelsblatt.com) vom 08.10.2009: „Erste Schweinegrippe-Tote in Deutschland.“
(3) Dr. Susanne Glasmacher, Pressesprecherin des deutschen RKI, zitiert im Bericht von Mainpost online vom 08.10.2009, 20.49 Uhr: „ESSEN -Tod durch neue Grippe nachgewiesen. Erster Fall in Deutschland – Keine neuen Verhaltensempfehlungen.“
(4) Vgl. Michael E. Greenberg et al. NEJM 2009; 361. Response after One Dose of a Monovalent Influenza A (H1N1) 2009 Vaccine – Preliminary Report. http://content.nejm.org/cgi/reprint/NEJMoa0907413v1.pdf
(5) Vgl. Epidemiologischen Bulletin Nr. 24 vom 13.06.2008, S. 193 ff. http://www.rki.de/cln_100/nn_969736/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/24/Tabelle.html?__nnn=true
(6) Vgl. www.rki.de unter „Hinweise zur labordiagnostischen Sicherung der Diagnose einer Infektion mit dem neuen Influenza A/H1N1-Virus“.
(7) Vgl. z. B. bei Wikipedia unter dem Stichwort „Polymerase-Kettenreaktion“. http://de.wikipedia.org/wiki/Polymerase-Kettenreaktion.
(8) Zum Fall Gallo vgl. die Dokumente bei www.sciencefictions.net von John Crewdson und die ausführliche Darstellung bei Janine Roberts, Fear of the Invisible, 2. Aufl. 2009, insbesondere S. 111 ff. und S. 274 ff.
(9) Vgl. das Schreiben vom 1.12.2008, das von zahlreichen Wissenschaftlern an den Herausgeber des Wissenschaftsmagazins Science, Bruce Alberts, gerichtet wurde und in dem gefordert wurde, dass die Arbeiten von Gallo und Kollegen in der Science-Ausgabe vom 04.05.1984 wegen der enthaltenen offensichtlichen Fehler oder Fälschungen zurückgezogen werden müssten. (Zu finden unter http://rethinkingaids.com/Content/QA/tabid/146/Default.aspx).
(10) Karl Landsteiner/Erwin Popper. „Übertragung der poliomyelitis acuta auf Affen“. Z. Immunitätsforsch. 1909; 2: 377 bis 390.
(11) Janine Roberts, Fear of the Invisible, 2. Aufl., 2009, S. 63 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Literatur.
(12) P. Spohr, in: „Die Impffrage vor dem Strafgericht nebst Urteilen der Sachverständigen.“ nebst Urteilen der Sachverständigen.“ Auszug aus dem stenographischen Bericht der Verhandlung gegen den Redakteur des „Impfgegner" Reinh. Gerling Berlin 1897, S. 22 (zu finden bei www.impfkritik.de/zeitdokumente). Auszug aus dem stenographischen Bericht der Verhandlung gegen den Redakteur des Reinh. Gerling Berlin 1897, S. 22 (zu finden bei ).
(13) Az. 7 U 200/07; vgl. http://www.kostenlose-urteile.de/Keine-Haftung-eines-pharmazeutischen-Unternehmens-fuer-bekannte-und-vertretbare-Nebenwirkungen.news6981.htm und
(14) Vgl. z. B. Greenberg et al., Fn. 4.
(15) Historische Publikationen zur Impffrage, nach Erscheinungsjahr sortiert (zu finden bei www.impfkritik.de/zeitdokumente/).
- Hugo Wegener: Impf-Friedhof – „Was das Volk, die Sachverständigen und die Regierung vom 'Segen der Impfung' wissen“. Erster Band mit mehr als 36 000 Impfschäden und 139 Abbildungen. Frankfurt a. M. 1912 (360 Seiten, PDF-Datei, Größe: 50 Megabyte!).
- Hugo Wegener: „Segen der Impfung - Wenig von Vielem“ - Wenig von Vielem“, Frankfurt a. M. 1911 (64 Seiten, PDF-Datei, Grösse: 4 Megabyte).
- Hugo Wegener: „Unerhört! - Verteidigung und Angriff eines Staatsbürgers. Gegen Kirchner!“ - Verteidigung und Angriff eines Staatsbürgers. Gegen Kirchner!“ Frankfurt a. M. 1911 (140 Seiten, PDF-Datei, 18 Megabyte).
- Dr. Bilfinger, Sanitätsrat: „Eine ernste Volksgefahr – Aus meinem dreissigjährigen Kampfe gegen die höchst bedenkliche Impfzwangs-Einrichtung“, Berlin 1909 (88 Seiten, PDF-Datei, Grösse: 7 Megabyte).
- „Die Impffrage vor dem Strafgericht nebst Urteilen der Sachverständigen“. Auszug aus dem stenographischen Bericht der Verhandlung gegen den Redakteur des „Impfgegner“ Reinh. Gerling Berlin 1897 (55 Seiten, PDF-Datei, Grösse: 6 Megabyte).
- Reinhold Gerling: „Blattern und Schutzpockenimpfung – Öffentliche Anklage: Impfgegner c/a. Reichsgesundheitsamt. Kritische Beleuchtung und Widerlegung der Irrtümer der im kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Denkschrift zur Beurteilung des Nutzens des Impfgesetzes“, Berlin 1896 (68 Seiten, PDF-Datei, Grösse: 16 Megabyte).
- Oberstlieutenant a. D. P. Spohr: „Die Folgen der Impfung in Volk und Armee. Ein Gutachten aufgrund 48jähriger Erfahrungen“, Leipzig 1891 (33 Seiten, PDF-Datei, Grösse: 1,2 Megabyte).
- Der Impfspiegel: „300 Aussprüche ärztlicher Autoritäten über die Impffrage“, Dresden 1890 (PDF-Datei,159 kb; leicht fehlerbereinigte Version Feb. 2007).
- Der Impfspiegel: „Nachtrag Dresden“, Nov. 1890. PDF-Datei, 526 KB.
- „Gegen dem Impfzwang“, Zitate von John Most, Mitglied des Deutschen Reichstags von 1874 bis 1878. PDF-Datei, 27 KB.
- Prof. Dr. med. H. F. Germann, Universität Leipzig: „Historisch-kritische Studien über den jetzigen Stand der Impffrage, Band I, II und III“, Leipzig, 1875 (PDF-Dateien, 210, 338 und 524 Seiten; Grösse: 10, 14 und 23 MB)
(16) Vgl. die Zitate im Impfspiegel (Fn. 15), S. 33 f.
(17) Zitiert nach Impfspiegel (Fn. 15), S. 7.
(18) Zitiert nach Impfspiegel (Fn. 15), S. 6 f.
(19) Zitiert nach Impfspiegel (Fn. 15), S. 7.
(20) Dr. med. Schmidt, zitiert nach Sanitätsrat Dr. Bilfinger, Volksgefahr (Fn. 15), S. 7.
(21) P. Spohr, Folgen der Impfung (Fn. 15), S. 8 f.
(22) Wegener: „Unerhört“ (Fn. 15), S. 70 ff.
(23) Zur Erklärung für den Leser: Dr. med. und Professor Kirchner war königlich preussischer Geheimer Obermedizinalrat und mit seiner Schrift „Schutzpockenimpfung und Impfgesetz“ ein fundamentalistischer Anhänger der Irrlehre von der Schutzwirkung der Pockenimpfung. Bekanntlich haben inzwischen selbst die Vertreter der so genannten wissenschaftlichen Medizin und die WHO eingesehen, dass die Pockenimpfung keinen Nutzen gebracht, sondern nur Schaden verursacht hat.
(25) Epidemiologisches Bulletin Nr. 24 des RKI vom 13. Juni 2008, S. 193 bis 195 mit dem dort vorgestellten Tetanus-Fall eines nach der Auffassung der „wissenschaftlichen Medizin“ vollständig immunisierten Jugendlichen (Quelle bei Fn. 5).
(26) Prof. Dr. med. Kussmaul (Strassburg): „20 Briefe über Menschenpocken und Kuhpockenimpfung“, 1870.
(27) Nach Fertigstellung des Textes dieses Beitrags wurde am 12.10.2009 im Lauf des Tages die Nachricht verbreitet, dass in Deutschland für die Bundeswehr – anders als für die sonstige Bevölkerung – Schweinegrippe-Spritzen ohne Wirkverstärker bestellt worden seien und dass jetzt auch das Paul-Ehrlich-Institut zusätzlich die Beschaffung von Schweinegrippe-Spritzen ohne so genannte Wirkverstärker wie MF59 und AS03 gefordert habe.
(28) blitz-a-t der A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH: „Impfung gegen Schweinegrippe: Alles im Griff? (II) Fehleinschätzungen, Haftungsfreistellung und viel Geld.“ www.arznei-telegramm.de/blitz-pdf/b090925.pdf.
Hinweis auf weitere Blogs zur Vogelgrippe und Schweinegrippe
14.02.2005: Was hat meine Grippe mit der Vogelgrippe zu tun?
18.10.2005: Vogelgrippe: Himmelschreiende Entsorgung von FederviehHinweis auf weitere Blogs von Faber Elisabeth
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