Textatelier
BLOG vom: 21.10.2009

Vor und nach dem Mauerfall (III): Ausreisewillige schikaniert

Autor: Heinz Scholz, Wissenschaftspublizist, Schopfheim D
 
„… wenige wissen, was in 40 Jahren SED-Diktatur passiert ist. Es gab über 200 000 politische Gefangene, hinter der Mauer waren 17 Millionen Menschen eingesperrt.
Wer fliehen wollte, riskierte sein Leben. Auch wer sich nicht anpasste, lebte gefährlich.
Nein, an dieser Diktatur war nichts kommod.“
(Marianne Birthler, Stasiunterlagen-Beauftragte der Bundesregierung. Antwort auf die Äusserung von Günter Grass, der die DDR eine „kommode Diktatur“ nannte)
*
„Eine alte Weisheit besagt:
,In Diktaturen werden die Guten besser und die Schlechten schlechter.’“
(Marianne Birthler)
*
„Ausreiseantrag“, so heisst das aufrüttelnde und schockierende Buch von Waltraud Krüger. Die Frau kämpfte 8 Jahre lang wie eine Löwin um eine Ausreisebewilligung von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland. Unglaublich ihre Kraft, ihre Courage und ihr Durchsetzungsvermögen. Obwohl sie von den Behörden schikaniert, in eine psychiatrische Anstalt und sogar ins Gefängnis gesteckt wurde, verfolgte sie ihren eingeschlagenen Weg ungebrochen und siegte letztlich. Moralisch unterstützt wurde die Unbeugsame von vielen Menschen der Bundesrepublik, von Gerhard Löwenthal vom ZDF (er leitete von 1969 bis 1987 das ZDF-Magazin) und vom Verein „Hilferufe von drüben“. Auch fand sie Kraft in ihrem Glauben zu Gott. Hier ihre Geschichte, die ich nach meiner Reise in die Ex-DDR (1991) und in diesen Tagen wieder las.
 
In die Nervenklinik eingewiesen
6 Wochen nachdem Frau Krüger einen Ausreiseantrag gestellt hatte, erhielt sie eine Vorladung der Stadt Magdeburg. Im Brief stand Folgendes: „Durch Ihre seit Wochen auffällige Verhaltensweise ergab sich der Verdacht auf das Vorliegen einer seelischen Störung. Da Sie sich seit langem einer zweckmässigen ärztlichen Behandlung entziehen und damit bewiesen haben, dass Sie Ihre Krankheitssituation nicht einschätzen können, werden Sie hiermit gemäss § 6, Absatz 4 des Einweisungsgesetzes mit sofortiger Wirkung in die Nervenklinik eingewiesen “.
 
Schliesslich folgte die Einweisung. Auf die Frage, warum sie in die Klinik müsse, antwortete ein Arzt: „Wer den sozialistischen Staat verlassen will, kann nervlich nicht gesund sein!“
 
Nach 3 Wochen kam Frau Krüger durch Proteste und Beschwerden ihres Mannes frei. Die damals 11-jährige Tochter bekam in der Schule ebenfalls Schwierigkeiten, sie wurde sogar gegen ihre Eltern aufgehetzt. Es wurde eine Adoption in Erwägung gezogen.
 
Frau Krüger: „Das Kind sollte sich gegen seine Eltern entscheiden. Mit Sicherheit, so erklärte die Klassenleiterin unserer Tochter, würden sich Menschen finden, die für sie ,bessere’ Eltern seien als wir.“
 
In der Schule schimpften Lehrer auf die bösen Kapitalisten. Ein Lehrer behauptete sogar, die Mauer sei von der BRD gebaut worden.
 
Schikanen wurden schlimmer
Die Schikanen wurden immer schlimmer. Als Frau Krüger eine Nierenkolik erlitt und ihr Mann den ärztlichen Notdienst anrief, wurde kein Arzt in die Wohnung gesandt. Daraufhin beschwerte sich der Ehemann beim diensthabenden Arzt. Auf die Frage, warum er nicht zum Hausbesuch komme, antwortete dieser zynisch: „Wer in den Westen will, soll sich auch dort behandeln lassen.“ Ich erachte dies als ein starkes Stück. Der Mann hat wohl den Hippokratischen Eid vergessen.
 
Frau Krüger liess sich nicht beirren. Sie schrieb weiterhin Ausreiseanträge, manchmal bis zu 20 im Monat. Es folgen unglaubliche Schikanen: Fristlose Entlassung als Sachbearbeiterin beim Bezirks-Hygiene-Institut, schlechte Zensuren für die Tochter, Versetzung des Mannes auf einen schlechteren Arbeitsplatz, Kürzungen des Lohns und der Prämien, Verbot, ins Ausland (Ostblockstaaten) zu fahren, Postkontrolle und Verlust von Brief- und Paketsendungen, keine freie Berufswahl, Beschimpfungen durch Hausbewohner und Parteigenossen. Das Schlimmste: Es wurde sogar ein junger Mann auf die Tochter angesetzt. Er sollte sich mit ihr befreunden und ihr ein Heiratsversprechen geben. Denn dann würde das Mädchen in der DDR bleiben, und – das wussten die Beamten – ohne Tochter würden die Eltern nicht ausreisen. Der Plan ging fast auf, die Tochter verliebte sich in den jungen Mann, dieser bekam jedoch Gewissensbisse und offenbarte sich den Schwiegereltern in spé. Er habe diesen „Auftrag“ von einem Hauptmann Hahn erhalten. Einmal in der Woche musste er „Berichte“ abgeben und erhielt für seine Tätigkeit 80 Mark. Frau Krüger meldete diesen Vorfall nach Berlin.
 
Dieses Ereignis rettete sie vor einer schon früheren Verhaftung, denn die entsprechenden Leute fürchteten, dass bei einer Gerichtsverhandlung bekannt würde, dass Kinder für die Dienste des Staatssicherheitsdienstes angeworben werden.
 
Auch die Tochter rebellierte
Auch die Tochter hatte inzwischen die Nase voll. Als sie ihre Mitgliedsausweise bestimmter Jugendorganisationen und Gewerkschaften an den Rat der Stadt schickte, bekam ihre Mutter eine Vorladung. Der Beamte meinte, die Ausweise wären versehentlich hier gelandet. Frau Krüger entgegnete, dies sei kein Irrtum, ihre Tochter habe dies mit voller Absicht getan. Er könne ja die Tochter vorladen. Wutentbrannt entgegnete der Beamte: „Ihre Tochter interessiert uns nicht. Noch ist sie nicht 18 Jahre alt. Sie als Mutter müssen Einfluss auf sie ausüben, damit sie solchen Unfug nicht noch einmal macht.“
 
Besonders sauer reagierten die Behörden, als sie erfuhren, dass über die Familie Krüger in westdeutschen Zeitungen laufend berichtet wurde. Das war in den Augen dieser Leute eine „staatsfeindliche Hetze“ mit „staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme“. Später kam noch die „Beleidigung von staatlichen Organen“ hinzu. Als Frau Krüger ankündigte, sie wolle am 17. Juni in den Hungerstreik treten, flippte der Vernehmer aus und schrie: „Den 17. Juni 1980 wird es nicht geben. Dieser Tag fällt einfach für alle und besonders für sie aus.“
 
(Der 17. Juni wurde in der BRD als Feiertag eingeführt. Er erinnerte an den Volksaufstand 1953 in der DDR).
 
252 Spritzen in 36 Tagen
Sie wurde schliesslich ins Untersuchungsgefängnis gebracht, stundenlang Tag für Tag verhört. Hier begann sie auch ihren Hungerstreik. Nach einer Woche wurde sie in eine psychiatrische Klinik nach Berlin gebracht. Trotz des Martyriums, das sie erleiden musste, versagte sie die Unterschrift zu einer Erklärung, dass sie von ihren Ausreiseanträgen zurücktreten werde. „Ich bleibe bei meinen Ausreiseanträgen“, beharrte Frau Krüger. Darauf der Arzt: „Wir müssen Ihnen Medikamente geben, weil wir vermuten, dass eine Fehlsteuerung des Gehirns vorliegt.“
 
Sie bekam Spritzen, Infusionen, Medikamente und wurde künstlich ernährt. In 36 Tagen Haftkrankenhaus erhielt sie 252 Spritzen. Den Hungerstreik beendete sie, als sie die Zusicherung bekam, ihrer Tochter und ihrem Mann (er wurde inzwischen auch verhaftet) würde nichts geschehen. Nach einem kurzen Aufenthalt in der Haftanstalt in Magdeburg wurden Frau Krüger und ihr Mann entlassen. Frau Krüger musste eine Erklärung unterschreiben, dass sie von Seiten der Stasi immer korrekt und höflich behandelt worden seien. Das war natürlich gelogen. Aber den Geschundenen blieb nichts anderes übrig als zu unterschreiben. Es wurde eine totale Postsperre über sie verhängt; ausserdem durften sie Magdeburg nicht verlassen und keinerlei Kontakt zu Bundesbürgern haben.
 
Regelmässig mussten sie zur Vernehmung ins Untersuchugsgefängnis. Während dieser Zeit stellte auch die Tochter einen Ausreiseantrag. Die Folge: regelmässige Verhöre und massive Einschüchterungsversuche. Der Vernehmer äusserte, wenn sie den Antrag nicht zurückzöge, würde sie ins Gefängnis geworfen, und wenn sie seine Tochter wäre, würde er sie grün und blau schlagen. Die Mutter sah, wie ihre Tochter immer mehr unter diesen Verhören litt, sie ging zum Stasi-Beamten und schrie ihn an: „Wenn Sie jetzt meine Tochter nicht in Ruhe lassen, gibt es in der DDR einen 2. Fall Brüsewitz!“
 
Der evangelische Pfarrer Oskar Brüsewitz (1929-1976) hatte sich 1976 in Zeitz öffentlich verbrannt.
 
Die Bemerkung der Frau schockte die Beamten. Die Folge waren weiterhin Verhöre. Die Tochter wurde jedoch in Ruhe gelassen.
 
Als eines Tages der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker in die Stadt kam, wurde die Familie festgehalten. „Sie haben wohl gedacht, wir lassen Sie auf unseren Staatsratsvorsitzenden los?“ polterte der Vernehmer. Frau Krüger grinste innerlich und dachte sich dies: „Die Stasi hat wohl Angst, wir könnten die friedliche Parade und die Rede von Herrn Honecker stören!“
 
Nachdem der hohe Besuch die Stadt verlassen hatte, durfte die festgehaltene Familie wieder nach Hause.
 
„Sie können gehen“
Am 11. November 1980 erfuhren sie vom Vernehmer, das Ermittlungsverfahren würde eingestellt und die Postsperre aufgehoben. Da die Ausreise immer noch nicht genehmigt wurde, stellte die Familie weitere Ausreiseanträge und einen Antrag auf Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Kurz vor Weihnachten 1980 erhielt die Familie die Nachricht, dass sie ausreisen dürfte. „Sie können gehen, aber wann, das bestimmen wir!“ meinte ein Hauptmann. Endlich kam am 6. Februar 1981 die erlösende Nachricht. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von 24 Stunden die DDR verlassen müssten. Die Familie erhielt nach Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 200 Mark die so lange ersehnten Papiere.
 
„Kaum waren wir auf der Strasse, fielen wir uns um den Hals. ,Frei, wir sind frei!’ so riefen wir laut. Das musste auf die Fussgänger fürchterlich gewirkt haben. Sie blieben stehen, sahen uns zu und schüttelten die Köpfe. Ein Wachtposten kam und forderte uns auf, sofort den Platz zu räumen. Mein Mann, noch im Freudentaumel, rief ihm zu: ,Sie haben uns gar nichts mehr zu sagen, wir sind keine Bürger der DDR mehr!’“
 
Sie lösten Fahrkarten und reisten mit dem Zug nach Hannover. Dort wurden sie von Claus P. Clausen, Vorsitzender des Vereins „Hilferufe von drüben“, mit einem grossen Blumenstrauss empfangen.
 
Frau Krüger beendete ihre ergreifende Schilderung mit folgenden Worten: „Jetzt waren wir frei. Frei, so wie wir es gewollt und wofür wir alles aufgegeben hatten. Ob uns die Freunde, die jetzt anwesend waren, auch beim Start helfen würden? Sicher war im Augenblick nur eines: Die Überwachung und die Unterdrückung hatte nun ein Ende. Jetzt kam es darauf an, was wir aus dieser Freiheit machten. Kämpfen sind wir ja gewöhnt, und das ist auch hier nötig.“
 
Anhang I
Als ich das Buch „Ausreiseantrag“ Anfang Oktober 2009 einem Bekannten, der früher in der DDR wohnte und ein halbes Jahr vor dem Mauerfall in die BRD ausreisen durfte, zum Lesen gab und ich ihm einige Ereignisse aus dem Werk erzählte, sagte er: „Genauso war es in der DDR“. Aussenstehende können die Vorfälle schier nicht glauben.
 
Nun, das Wunderland BRD war dann für viele nicht das, was sich die Leute aus dem Osten erhofft hatten. Am 14.10.2009 hörte ich einen Bericht im Südwestfunk über Leute aus der ehemaligen DDR. Eine 36-jährige Frau meinte, in der DDR wäre doch einiges besser gewesen als im Westen. Sie nannte die zahlreichen Kinderhorte mit ganztägiger Betreuung (beide Elternteile mussten ja arbeiten) und die hilfsbereiten Nachbarn („… da waren Nachbarn wirkliche Nachbarn bzw. Freunde und das Zusammengehörigkeitsgefühl war viel grösser …“). Für die Kinder waren ausreichend Plätze in den Horten vorhanden. Bei uns in Schopfheim ist es so, dass man sein Kind 1 Jahr vorher anmelden muss. Der Kampf um einen Platz beginnt also schon sehr früh.
 
Ursula Burkowski schreibt in ihrem Buch „Es gibt kein Zurück“, dass sie sich das Leben im Goldenen Westen ganz anders vorgestellt hat. Sie und viele andere mussten sich gewaltig anstrengen, um hier Fuss zu fassen. Es gab nicht Wenige, die nach der Wende wieder zurück in ihre alte Heimat gingen. Sie kamen einfach mit der hektischen Arbeitswelt im Westen nicht zurecht.
 
Anhang II: Das Gift der Stasi-Akten
Marianne Birthler, Stasiunterlagen-Beauftragte der Bundesregierung, sagte in einem Interview mit der „Badischen Zeitung“ vom 17.10.2009, sie habe echte Reue bei den Stasispitzeln selten erlebt. Unglaublich, wie viele Akten die Stasi angelegt hat. Insgesamt sind es 160 km Akten. Nach der Wende hatten bespitzelte Bürger die Möglichkeit, in die Akten zu sehen. Sie wollten nämlich wissen, wer als Spitzel in ihrem Umkreis fungiert hat. Oft gab es dabei Überraschungen. Die vermeintlichen Spitzel waren keine, aber dafür „liebe“ Freunde und Bekannte. Die Spitzel rekrutierten sich aus skrupellose Ideologen, Überzeugungstäter, Karrieristen und solche „die ihre Brutalität auslebten“. Es gab aber auch solche, die ihre Zusammenarbeit mit dem MfS aus Gewissensgründen nach kurzer Zeit beendeten.
 
Viele einstige Informelle Mitarbeiter reden sich immer damit heraus, sie seien von der Stasi durch Drohungen genötigt worden.
 
Frau Birthler betonte dies: Es gab in der DDR gewisse Tricks, um sich der Anwerbung zu entziehen. Man musste nur sagen sie seien eine Plaudertasche oder: „Ich berede alles mit meinem Pfarrer.“ Damit war die Anwerbung beendet. Der Geheimdienst konnte keine Plaudertaschen gebrauchen.
 
Anhang III: Weinen in der Dunkelheit
Sehr lesenswert ist das Buch „Weinen in der Dunkelheit“ von Ursula Burkowski. Es ist auch ein aufwühlendes Buch über ein ehemaliges Heimkind. Erklärend möchte ich darauf hinweisen, dass es nach 1989 viele „Raben“-Eltern gab, die ihre Kinder zurückliessen. Vor der Grenzöffnung tauchte so manche alleinstehende Mutter in der DDR unter. Vielleicht liessen sie ihre Kinder aus finanziellen Gründen zurück oder waren mit der Erziehung überfordert. Die Kinder kamen dann in Heime.
 
Hier kurz der Inhalt des Buches: „Die Autorin erfährt die Einsamkeit der Gruppenerziehung: Stubenappelle, Stubenarrest, Politdrill, Fähnchenschwenken bei Staatsfeiern, homosexuelle Praktiken eines Erziehers und die Schwangerschaft einer 13-jährigen Freundin.“
 
Sie liess sich nicht alles gefallen, muckte immer wieder auf, bekam Stubenarrest und andere Unannehmlichkeiten. Bei Demonstrationen, wo Menschen zusammengeschlagen wurden, lernte sie zum ersten Mal die andere Seite der DDR kennen. Nicht nur den Heimkindern, sondern allen Bewohnern wurde immer wieder vorgegaukelt, wie gut die DDR und wie schlecht der Westen mit ihren bösen Kapitalisten sei.
 
Literatur
Burkowski, Ursula: „Weinen in der Dunkelheit“, Gustav Lübbe Verlag, Bergisch-Gladbach, 1992.
Krüger, Waltraud: „Ausreiseantrag“, Markus Verlagsgesellschaft mbH, Köln, 1989 und imPuls Verlag, Magdeburg, 1990.
Beide Bücher sind derzeit über Amazon erhältlich.
Gleich, Michael; Schumacher, Hajo: „Wie mutig bin ich eigentlich?“ „Badische Zeitung“, 17.10.2009.
 
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