BLOG vom: 26.09.2010
Arbeitslosenversicherungs-Ja: Rösti-Sonntag in der Schweiz
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
Am Sonntag, 26.09.2010, war in der Schweiz Röstitag. Dieses Nationalgericht präsentiert sich je nach Region unterschiedlich, auf die verschiedenen Schweizer Kantone abgestimmt, die im Modifizieren geübt sind. Die Berner Rösti (fachlich: Roesti bernois) ist in Eugen Paulis „Lehrbuch der Küche“, dem nationalen Standardwerk für solide Köche, das auch als Lehrmittel dient, wie folgt beschrieben: „Gesottene, geschälte, geraffelte Kartoffeln (werden) mit Speckwürfeln und Zwiebeln in Butter und Schweinefett geröstet und gestürzt.“ Fertig. Das heisst also, dass eine schön braune Kruste obenauf ist.
Und auf der Webseite www.kartoffel.ch wird das Rezept für eine „Rösti nach Grossmutter Art“ aufgewärmt und aufgetischt, das sich vom „Pauli“ im Wesentlichen durch eine ausführlichere Beschreibung unterscheidet:
Zutaten:
400 g gekochte Gschwellti
Salz
Muskatnuss
Pfeffer
1 EL Bratbutter
150 g Speckwürfelchen
1 mittelgrosse Zwiebel
1 EL Butter
400 g gekochte Gschwellti
Salz
Muskatnuss
Pfeffer
1 EL Bratbutter
150 g Speckwürfelchen
1 mittelgrosse Zwiebel
1 EL Butter
Zubereitung:
Die Kartoffeln schälen und auf der Röstiraffel reiben, würzen. Die Zwiebeln fein hacken. Die Speckwürfelchen in der Bratbutter knusprig braten, die Zwiebeln kurz mitbraten. Die geriebenen Kartoffeln zufügen. Immer wieder rühren, damit die Kartoffeln gleichmässig anbraten. Einen Kuchen formen, bei mittlerer Hitze ein paar Minuten braten. Die Rösti wenden, die Butter am Rand verteilen und bei mittlerer Hitze goldgelb braten.
Die Kartoffeln schälen und auf der Röstiraffel reiben, würzen. Die Zwiebeln fein hacken. Die Speckwürfelchen in der Bratbutter knusprig braten, die Zwiebeln kurz mitbraten. Die geriebenen Kartoffeln zufügen. Immer wieder rühren, damit die Kartoffeln gleichmässig anbraten. Einen Kuchen formen, bei mittlerer Hitze ein paar Minuten braten. Die Rösti wenden, die Butter am Rand verteilen und bei mittlerer Hitze goldgelb braten.
Soweit diese Grossmutter-Variante, die offensichtlich auch im Inneren der geraffelten Kartoffelmasse einen Rösteffekt anstrebte. Die Meinungen gehen da auseinander wie die Leute, die häufig Rösti mit viel Butter und Schweinefett verzehren.
Wenn die Rösti auf dem Teller ausgebreitet ist, kann man darin lustvoll stochern und graben, so dass man den berühmten Röstigraben erhält. Er soll aber nicht in der Mitte liegen, sondern das westliche Drittel abtrennen. Damit ist man nahe an der politischen Korrektheit, die in unserem Land etwas gilt.
Der Schwenker von der Gastronomie zur Politik hinein erfolgte hier nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern deshalb, weil das Wort Röstigraben ein politischer Begriff ist. Er bezeichnet die unterschiedliche Denk-, Lebens- und Abstimmungsweise in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz, die ich hier als Zeichen der Vielfalt voller Begeisterung erwähne. Natürlich könnte man mit dem gleichen Recht auch von einem Saucissongraben sprechen, aber in den prallen Aushängeschildern der Westschweizer Charcuterie, die bei mir in hohem Ansehen stehen, herumzustochern, ist mit einigen Gefahren verbunden, weil das in sie eingebundene Schweinefett, hat man das erste Loch in den umhüllenden Naturdarm getrieben, hoch aufspritzen kann. Die Fontäne im Hafen von Genf veranschaulicht solche Vorgänge auf einprägsame Weise. Es wird deshalb dringend empfohlen, mit einem Stück Brot, das man auf die Anstichstelle legt, die Wucht der herausschnellenden Safts abzufangen, es sei denn, man habe sein Erspartes in eine Chemische Reinigung investiert.
Damit wäre der Begriff Röstigraben gerechtfertigt. Er taucht im Moment in allen Medien auf, die sich mit der deutlichen Zustimmung der Schweizer zur Sanierung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung befassen. Das Stimmvolk hat soeben mit 53,4 % das Sanierungskonzept der Arbeitslosenversicherung gutgeheissen. Alle Deutschschweizer Kantone mit Ausnahme der Stadt Basel (50,4 % Nein) stimmten zu. Doch hinter dem Rösti- und Risottograben – in der welschen Schweiz und im Tessin – sah es ganz anders aus. Westlich der Saane und südlich des Gotthards wurde die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes abgelehnt, weil dort die Arbeitslosenrate höher als in der übrigen Schweiz ist. Aber weil die Deutschschweizer die Mehrheit bilden, wurde die Sanierung insgesamt eben angenommen.
Obschon sich die Arbeitslosigkeit in der Schweiz im Vergleich zum ausländischen Umfeld in einem bescheidenen Rahmen hält, ist die Arbeitslosenversicherung ALV, die ihre Unterstützungsbeiträge, wenn auch gesetzeskonform, aber doch auf allzu grosszügige Art über die Suchenden ergoss, ins Defizit geraten. Deshalb haben Bundesrat und Parlament vorgeschlagen, die Leistungen an die Bezüger etwas zu kürzen (jährlich sollen 620 Millionen CHF eingespart werden) und dafür zu sorgen, dass Missbräuche besser bekämpft werden können (das ist auch bei der Invalidenversicherung nötig); zudem werden falsche Anreize endlich beseitigt. Es gab Fälle, in denen Stellensuchende etwas träge und bei Angeboten allzu wählerisch wirkten. Man kann das problemlos belegen.
Der Lohnabzug der Werktätigen zugunsten dieser Versicherung und vor allem der Bezüger wird von 2 auf 2,2 % bis zu Jahreseinkommen von 126 000 CHF erhöht. Auf dem darüber hinausgehenden, höheren Einkommensanteil sind keine Beiträge geschuldet. Aber auch wer mehr verdient, erhält maximal 80 % von 126 000 Franken. Von hohen Löhnen (über 126 000 CHF und bis 315 000 CHF) wird aber ein Solidaritätsbeitrag von 1 % jenes Betrags, der über die 126 000 CHF hinaus geht, abgezogen, bis der Schuldenberg von 7 Milliarden CHF abgebaut ist. Die Mehreinnahmen dürften sich auf etwa 646 Millionen CHF im Jahr belaufen. Linke Parteien und Gewerkschaften haben dagegen das Referendum ergriffen und kamen damit nicht durch. Man sollte wirklich eher im strukturellen Sektor ansetzen statt ausufernde Kosten beim fleissigen Volk zu kompensieren.
Der Fall liegt jetzt klar, und man kann sich jetzt wieder in Frieden der Rösti zuwenden. In der Schweiz werden Volksentscheide akzeptiert, ob man nun ein Lauchgericht zur Saucisson oder ein Geschnetzeltes zur Rösti verzehrt. In beiden Fällen ist Schwein schliesslich nicht nur im Gericht enthalten, sondern man kann von Schwein reden, in einem solch geschickt austarierenden Land zu leben.
Als Pensionist im 9. Jahr habe ich mit der Arbeitslosigkeit nichts mehr am Hut. Als solcher ist man rund um die Uhr beschäftigt. Vor allem mit sich selber und dem Kartoffelschälen und -raffeln. Ein paar Speckwürfeli können wir uns auch ohne ALV-Gelder noch leisten. Und notfalls genügt auch Schweineschmalz.
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