BLOG vom: 22.04.2011
Atommüll-Endlager Jura Ost (1): Willkür und frischer Wind
Autor: Heiner Keller, Ökologe, Oberzeihen AG (ANL AG, Aarau)
Willkür 1: Der willkürliche Perimeter der Betroffenheit – das Versagen der Raumplanung
Für das Versagen der Raumplanung in der Schweiz braucht es keine weiteren Beweise. Der Raumplanung ist es trotz grossem Einsatz von Geldern in keiner Weise gelungen, die Entwicklung der Siedlungen und der Landschaft zu lenken. Ewald Klaus beschreibt und dokumentiert sie in „Die ausgewechselte Landschaft“ (Verlag Paul Haupt, 2009, Blog vom 26.10.2009: Landschaftswandel: Zu vieles ist unbedacht gemacht worden). Es gibt angesichts des ungebremsten Wachstums überhaupt keine Hinweise, dass die Raumplanung künftig grössere Erfolge erzielen könnte. Nichtsdestotrotz mischen sich Raumplanung (und Regionalplanung) mit ihren wachstumsfreundlichen Strukturen und Netzwerken auch in die Standortdiskussionen um Atomendlager ein: Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) bezeichnete die möglichen geologischen Standortgebiete für sogenannte Tiefenlager. Anschliessend legten kantonale Stellen (Raumplanung liegt in der Hoheit der Kantone) nach irgendwelchen Kriterien weitere Perimeter (provisorische Planungsperimeter, weitere betroffene Gemeinden) um die geologischen Standortgebiete.
Im tief unter dem Bözberg liegenden Opalinuston ist alles still, dunkel und ruhig, so wie sich das für ein mögliches Tiefenlager auch gehört. Bei den bisherigen Befürwortern neuer Atomkraftwerke sorgt die lecke Anlage Fukushima in Japan für Unruhe und Hektik. Radioaktives Material breitet sich unkontrollierbar über Land und ins Meer aus. Innerhalb von Wochen gewöhnt man sich an die Meldungen, zumal die Sache sich ja so weit weg von uns abspielt. Die Ungeheuerlichkeit, dass in einer westlich-japanischen Technologiegesellschaft etwas Undenkbares, etwas Unvorhergesehenes wirklich passiert ist, blendet unsere energie- und wachstumssüchtige Gesellschaft locker aus. Dass die Lebensorte Tausender von Menschen, von Familien und Dorfgemeinschaften wegen der Verstrahlung nicht mehr betreten werden dürfen, nimmt man kaum zur Kenntnis. Global gesehen sind es ja nur kleine Flächen Land und Meer, die betroffen sind. Die Natur wird es mit der Zeit wieder richten.
Einmal mehr hat die wirkliche Realität die menschlichen Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Sicherheitsbeteuerungen für die Ewigkeit Lügen gestraft. Natürlich gibt es auf dem Bözberg und überhaupt im Kanton Aargau wahrscheinlich keine so starken Erdbeben und keine Tsunamis. Wir übersehen, dass gerade das, was wir meinen, es könne nicht passieren, die Gefahr für den während Jahrtausenden strahlenden Atommüll darstellt. Nach eigenem Bekunden kommen bei uns auch keine Willkür, keine Schlampereien und keine Verfilzungen, die die Wahrnehmung trüben und Fakten beschönigen, vor.
Wenig gestört von der Realität, weht über den Bözberg und dem Umland ein frischer Wind. Die Plattform Jura-Ost, mit der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Fricktal Regio, hat unter dem Coaching durch das Büro Frischer Wind AG im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gängelung der Bevölkerung übernommen. Wunderschöne Webseiten (www.plattform-boezberg.ch; www.jura-ost.ch) vermitteln kommunikativ aufbereitetes Wissen von Organisation über Landschaft bis hin zur bekannten Linner Linde. Die Oberflächlichkeit, Kurzsichtigkeit, um nicht von Blindheit zu sprechen, und die Willkür feiern inszenierte Orgien. Man glaubt offensichtlich daran, dass konkrete Risiken für Hunderttausende von Jahren mit herkömmlichem Sauglattismus abgearbeitet werden können. Das organisierte Spektakel dauert an, solange das Geld der Nagra fliesst. Nachher hausen die Einwohner rund um den Bözberg wieder alleine in ihrer schönen Landschaft neben dem weiterhin bestehenden Zwischenlager Würenlingen und eventuell auf dem Tiefenlager Bözberg – pardon Jura Ost. Jura Ost, die neue Bezeichnung des Bözbergs im Zusammenhang mit Atommüll, ist Teil der Beruhigungsstrategie.
So lange nichts passiert, spielt der Perimeter der Betroffenheit keine Rolle. Als Einwohner in einer Bözberg Gemeinde (Zeihen, Bözberg West), die als Standortgebiet für hoch radioaktive Abfälle und für schwach- und mittel radioaktive Abfälle in Frage kommt, darf ich doch wohl annehmen, dass der Perimeter der Betroffenheit auf die Risiken und die geografischen Gegebenheiten abgestimmt ist.
Auf www.plattform-boezberg.ch zeigt eine Grafik die Gemeinden im Standortgebiet und im provisorischen Planungsperimeter Bözberg / Jura Ost:„Im Zusammenhang mit dem Sachplan geologische Tiefenlager werden die möglichen Standorte in zwei Kreise unterteilt. Den inneren Kreis bildet das Standortgebiet, also jenes Gebiet, das sich aufgrund seiner geologischen Voraussetzungen für ein geologisches Tiefenlager eignen könnte.
Der Planungsperimeter ist weiter gefasst und schliesst jene Gebiete ein, die sich grundsätzlich für den Bau von Empfangsanlagen eignen. Diese Empfangsanlagen dienen im Wesentlichen dazu, die radioaktiven Abfälle von den Transportbehältern in Lagerbehälter umzupacken. Es gibt daneben Fälle, in denen Gemeinden weder im Standortgebiet noch im Planungsperimeter liegen, aber dennoch von einem Tiefenlager oder den Oberflächenanlagen betroffen sind und im Sachplanverfahren als ,weitere betroffene Gemeinden’ gelten. In der Region Jura Ost sind dies die Gemeinde Mandach, die deutschen Gemeinden Albbruck und Laufenburg sowie die Verwaltungsgemeinschaft der deutschen Gemeinden Bad Säckingen und Murg.“
Mit vorerst grossem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis: Im angrenzenden Deutschland gelten bis zu einem Abstand von mehr als 12 km vom Rand des geologischen Standortgebietes die Gemeinden als „betroffen“. Im Schenkenbergtal und im Bezirk Aarau reichen die Gemeinden Thalheim, Densbüren unmittelbar an das geologische Standortgebiet, ohne dass sie im Planungsgebiet oder bei den betroffenen Gemeinden erwähnt wären. Würde auf der Südwestseite des Bözbergs die gleiche Zone wie in Richtung Deutschland angewendet, dann kämen auch Oberflachs, Biberstein, Küttigen, Aarau Erlinsbach, Kienberg, Oberhof und Wölflinswil in den Genuss der Betroffenheit und damit in die regionale Partizipation für den Bözberg.
Wie weit der Perimeter geologisches Standortgebiet willkürlich gewählt ist, lässt sich von Laien kaum beurteilen. Dass die raumplanerischen Perimeter aber vollkommen willkürlich, d. h. nicht nach Sicherheitskriterien und -risiken festgelegt wurden, ist für jedermann ersichtlich und offensichtlich. Die Windrichtung kann es nicht sein, denn der Bözberg hat viel mehr Nordwind in Richtung Aaretal und Aarau als Südwind in Richtung Schwarzwald. Wenn man den Weg des Wasser als Basis genommen hätte, müssten weitere Gemeinden im Aare- und im Rheintal mitberücksichtigt werden. Wenn man weiss, welche Konfliktpotenziale zwischen der Schweiz und Deutschland vorhanden sind und man den Widerstand der nördlichen Nachbarn erwartet, bindet man sie halt ein in die Diskussion um den Bözberg. Aus diesem Grunde befindet sich auch die Geschäftsstelle Jura Ost am Rhein – und nicht auf dem Bözberg.
Die Auswahl der Betroffenen erfolgte nach politischen Kriterien. Sie nützt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Region Aarau in der Diskussion um den Bözberg still verhält. Ihr liegt wahrscheinlich das noch nahegelegenere (aber unwahrscheinliche) Tiefenlager Niederamt näher – soweit die Nähe überhaupt eine Rolle spielt. Der willkürlich ausgewählte Kreis der Betroffenen wird die wenigen und ruhigen Eingeborenen auf dem Bözberg dominieren.
Ich behaupte nach wie vor: Politisch war die Auswahl der Region Bözberg für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle sehr geschickt. Dass sich die Raumplanung und die nachfolgende Partizipation in dieser Region ohne Konsequenzen so eigenmächtig und willkürlich aufführen kann, ist mit ein Beweis für meine Behauptung. Dass sich die Bözberger und die Aargauer das bieten lassen, ist ihr Geheimnis.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Dass sich die Bözberger und Bözbergerinnen wehren werden, kann ich mir nicht vorstellen. Aber das Bundesamt für Energie und die Nagra müssen handeln: Wenn sie sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen wollen, müssen sie die verschiedenen Perimeter der Betroffenheit den Realitäten nach Fukushima anpassen.
Übrigens: Eine nachträgliche Anpassung des „provisorischen“ Perimeters würden wir als Erfolg für www.g20.ch verbuchen.
Hinweis
Willkür 2 folgt.
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