Textatelier
BLOG vom: 19.02.2005

Sammelklage gegen den Sammelkläger Ed Fagan fällig

Autor: Walter Hess

 

Dieses Blog ist nur ein kurzer Hinweis auf einen sehr beachtenswerten Artikel im „Spiegel online“ vom 18. Februar 2005: „Schwere Vorwürfe gegen Star-Anwalt Fagan.“ Ich leite diesen Hinweis deshalb weiter, weil ich in der Schweizer Presse, Radio und Fernsehen DRS, die dem Sammelkläger und Verteidiger der Armen und Geschädigten sonst immer hart auf den Fersen ist, bisher darüber nichts gelesen oder gehört habe. Kein Wort … obschon die Geschichte nicht der Pikanterie entbehrt, die jedem rechtschaffenen Publizisten einen ironisierenden Kommentar förmlich in die Tasten treiben müsste (Wissenstand vom Samstag, 19. Februar 2005, 15.30 Uhr). Auch der zurzeit herrschende Nachrichtenmangel half nicht weiter: In den DRS-Nachrichten ist soeben auf einen Salzmangel zum Bestreuen der Strassen des kleinen Kantons Jura (und zur Korrosionsförderung) berichtet worden. Deshalb sehe ich mich genötigt, die schmerzliche Informationslücke hier zu schliessen:

 

Die US-Justizaufsicht wirft Ed Fagan vor, mehr als eine halbe Million USD veruntreut zu haben. Von Fagan offenbar betrogen worden ist ausgerechnet die heute 75-jährige Gizella Weisshaus, die von ihm 1996 auch in der Schweiz vorgeführt worden ist, um die Sammelklage gegen die Schweizer Grossbanken loszutreten und die Stimmung gegen sie anzuheizen. Die im Betroffenheitsjournalismus (Blog vom 6 1. 2005: „Betroffenheit: Vom Umgang mit dem Umgang“) eifrig tätigen nationalen Medien haben dieser Story damals sehr viel Raum gegeben. Die Pointe aber wird jetzt offenbar totgeschwiegen: Laut der „Spiegel“-Meldung ist die leidgeprüfte Dame von Fagan nach Strich und Faden ausgenützt worden: „Ich habe bislang keinen Cent aus dem Fonds gesehen“, klagte Gizella Weisshaus, „ganz im Gegenteil: Ich habe kräftig draufgezahlt.“ Fagan habe ihr das Geld gestohlen. Er sei „ein Betrüger und ein Gauner.“ 

 

Diesem Star von einem Anwalt wird vom Ethikausschuss der Anwaltsvereinigung des Bundesstaates New Jersey zudem vorgeworfen, Gelder aus dem Vergleich Schweizer Grossbanken mit Holocaust-Opfern (Aktenzeichen XIV-00-135E) veruntreut zu haben. Das dürfte sich allmählich zu einer Sammelklage der Fagan-Geschädigten gegen den Anwalt-Star made in USA zusammenläppern. Zum Glück hat die Schweiz diesem weltberühmten Rechtsanwalt nicht noch das Ehrenbürgerrecht zugesprochen.

 

Inzwischen will Fagan auch im Namen der Tsunami-Opfer (Blog vom 26.12.2004: „Welterschütterndes Beben aus der Meerestiefe“) versuchen, zu weiterem Geld zu kommen, wie an einer von ihm in Wien veranstalteten Pressekonferenz am 14. Februar 2005 bekannt gegeben worden ist. Grund: Wegen unterlassener Hilfe durch Nicht-Weitergabe von Informationen.

 

Und wie steht es eigentlich mit der Nicht-Weitergabe von Entschädigungen, auf die auch der jüdische US-Professor Norman Finkelstein (im Buch „The Holocaust Industry") im Klartext aufmerksam gemacht hat?

 

Wenigstens habe ich mich nicht der Nicht-Weitergabe von Informationen schuldig gemacht.

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