Textatelier
BLOG vom: 18.07.2012

Steuerflucht-Gedanken: Selbst Deutschland ist völlig pleite

Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
 
Das Steuerabkommen Deutschland-Schweiz wird in beiden Ländern lebhaft diskutiert. Die Schweizer Sicht wurde im Blog „Steuerabkommen CH-D: Unschärfe provoziert die Hehlerei“ dargestellt. Darin wurde auch die Finanzlage von Nordrhein-Westfalen (NRW) erwähnt. Dazu ist zu ergänzen, dass auch die Finanzlage Gesamt-Deutschlands desaströs und weitaus schlimmer ist, als sie in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Wie andere EU-Staaten, ist auch Deutschland im Prinzip völlig pleite.
 
Zu den öffentlich publizierten Staatsschulden von inzwischen etwas mehr als 2 Billionen EUR kommen eingegangene Zahlungsversprechen für die Zukunft in der Höhe von weiteren fast 5 Billionen (z. B. Pensionsverpflichtungen etc.) hinzu. Diese Zahlungsverpflichtungen müssten bei einem Unternehmen in der Bilanz ausgewiesen werden. Da aber bei den öffentlichen Finanzen keine Buchführung vorgesehen ist, erscheinen diese Verpflichtungen nicht im Haushalt und werden daher in der öffentlichen Diskussion überwiegend unterschlagen.
 
 
Durch die sogenannten Euro-Rettungsmassnahmen, die aber letztlich das Problem nicht lösen können und nicht lösen werden, drohen dem deutschen Staatshaushalt weitere Risiken in Höhe von mehr als 1 Billion EUR. Der offiziell zugegebene Anteil der BRD beträgt bis zu 310 Milliarden EUR.
 
 
Dieser Anteil kann sich allerdings bei Ausfall anderer Staaten erhöhen.
 
 
Zudem hat die Deutsche Bundesbank bisher über das als Target 2 bezeichnete Zahlungsverkehrssystem Forderungen in Höhe von rund 700 Milliarden EUR erworben, die gegebenenfalls teilweise oder im schlimmsten Fall vollständig abgeschrieben werden müssen, was weitere Belastungen für den Bundeshaushalt und damit letztlich den Steuerzahler bringen würde.
 
 
 
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass viele Bürger aus Staaten mit unseriöser Wirtschafts- und Finanzpolitik wie Deutschland versuchen, Geld in einem europäischen Staat anzulegen, der sich durch politische Stabilität und eine vergleichsweise seriöse Wirtschafts- und Finanzpolitik von den meisten anderen Staaten in Europa unterscheidet und daher völlig zu recht vom Schweizer Bundesrat und Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) als Erfolgsmodell bezeichnet wird.
 
 
Vor diesem Hintergrund ist auch klar, dass deutsche Politiker, besonders natürlich die einer sozialistisch dominierten (Landes-)Regierung, alle in Frage kommenden Einnahmequellen anzapfen wollen, obwohl der deutsche Staatshaushalt weniger ein Einnahmen- als ein Ausgabenproblem hat.
 
 
 
 
In einem sozialistischen Umverteilungsstaat deutscher Ausprägung reicht allerdings für seine steuerfinanzierten Wohltaten kein noch so hoher Einnahmenzuwachs jemals aus.
 
Das Ausmass und die Zunahme der Umverteilung lässt sich insbesondere durch nachfolgenden Zahlenvergleich plastisch und eindrucksvoll darstellen.
 
In der deutschen Hauptstadt Berlin bezieht fast die Hälfte der Bevölkerung Geld vom Staat und ist damit Empfänger von staatlichen Transferleistungen.
 
 
Die Zahl der Transferempfänger lag im Jahr 1971 (ohne die 5 neuen Bundesländer) bei 11,2 Millionen Personen und die der Lohnsteuerzahler bei 20,6 Millionen. Diese Relation von 1:2 hat sich in den 30 Jahren bis zum Jahr 2001 – dem letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen – mit 30,8 Millionen Transferempfängern und 25,7 Millionen Lohnsteuerzahlern gewaltig verschoben (mit neuen Bundesländern) auf 1:0,8. Unter Transferempfängern sind dabei die Rentenbezieher, die Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu verstehen.
 
 
Um diese Wohltaten unter das Wahlvolk bringen zu können, sind natürlich entsprechende Abzüge von den Einkünften der Bürger erforderlich, was die hohe Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland und vergleichbaren Staaten zur Folge hat. Alternativ dazu lassen sich derartige Wohltaten auch durch staatliche Kreditaufnahme finanzieren, was auch in Deutschland geschehen und bekanntlich eine wesentliche Ursache für den hohen Schuldenstand ist.
 
Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof hat zusammen mit zahlreichen anderen Steuerrechtsexperten einschliesslich Mitstreitern aus der Finanzverwaltung einen kompakten Entwurf für ein übersichtliches Steuerrecht vorgestellt. Dieser würde den hier herrschenden Steuerdschungel übersichtlicher gestalten und die Einkommensteuer auf höchstens 25 Prozent begrenzen, während im Gegenzug die meisten Subventionen ersatzlos entfielen.
 
 
So würde auch die verfassungswidrige Ungleichheit zwischen der Besteuerung von Arbeitseinkommen und Zinseinkünften beseitigt. Zinseinkünfte werden in der BRD pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert, wobei Kleinverdiener mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 % den überzahlten Differenzbetrag beim Finanzamt geltend machen können.
 
 
Bei anderen Einkunftsarten, z. B. aus abhängiger Arbeit oder aus freiberuflicher Tätigkeit, gibt es keine solche pauschale Besteuerung. Vielmehr ist ab einem zu versteuernden Einkommen von (2012) mehr als 52 152 EUR auf jeden EUR ein Spitzensteuersatz von 42 % zu zahlen, so dass derjenige, der seinen Lebensunterhalt aus einer beruflichen Tätigkeit bestreitet und diese Einkünfte mit mehr als 25 % versteuern muss, verfassungswidrig gegenüber demjenigen benachteiligt ist, der seinen Lebensunterhalt aus geerbten Kapitalanlagen mit Zinseinkünften bestreiten kann, ohne arbeiten zu müssen.
 
Hinweis auf das vorangegangene Blog über das Steuerabkommen Schweiz-Deutschland
 
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