BLOG vom: 29.11.2012
Neues aus der Anstalt – Unbequemer fast 7 Jahre interniert
Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
„Neues aus der Anstalt“ ist nicht nur der Titel einer Sendereihe im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) mit den Kabarettisten Urban Priol und Kollegen, sondern auch die Bezeichnung einer Internet-Seite des Nürnberger Bürgers Gustl Ferdinand Mollath (Gustl Mollath: Neues aus der Anstalt). Dessen zweifelhafte Internierung in bayerischen Irrenanstalten wurde bereits in einem Beitrag vom 11. Januar 2012 unter Ziff. III.3 thematisiert.
Aus dem bayerischen Irrenhaus gibt es nun neue interessante Nachrichten, die die Justizministerin Dr. Beate Merk nach Einschätzung verschiedener Medien in arge Bedrängnis bringen. Der Vorgang ist für Merk vor allem auch deshalb besonders peinlich, weil sie sich bei einem Treffen mit der Tochter der in der Ukraine verurteilten Oligarchin Julia Timoschenko Mitte Juni 2012 für ein faires Verfahren und faire Haftbedingungen in der Ukraine eingesetzt und sich damit in die inneren Angelegenheiten der Ukraine eingemischt hat, für die sie kein politisches Mandat hat. Anderseits hatte die Bild-Zeitung in der Ausgabe vom 19.11 2009 gefordert, die Ministerin Merk müsse den (in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden) Nürnberger Justiz-Saustall ausmisten, wo es laut Bild Skandale und Mauscheleien gab.
Im Beitrag vom 11.01.2012 wurde bereits dargestellt, wie leicht es für Machthaber jeglicher Couleur ist, mit windigen, pseudowissenschaftlichen Gutachten von Psychiatern insbesondere aus dem Bereich der Reformpsychiatrie durch Mithilfe eines Gerichts unbequeme Bürger längerfristig aus dem Verkehr zu ziehen und in Irrenanstalten zu internieren. Die Internierung des Herrn Mollath in bayerischen Irrenanstalten dauert inzwischen mit fast 7 Jahren länger als die Inhaftierung der meisten sogenannten Intensivtäter mit oder hin und wieder auch ohne Migrationshintergrund, die häufig trotz schlimmerer und zweifelsfrei nachgewiesener Straftaten und ganz reeller Wiederholungsgefahr nach kürzerer Zeit wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden. Im Fall Mollath erfolgte die Internierung in der Psychiatrie auf der Grundlage eines „Gutachtens“, das ihm ohne eingehende Untersuchung überwiegend nach Aktenlage eine Wahnvorstellung attestierte und ihn als gemeingefährlich einstufte.
Der Sachverhalt
Der Sachverhalt (nach SZ Online vom 28.11.2012, 10.48 Uhr: „Hintergründe zum Fall Mollath“):
Im August 2001 soll es in der Wohnung des Ehepaares Mollath zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Nach Angaben der Ehefrau soll Mollath sie gewürgt und geschlagen haben. Er bestreitet das; Zeugen gibt es nicht. Nach Angaben von Gustl Mollath hatte das Paar immer wieder Streit wegen der von ihm beschriebenen Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau ‒ die diese auch von der heimischen Wohnung aus abgewickelt haben soll.
Im Mai 2002 zog Mollaths Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Einen Monat später soll es zu einer Freiheitsberaubung in der Wohnung gekommen sein: Mollath soll seine Frau, die nur kurz in die Wohnung zurückkehren wollte, 90 Minuten gegen deren Willen festgehalten haben.
Im Juni 2002 stellte eine Ärztin ein Attest über angebliche Verletzungen aus, die Mollath im August 2001 ‒ also fast ein Jahr zuvor ‒ seiner Frau zugefügt haben soll. Mollath erklärte, er werde weiter Protestbriefe an den Arbeitgeber der Frau, die Hypo-Vereinsbank, senden und sich über ihre Schwarzgeldgeschäfte dort beschweren.
Im Januar 2003 erstattete die Ehefrau Anzeige gegen Gustl Mollath. Hauptvorwurf war die angebliche Körperverletzung, die mehr als ein Jahr zuvor passiert sein soll.
Im Mai 2003 erfolgte die Anklage wegen Körperverletzung. Mollath soll seine Frau mindestens 20 Mal mit Fäusten geschlagen und sie solange gewürgt haben, bis sie bewusstlos wurde. Im September 2003 wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg verhandelt. Mollath schrieb an Vertreter der Nürnberger Justiz und erklärte, er werde möglicherweise wegen seiner Schwarzgeldenthüllungen mundtot gemacht.
Im September 2004 erging der Beschluss zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie für höchstens 5 Wochen, um ein Gutachten erstellen zu können. Danach wurde Mollath aus der Anstalt entlassen. Von Januar 2005 an soll er Reifen zerstochen haben, von Personen, die mit seinem Fall beschäftigt waren. Indizien dafür gibt es, Beweise gibt es nicht.
Im August 2006 erging das Urteil des Landgerichts Nürnberg: Mollath wurde vom Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung freigesprochen. Das Gericht sah die Taten zwar als erwiesen an, machte sich aber das Gutachten eines Sachverständigen zueigen. Dieser attestierte - ohne persönliche Untersuchung, die Mollath abgelehnt hatte ‒ dem Angeklagten paranoide Wahnvorstellungen, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehen sollen. Mollath landete in der Psychiatrie.
Mollaths Einweisung wird jedes Jahr überprüft. Immer wieder findet sich in Stellungnahmen von Psychiatern die Feststellung, Mollath halte an seinen Geschichten über Schwarzgeld fest.
Am 13. November 2012 berichteten der „Report Mainz“ und die „Süddeutsche Zeitung“ erstmals über einen Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003, der die Vorwürfe Mollaths weithin bestätigt ‒ den die Bank aber Jahre lang unter Verschluss gehalten hatte. In der Folge kamen viele fragwürdige Details des Verfahrens gegen Gustl Mollath ans Tageslicht.
Der Wahn und seine Feststellung
Als Wahn wird in der wissenschaftlichen Medizin eine geistige Störung bezeichnet, die sich in Form komplexer Ideengebäude und objektiv falscher Überzeugungen und Urteile äußert, die mit subjektiver Gewissheit erlebt bzw. abgegeben werden. Für ein seriöses, wissenschaftlichen Massstäben genügendes Gutachten müsste daher zunächst untersucht werden, ob die Ideen des Betroffenen und die Realität übereinstimmen oder nicht. Stimmen die Ideen des Betroffenen mit der Realität überein, so ist folgerichtig eine Wahnvorstellung auszuschliessen. Der staatliche Irrenarzt Dr. Klaus Leipziger, der für seine berufliche Existenz auf Kunden, also in seinem Irrenhaus Internierte, angewiesen ist und vom Freistaat Bayern alimentiert wird, hat fehlerhaft die Voraussetzungen für eine Internierung unterstellt, weil er pflichtwidrig nicht die für einen Wahn notwendige Diskrepanz von Vorstellungen und Realität überprüft hat, und die Strafkammer von Otto Brixner beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist diesem fehlerhaften Gutachten mangels ausreichender eigener Prüfung unkritisch gefolgt, anstatt ein wirklich brauchbares Gutachten einzuholen.
Kritik des zur Internierung führenden Urteils
Das bereits im Beitrag vom 11.01.2012 erwähnte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006, aufgrund dessen Mollath inzwischen fast 7 Jahre zwangsweise in bayerischen Irrenanstalten untergebracht ist, wurde vor einigen Tagen von einem ausgewiesenen deutschen Strafrechtsexperten, Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg, in der Formulierung zurückhaltend, in der Sache aber letztlich eindeutig einer vernichtenden Kritik unterzogen. Anders ausgedrückt: Wenn sich ein Proberichter um eine Übernahme in eine Lebenszeitstellung als Richter beworben und dieses Urteil gewissermassen als sein Gesellenstück präsentiert hätte, wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht übernommen worden.
Die negative Besprechung des Urteils durch den Strafrechtsexperten beruht im wesentlichen darauf, dass Richter Brixner und seine Kollegen die Aussage der inzwischen geschiedenen Ehefrau des Herrn Mollath ohne intensive Beschäftigung mit der Glaubwürdigkeit der Zeugin geglaubt haben, wonach Mollath sie misshandelt habe. Die Ehefrau hatte ein nahe liegendes Motiv für eine falsche Belastung von Mollath. Zum einen hatten sich Mollath und seine Frau getrennt, und ein Scheidungsverfahren stand an. In solchen Situationen sind Streitigkeiten und auch falsche Beschuldigungen nicht gerade selten. Zum anderen stand der Vorwurf des Herrn Mollath gegen seine Ehefrau im Raum, dass sie u. a. unter Umgehung der Geldwäscheregeln Geldtransfers für Kunden in die Schweiz vorgenommen habe. Auch dies liess es als nicht gerade völlig unwahrscheinlich erscheinen, dass die Ehefrau Herrn Mollath zu Unrecht beschuldigte, er habe sie geschlagen. Jedenfalls gab es also genügend Anlass für Richter Brixner und die anderen Richter, sich mit der Glaubwürdigkeit der von der Ehefrau erhobenen Beschuldigungen näher auseinander zu setzen. Eine bankinterne Überprüfung aus dem Jahr 2003, deren Inhalt inzwischen im Jahr 2012 veröffentlicht wurde, hat die wesentlichen Vorwürfe Mollaths gegenüber seiner Ehefrau bestätigt, soweit es um nachprüfbare Tatsachen ging, und schon 2003 zur Entlassung der Ehefrau durch die Hypo-Vereinsbank geführt.
Der 2. Schwachpunkt des Urteils liegt darin, worauf auch der am damaligen Verfahren beteiligte Schöffe Westenrieder nun hingewiesen hat, dass das Gericht ein dürftiges Gutachten eines von der Alimentation des Freistaates Bayern abhängigen Sachverständigen unkritisch übernommen hat. Wir erinnern uns daran, dass auch bei der Nazi-Justiz viele Psychiater eine ganz erbärmliche Rolle gespielt haben. Der Sachverständige hat das Gutachten im wesentlichen nach den Akten und ohne eigene ausführliche Untersuchung des Herrn Mollath geschrieben, weshalb die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Ärztekammer überprüfen lassen will, ob es sich um ein standeswidriges Gefälligkeitsgutachten handelt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Kammer, eine erfahrene Ärztin, hält das Gutachten zu Recht für widersprüchlich.
Das Gericht mit dem 2006 kurz vor der Pension befindlichen Richter Brixner hat sich, wie es auf Seite 25 oben des Originalurteils ganz knapp heisst, dem überzeugenden Gutachten aufgrund eigener kritischer Würdigung angeschlossen. Näheres dazu, warum für Brixner dieses Gutachten überzeugend war, erfahren der interessierte Leser und auch der Angeklagte Mollath nicht. Damit hat Brixner das Urteil insoweit revisionsfest gemacht. Durch diese Formulierung hat er eine nähere Beschäftigung mit dem Gutachten vermieden und dadurch auch jede mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen, die das Urteil in dieser Richtung angreifbar gemacht hätte.
Durchwinken des angreifbaren Urteils durch den Bundesgerichtshof
Wie zwischenzeitliche Nachforschungen ergeben haben, hat Mollath gegen dieses nach der Auffassung des Experten Prof. Müller ziemlich angreifbare Urteil zwar Revision eingelegt. Das deutsche Strafprozessrecht sieht in solchen Fällen, die wie hier in erster Instanz beim Landgericht beginnen, keine 2. Tatsacheninstanz und. damit anders als bei vielen anderen für die Betroffenen weniger weit reichenden Verfahren, nur eine Revision vor, die auf die Überprüfung auf Rechtsfehler beschränkt ist. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäss zustande gekommen ist. Schlampige Arbeit der Tatsacheninstanz, wie sie hier von Müller und Westenrieder kritisiert wird, kann nur im Fall der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung korrigiert werden. Der Bundesgerichtshof hat diese Revision aber elegant und ohne öffentliche Wahrnehmung durch Beschluss vom 13.02.2007 und damit ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen (BGH, 13.02.2007 - 1 StR 6/07). Der BGH hat sich dabei auch eine Vorschrift zu Nutze gemacht, die es ihm ermöglichte, von einer schriftlichen Begründung Abstand zu nehmen. Aufgrund der nicht vorhandenen schriftlichen Begründung ist die Entscheidung auch nicht in der öffentlich zugänglichen Entscheidungsdatenbank des BGH zu finden, so dass eine Kritik dieser Entscheidung ausgeschlossen ist.
Mit dieser im Prozessrecht zugelassenen und vom Bundesgerichtshof gewählten Verfahrensweise ist elegant auch die Kontrolle des Verfahrens durch in- und ausländische Prozessbeobachter ausgeschlossen, ein Verfahren, das nicht einmal in der Ukraine in dem Rechtsmittelverfahren im Fall Timoschenko praktiziert wurde. Die Ukraine hat zu dem Rechtsmittelverfahren ausdrücklich EU-Beobachter zugelassen. Aber die Ukraine und das im Westen ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen kritisierte Russland sind eben – anders als die Bundesrepublik – keine Rechtsstaaten.
Im Dunkeln bleibt bislang, warum Mollath gegen den unbegründeten BGH-Beschluss vom 13.02.2007 nicht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht und ggf. ein Verfahren über die Europäische Menschenrechtskommission und den Gerichtshof in Strassburg angestrebt hat. Die einzige mögliche Erklärung könnte sein, dass er darauf vertraut hat, dass bei einer routinemässigen Überprüfung seiner Internierung sich die Sache aufklärt.
Regelmässige Überprüfung von Internierungen in Irrenanstalten
Bei derartigen zeitlich unbefristeten Internierungen in Irrenanstalten sieht das deutsche Strafprozessrecht nämlich zum Schutz der Betroffenen vor, dass in regelmässigen Abständen durch ein Gericht zu überprüfen ist, ob die Internierung noch fortgesetzt werden darf, weil die psychiatrische Störung und die Gefährlichkeit nach wie vor vorhanden sind. Auch das hat Mollath bisher nichts genutzt. Auch in diesen Verfahren ist es der bayerischen Justiz, gestützt auf Gutachten, die die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Ärztekammer nun wohl darauf hin untersuchen lassen will, ob es sich um unanständige Gefälligkeitsgutachten zum Nachteil von Mollath handelt, gelungen, die Gründe für eine Fortdauer der Internierung als gegeben darzustellen, nämlich die weitere angebliche Existenz der Wahnideen und die angebliche Gefährlichkeit von Mollath für Dritte.
Dies ist deswegen recht überraschend, weil drei gewissenhafte Sachverständige, die Mollath untersucht und sich einen persönlichen Eindruck verschafft haben, keinen Grund für eine Internierung erkennen konnten, weil sie die Wahnvorstellungen und die Gefährlichkeit von Mollath nicht feststellen konnten. Auch wenn es zutrifft, dass es sich dabei nicht um vom Gericht in dem Verfahren zur Aufrechterhaltung der Internierung beauftragte Sachverständige handelte, hätte dieser Umstand das über die Fortdauer der Internierung entscheidende Gericht jedoch veranlassen müssen, die Sachverständigengutachten, die eine Fortdauer befürworteten und im wesentlichen ohne umfangreiche persönliche Untersuchung nach Aktenlage verfasst wurden, intensiv zu prüfen, anstatt die dem Gericht nicht in den Kram passenden für Mollath positiv ausgefallenen und auf persönlicher Untersuchung beruhenden Gutachten einfach als unbeachtliche Privatmeinungen zu disqualifizieren.
Gegen die letzte bekannte derartige Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 09.12.2011 (1 Ws 337/11), mit dem die weitere Internierung beschlossen wurde, hat Mollath nun mit Unterstützung eines engagierten Anwalts fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingelegt, die ebenfalls im Internet nachlesbar ist.
Kritik des damaligen Schöffen am Verfahren
Bei der Gerichtsverhandlung in Nürnberg am 08.08.2006 und dem Urteil haben damals neben den Berufsrichtern Brixner und Heinemann 2 Schöffen mitgewirkt, also 2 Zivilisten als ehrenamtliche Richter. Einer von ihnen, ein früherer Klinikdirektor namens Westenrieder, hat sich nun auch nach den zahlreichen Medienberichten zu dem Fall zu Wort gemeldet und das damalige Verfahren stark kritisiert. Interessant ist, dass der damalige Vorsitzende Otto Brixner, der – man könnte geneigt sein, zu sagen: glücklicherweise – pensioniert ist, sich nun durch die Äusserungen des damaligen Schöffen Westenrieder unangemessen kritisiert fühlt und dem Schöffen laut den Medien mit einer Strafanzeige gedroht haben soll. Inzwischen soll er diese Idee wohl wieder aufgegeben haben. Vermutlich wird sein früherer Dienstherr kein grosses Interesse daran haben, dass im Rahmen einer solchen Strafanzeige weitere Einzelheiten aus dieser peinlichen Justizposse, die immer mehr Bürger an russische Verhältnisse erinnert, an die Öffentlichkeit geraten.
Uneinsichtigkeit der Justiz bei eigenen Fehlern
Dass Brixner trotz der zutreffenden und vernichtenden Kritik des Strafrechtsprofessors Müller an dem Urteil offenbar uneinsichtig ist, zeigt seine Äusserung gegenüber der SZ, was das Gericht in dem Verfahren gemacht habe, daran gebe es aus seiner Sicht nichts zu ändern. Diese Uneinsichtigkeit bei eigenen Fehlern ist ein Grundübel bei vielen Juristen, vor allem im Bereich der Justiz. Ähnlich war es auch in Österreich im Zusammenhang mit dem Justizfall, der unter der Bezeichnung „Operation Spring“ in die österreichische Justizgeschichte eingegangen ist (dazu Beitrag vom 11.07.2012 unter Ziff. 4).
Die deutsche Justiz hat schon lange ein grundsätzliches Problem damit, eigene Fehler angemessen aufzuarbeiten. Das zeigt nicht zuletzt der Umgang der deutschen Justiz bis hinauf zur obersten Instanz in Strafsachen, dem Bundesgerichtshof, mit Richtern bei der Aufarbeitung der Taten der NS-Justiz einschliesslich der Urteile des berüchtigten Volksgerichtshofs und seiner Richter. Der berüchtigte Volksgerichtshofs-Chef Roland Freisler hat zwar das Ende des Staates, in dessen Auftrag er zahlreiche vorsätzlich falsche Urteile erlassen hat, nicht mehr erlebt. Zahlreiche seiner Kollegen vom Volksgerichtshof haben das Kriegsende allerdings überlebt. Nur einer geringen Zahl wurde für ihren Justizterror überhaupt später der Prozess gemacht. Soweit ersichtlich, wurde keiner dieser Nazi-Richter am Volksgerichtshof strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Symptomatisch für die unangemessen grosszügige Behandlung der Volksgerichtshof-Richter ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Fall des Richters Rehse, über die in den Medien kritisch berichtet wurde. Rehse konnte auch nach 1945 im Justizdienst weitermachen.
Rechtsbeugung als exotisches Delikt
Auch heute sind deutsche Richter sozusagen fast sakrosankt. Zwar kennt das deutsche Strafgesetzbuch in § 339 das Delikt der Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist ein bei der Entscheidung einer Rechtssache im Amt begangenes Delikt der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts oder der Verfälschung von Tatsachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. In Österreich (§ 302 StGB) und in der Schweiz (Art. 312 StGB) kann die Rechtsbeugung als Amtsmissbrauch bestraft werden.
Die Strafvorschrift ist aber in Deutschland eine exotische Regelung, die dadurch in der Praxis so gut wie abgeschafft wurde, dass nicht zuletzt der Bundesgerichtshof zugunsten des eigenen Berufsstandes die Anforderungen so hochgeschraubt hat, dass auch der dümmste Richter sich kaum so dämlich verhalten kann, dass ihm mit Erfolg eine Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann. Ganz seltene Beispiele mit besonders krassen Sachverhalten sind bei Wikipedia (Fundstelle bei den Quellenangaben am Ende) zu finden.
Bisherige Kosten der Internierung von Mollath
Der Freistaat Bayern lässt sich die Internierung des unbequemen Bürgers Mollath im bayerischen Irrenhaus viel Geld kosten. Bisher sind es wohl fast 700 000 EUR. Im Raum steht dann auch noch die von der Menschenrechtsbeauftragten der bayerischen Ärztekammer angesprochene Entschädigung für die fast 7 Jahre dauernde Internierung.
Neueste Entwicklung: Justiz will neues Gutachten
Nachdem dieser Beitrag am 27.11.2012 im Wesentlichen fertig gestellt war, gab es nun recht überraschend eine ganz neue Entwicklung. Ministerpräsident Horst Seehofer, dessen CSU bei der Landtagswahl im Jahr 2013 eine erneute Regierungsbeteiligung an der bayerischen Staatsregierung anstrebt, hat offenbar – wenn auch recht spät und im Gegensatz zu Ministerin Dr. Merk – den politischen Sprengstoff dieses Vorgangs erkannt und messerscharf geschlossen, dass der Skandal nicht nur ein Problem der Ministerin Dr. Merk bleiben, sondern auch zu seinem Problem werden und dieses Wahlziel 2013 gefährden könnte. Seehofer hat wohl erkannt, dass die weitere Internierung von Mollath auf Grundlage pseudowissenschaftlicher Gutachten für die Regierung gefährlich werden kann und es ungefährlicher sein dürfte, ihn zu entlassen, zumal der überwiegende Teil der Vorwürfe Mollaths verjährt sein dürfte. Deshalb hat sich nun Seehofer in den Vorgang eingeschaltet und die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft offenbar veranlasst, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.
Wie für die Justiz typisch fehlt auch jetzt die Einsicht in eigene Fehler. Aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung – so ist das also – in der Sache Mollath droht nach Behauptung der Generalstaatsanwaltschaft das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen. Vorwürfe gegen die Justiz wies sie zurück; diese habe sich stets um optimale Aufklärung bemüht.
Da formal die Entscheidung über eine weitere Internierung von einem Gericht getroffen wird, das aber, wie das Urteil des LG Nürnberg-Fürth von 2006 und die späteren Entscheidungen über die Fortdauer der Internierung zeigen, ziemlich unkritisch irgendwelche pseudowissenschaftlichen Machwerke von zum Teil existenziell von der Alimentierung durch die Regierung abhängigen Psychiatern übernimmt, kommt natürlich der jetzt anstehenden Untersuchung und auch schon der Auswahl des Gutachters ganz zentrale Bedeutung für den Fortgang des Falles zu. Nachdem der Fall aufgrund des inzwischen grossen medialen Interesses nicht mehr – wie noch das Revisionsverfahren beim BGH – ohne öffentliche Aufmerksamkeit und Kontrolle abgewickelt werden kann, wäre die bayerische Justiz gut beraten, wenn sie einen nicht von Aufträgen der (bayerischen) Justiz und des Staates finanziell abhängigen, sondern einen international anerkannten und völlig unabhängigen Sachverständigen beauftragen würde.
Inzwischen hat sich laut einer Meldung im BR Fernsehen vom 28.11.2012 herausgestellt, dass der der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und dem Justizministerium seit Ende 2011 vorliegende Prüfungsbericht der Hypo-Vereinsbank über die Geldgeschäfte von Mollaths früherer Ehefrau auch für eine erneute psychiatrische Begutachtung des Herrn Mollath im April 2012 nicht an den Gutachter herausgegeben wurde. Das legt bei einem aussenstehenden Beobachter die Vermutung nahe, dass man offenbar den Gutachter zu einem auf falscher Tatsachengrundlage beruhenden Gutachten veranlassen wollte, um die Internierung fortsetzen zu können.
Spannend wird es auf jeden Fall weitergehen, insbesondere, wenn sich herausstellt, was die vom Staat und staatlichen Gutachtenaufträgen finanziell unabhängigen Gutachter aufgrund eigener Untersuchung des Herrn Mollath meinen, dass nämlich die Internierung ohne sachlichen Grund erfolgt ist. Das wäre dann auch ein Fall für den Rechnungshof, für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und auch für die Prüfung eines Regresses gegen die für die Internierung verantwortlichen Gutachter wegen der Unterbringungskosten und der Entschädigung für Mollath.
Auch wenn die Ministerin Dr. Merk jetzt noch einen Rücktritt ablehnt, wird sich Seehofer bald von ihr trennen, weil das Problem Merk zunehmend die Koalition belasten wird. Anders als Mollath, dessen Existenz durch den Vorgang der Internierung im bayerischen Irrenhaus zerstört ist, wird eine Entlassung Merks deren Existenz nicht ruinieren. Verdiente Parteigenossen und Amigos lässt die CSU nicht im Regen stehen. Sie wird für Merk auf jeden Fall einen passenden Posten finden, so wie sie auch für den untragbar gewordenen früheren Generalsekretär Dr. Otto Wiesheu 1984 einen passenden Posten gefunden hat.
Wiesheu war als Generalsekretär untragbar geworden, weil er in betrunkenem Zustand mit 1,75 Promille am 29. Oktober 1983 auf der Autobahn München-Nürnberg einen polnischen Kleinwagenfahrer totgefahren hatte. Bis Gras über die Sache gewachsen war, wurde Wiesheu von 1984 bis 1990 als Geschäftsführer bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung untergebracht, um ihn dann ab 1990 zunächst als Staatssekretär und später als Minister in die bayerische Landesregierung zu berufen. Als 2005 die SPD-geführte Regierung mit Bundeskanzler Schröder durch die CDU-geführte Regierung mit Merkel an der Spitze abgelöst wurde, erhielt Wiesheu den vom SPD-Politiker Daubertshäuser besetzten Vorstandsposten für den Bereich Marketing und politische Beziehungen bei der Deutschen Bahn AG.
Heribert Prantl, ein Jurist und früherer Staatsanwalt, hat es in einem Kommentar in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 27. November 2012, 10:48 Uhr völlig richtig auf den Punkt gebracht, wenn er schreibt, es gebe immer mehr Leute, die sich fragen, ob in Bayern russische Zustände herrschen, die sich fragen, wie es sein könne, dass ein Mensch, der eine Straftat aufklären wollte, für 7 Jahre in der Psychiatrie landet, und die sich fragen, ob es sein dürfe, dass einem Menschen noch immer ein Wahn attestiert wird, obwohl sich herausgestellt hat, dass der Wahn keiner war. Prantls Kommentar endet mit dem zutreffenden Satz, eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, sei selber wahnsinnig. Die zutreffende Kommentierung von Prantl ist aber zu ergänzen: Psychiater, die ohne ausführliche Untersuchung einer Person und ohne Überprüfung der Fakten einer Person einen Wahn andichten, die dazu dann die Verweigerung einer Behandlung durch den Betroffenen als Beleg für dessen weitere Gefährlichkeit heranziehen, sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.
Quellenangaben und Hinweise
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