Textatelier
BLOG vom: 10.10.2013

Deponie Walterswil: Doppelfehlbildung zusammen mit SMDK

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
 
In die Sondermülldeponie Walterswil SO, vis-à-vis von Safenwil AG und etwa 700 m von der Zwillingsdeponie Kölliken (SMDK) entfernt gelegen, ist Bewegung gekommen. Die Aargauer Grossräte Sämi Richner (EVP, Auenstein), und Hansjörg Wittwer (GRÜNE, Aarau) werden beim Regierungsrat des Kantons Aargau nachfragen, wie es um den Stand der Sanierung der Deponie Rothacker Walterswil bestellt sei. In einem E-Mail ans Textatelier.com (07.10.2013) schrieb Grossrat Wittwer, Bauplaner Architektur HF/SWB, der Kanton Aargau verhalte sich in dieser Sache „sehr sehr zurückhaltend, zu passiv. Ich kenne die Deponie aus der Zeit der 1960er- und 70er-Jahre. Für die Region war das die Deponie-Alternative zu Kölliken, manchmal sogar die einfachere.“
 
Die im Anhang im Wortlaut wiedergegebene Interpellationsbeantwortung aus dem Jahr 2008 bestätigt diese Feststellung Wittwers, ein deponiegeschichtliches Dokument. Es war eine Politik des Wegschauens – eine unverständliche Haltung des tiefer unten liegenden Aargaus, dem alle die Gifte zufliessen, soweit sie sich nicht durch Ausgasung verflüchtigt haben. Dass die Aargauer Behörden alle Verharmlosungen aus dem Nachbarkanton Solothurn übernahmen, ist unverständlich. Nichts sehen ... Frau Schütz hatte die Gemeindebehörde von Walterswil schon vor 6 Jahren (2007) auf ihr Wissen über die Inhaltsstoffe der Deponie ins Bild gesetzt; politische Folgen zeitigte dieser Vorstoss nicht.
 
In einem Blog des Textatelier.com („Deponie Rothacker Walterswil: Kölliken Nr. 2, gleich nebenan vom 01.10.2013) sind aufgrund von Unterlagen von Hertha Schütz-Vogel die Zustände im Rothacker ausführlich dargestellt. Daraus ging hervor, dass zeitweise Material, wie es in die SMDK gelangte, auch in den Rothacker gekarrt wurde, darunter sogar Abfälle, die in Kölliken nicht einmal angenommen wurden. Die Deponieinhalte in Kölliken und Walterswil dürften einander weitgehend ähnlich sehen, wie auch aus dem Brief von Grossrat Wittwer hervorgeht. Es handelt sich eigentlich um eine Doppelfehlbildung. Diese Erkenntnisse sind weiten Kreisen bekannt. Währenddem die SMDK am Kulminationspunkt des grössten Grundwasserstroms der Schweiz seit Jahren durch einen totalen Rückbau mit Aufwendungen gegen 1 Milliarde CHF saniert wird, beschränkt man sich in Bezug auf die Deponie wenige hundert Meter neben dem Dorf Walterswil auf Alibimassnahmen.
 
Baugesuch kann eingesehen werden
Ein entsprechendes Baugesuch liegt zwischen dem 04. und 18.10.2013 in der Gemeindeverwaltung Walterswil auf (Bauherr: Deponie Rothacker AG, CH-5746 Walterswil; Projektverfasser: Rothpletz, Lienhard + Cie. AG, Schiffländestrasse 35, CH-5001 Aarau. Beim „Sanierungsprojekt“ geht es um die Abschirmung des Schöpflerbachs (Bauplatz: GB Nr. 88, 391, 408, 630, 759, 90072 in Walterswil).
 
Es handelt sich um ein Abfangen eines Teils des Deponiesafts, dessen grösste Menge wahrscheinlich wegen der brüchigen Kalksteinummantelung auf unbekannten Wegen verschwindet. Was aufgefangen wird, leitet man der Kläranlage Kölliken zu, die aber nicht für Chemikalien-Unschädlichmachung, sondern bloss auf häusliches Abwasser ausgerichtet ist ... und deren biologische Vorgänge durch Gifte zweifellos beeinträchtig werden. Und das alles spielt sich direkt über dem Grundwasserstrom ab, der mit den Oberflächengewässern eine Einheit bildet.
 
Anhang
 
Was 2008 bekannt war: Interpellationsbeantwortung
Am 03.09.2008 beantwortete der Regierungsrat des Kantons Aargau die am 17.06.008 eingereichte Interpellation von Hansjörg Wittwer zur Deponie Rothacker, ein Dokument, das einige Aspekte aus der Vorgeschichte ans Licht brachte. Wie häufig, wurde auch diese Interpellation dazu benützt, die Öffentlichkeit zu beruhingen. Wir publizieren das Dokument nachstehend im Wortlaut:
 
Ausgangslage
1.1. Zuständigkeit
Grundsätzlich sind die jeweiligen Standortkantone für den Bau, den Betrieb und die Überwachung der auf ihrem Gebiet liegenden Deponien zuständig. Im vorliegenden Fall ist dies der Kanton Solothurn. Allerdings ist von den möglichen Umweltauswirkungen der Deponie auch der Aargau teilweise betroffen, da beispielsweise die Sickerwässer über die Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage Kölliken gelangen. Indirekt bestehen somit gewisse Aufsichtsaufgaben für die Aargauer Umweltbehörden im Zusammenhang mit der Deponie Rothacker.
 
1.2 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Bau und den Betrieb einer Deponie sind heute im Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 und in der technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 detailliert geregelt. Die TVA definiert drei Deponietypen (Inertstoff-, Reaktor- und Reststoffdeponien) mit Vorgaben zur Standortwahl, zum Betrieb und zur Nachsorge. Als Norm für den Deponiebau existiert seit Mitte der 90er-Jahre die SIA Norm 203.
 
1.3 Bewilligungssituation und Geschichte der Deponie
In den 70er- und 80er-Jahren stützte sich der Bau und Betrieb von Abfalldeponien auf die Gewässerschutzgesetzgebung. Dabei existierten gestützt auf die Deponierichtlinie vier verschiedene Deponieklassen. Die Deponie Rothacker wurde ursprünglich gemäss der damals geltenden Deponierichtlinie des Bundes von 1976 als sogenannte Klasse III Deponie bewilligt. In dieser Richtlinie sind detailliert Angaben über die Abfallarten zu finden, die auf einer Klasse III Deponie abgelagert werden durften. Dazu gehörten neben Bauschutt und Siedlungsabfall eine Reihe von Abfällen aus Industrie und Gewerbe. Als problematisch eingestufte Abfälle durften nur in einer Klasse IV Deponie abgelagert werden; also nicht auf der Deponie Rothacker.
 
Die Deponie Rothacker nahm 1973 ihren Betrieb auf. Von 1973 bis 1977 wurde der ehemalige Steinbruch von der Firma Strahm aufgefüllt. Mit einer Betriebsbewilligung vom 4. Juni 1998 wurde die Deponie in eine Reaktordeponie nach TVA überführt.
 
Beantwortung der Fragen
„Offenbar sind die hydrogeologischen Verhältnisse für eine neue Deponie 1998 nicht als optimal beurteilt worden. Warum wurde der Standort Walterswil Rothacker trotzdem weiter verfolgt?“
 
Hier werden zwei Geschäfte vermischt. Beim einen Geschäft zur Evaluation von neuen Deponiestandorten prüfte der Kanton Solothurn 1998 einen Standort in Walterswil für eine Inertstoffdeponie. Der vorgesehene Standort befand sich rund 1 km südwestlich der Deponie Rothacker, zwischen dem A1-Rastplatz und dem Unterwerk. Die geologischen Verhältnisse an diesem Standort können nicht mit demjenigen des Standorts Rothacker verglichen werden.
 
Die Technische Verordnung über Abfälle hat in einer Übergangsbestimmung geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen bestehende Deponien (zum Beispiel Deponie Rothacker) bewilligt werden können. Der Kanton Solothurn hat 1998 den Weiterbetrieb der Deponie Rothacker bewilligt, da die Betreiberin nachweisen konnte, dass schädliche oder lästige Einwirkungen als Folge des Weiterbetriebs ausgeschlossen werden können, obwohl die Standortvoraussetzungen gemäss TVA für eine neue Deponie nicht erfüllt sind. Zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung war die Deponie Rothacker bereits zu rund 80 % verfüllt. Der Zustand der Deponie und deren Auswirkungen hätten sich bei einer Schliessung nicht verbessert. Mit dem Weiterbetrieb unter Auflagen und Bedingungen (unter anderem zur Deponieüberwachung) konnte zudem sichergestellt werden, dass die Betreiberin finanzielle Mittel für die Deponienachsorge zur Verfügung stellt. In der Betriebsbewilligung wurde die Umsetzung eines umfangreichen Monitoringkonzepts verlangt. Dadurch sollen allfällige Auswirkungen der Deponie rechtzeitig festgestellt werden.
 
„Entspricht die Deponie den heutigen Vorschriften?“
 
Die Deponie besitzt – gestützt auf die eidgenössische Umweltgesetzgebung – eine Betriebsbewilligung des Kantons Solothurn. Die Bewilligung enthält Auflagen zum Betrieb und der Überwachung der Deponie beziehungsweise der Umwelt. Die Deponie erfüllt die heute gültigen gesetzlichen Vorgaben.
 
„Trifft es zu, dass dem zuständigen Amt des Kantons Solothurn nur bekannt ist, was nach 1987 eingelagert wurde? Wenn Ja, weshalb interveniert der Aargau als betroffener Nachbar nicht und fordert die genaue Analyse der Altlasten?“
 
Nein. Beim Kanton Solothurn waren die nötigen Informationen vorhanden, um eine Beurteilung des Standorts beziehungsweise der Deponie vornehmen zu können sowie um eine Betriebsbewilligung zu erteilen. Die Art der bereits eingelagerten Abfälle wurde mit dem Bewilligungsgesuch umschrieben.
 
Die Deponie Rothacker wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben überwacht und die Resultate in jährlichen Überwachungsberichten der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde des Kantons Solothurn zur Beurteilung eingereicht. Ziel dieser Untersuchungen ist es, allfällige unzulässige Auswirkungen festzustellen und nötigenfalls Sanierungsmassnahmen vorzuschlagen. Eine Intervention des Kantons Aargau war und ist somit nicht notwendig. Zusätzlich sei zu erwähnen, dass der Kanton Aargau über die in die ARA Kölliken eingeleiteten Deponiesickerwässer informiert war beziehungsweise ist.
 
„Gerüchteweise wird behauptet, dass in Walterswil Stoffe eingelagert sind, welche damals in der SMD Kölliken abgewiesen wurden. Kann diese Behauptung belegt oder widerlegt werden?“
 
Im Departement sind solche Vorfälle nicht aktenkundig. Auch der Kanton Solothurn kann solche Vorfälle nicht bestätigen. Die vorliegenden chemischen Analysen beziehungsweise Belastung des Sickerwassers geben keinen Hinweis auf solche Ablagerungen. Die Sickerwässer der beiden Deponien unterscheiden sich deutlich voneinander.
 
„Welche Stoffe gelangen nach heutigem Wissensstand unkontrolliert oder kontrolliert in die Umwelt (Oberflächenwasser, Einleitung in Fliessgewässer etc.)?“
 
Als Freisetzungspfad für Schadstoffe kommen während der Betriebsphase Wasser und Luft in Frage. Das Wasser dringt als Niederschlag oder als Felswasser in die Deponie ein. Ein grosser Teil verdunstet wieder; ein Teil verlässt die Deponie als Sickerwasser. Die Verfasser der Monitoringberichte gehen aufgrund von Berechnungen davon aus, dass die unkontrolliert aus der Deponie in den Untergrund austretende Wassermenge bei ca. 10 l/Min. liegt. Auf der Deponie Rothacker werden die gefassten Sickerwässer, das Oberflächen- und das Grundwasser kontrolliert.
 
Durch verschiedene Horizontal- und Vertikalleitungen wird das Sickerwasser der Deponie gefasst und bei der Sammelleitung analysiert. Das Sickerwasser im Hang unterhalb der Deponie wird gefasst und in einer Messstelle kontrolliert. Das Wasser besitzt eine ähnliche Qualität wie das Deponiesickerwasser. Dieses Wasser wird in die Kanalisation abgeleitet. Über Details zum Sickerwasser verweisen wir auf die Antwort zur Frage 5 (übernächste Frage).
 
Grundwasser tritt als Quellen an die Oberfläche. Die Überwachung zeigt, dass sich in der Quelle (Q1) im unmittelbaren Abstrombereich der Deponie – wenn überhaupt – nur ein kleiner Deponieeinfluss bemerkbar macht. Dieses Wasser wird ins „Grubenbächli“ abgeleitet. Dieses Bächlein ist leicht mit Schwermetallen belastet. Da beim „Grubenbächli“ die Qualitätsanforderungen an ein Fliessgewässer nicht erfüllt sind, hat das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn Untersuchungen des Bachwassers verlangt. Diese haben zum Ziel, die Belastungsquellen herauszufinden und basierend darauf Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Eine erste Sanierungsmassnahme hat bereits zu einer wesentlichen Verbesserung der Bachwasserqualität geführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
 
Im sogenannten Fernfeld konnte kein Deponieeinfluss festgestellt werden. Alle überwachten Quellen erfüllen die Qualitätsanforderungen für Trinkwasser.
 
"Welche Stoffe gelangen als Staub in die Luft (fehlende Abdeckung der aktuellen Kehrichtschlacken etc.)? Liegen dazu Ergebnisse oder Messungen des Amtes für Umweltschutz vor?"
 
Grundsätzlich sind bei allen Industriebetrieben die Staubemissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Staub bildet auf Deponien in den wenigsten Fällen ein Problem. Die grössten „Staubproduzenten“ auf den Deponien sind Fahrzeuge und die Nebenbetriebe (zum Beispiel Recyclingbetriebe). Solche Emissionen lassen sich relativ einfach verhindern, indem während des trockenen Wetters die Fahrwege oder das Material mit Wasser besprüht werden. Gemäss unseren Erfahrungen mit dem Schlackenkompartiment auf der Deponie Seckenberg, der Deponie Bärengraben und der ehemaligen Schlackendeponie Lostorf (Buchs AG), beschränkt sich die Staubentwicklung bei einer Schlackendeponie im Wesentlichen auf die Zeit des Einbaus. Durch Niederschläge werden Partikel der Schlacke sehr schnell gebunden. Die in der Schlacke noch laufenden Abbindungsprozesse führen dazu, dass die Schlacke „verbacken“ und damit eine Staubbildung grösstenteils unterbunden wird. Deutlich höhere Staubemissionen sind vom Betrieb eines Recyclingplatzes zu erwarten. Heute befindet sich auf dem Deponieareal Rothacker im westlichen Teil ein Recyclingplatz; im östlichen Teil wird heute noch Schlacke eingebaut. Der Betrieb des Recyclingplatzes hat sich an die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung – insbesondere der Luftreinhaltverordnung – zu halten. Staubimmissionen sind mit geeigneten Vorkehrungen zu verhindern. Es werden keine Staubmessungen durchgeführt.
 
„Welche Stoffe gelangen in welchen Mengen in die Kanalisation und in die regionale Kläranlage Kölliken? Ist diese für solche Stoffe ausgerüstet? Sind die Kanalisationsleitungen genügend dicht für solche Stoffe? Gelangen gasförmige Stoffe aus der Kanalisation in die Luft?“
 
Gemäss Sickerwasserüberwachung gelangen Chlorid und Sulfat in der Grössenordnung von 1.3 g respektive 0.15 g, sowie gelöster organischer Kohlenstoff mit ca. 2 g/Min. in die Kanalisation (Daten aus dem Monitoringbericht 2003). Die Frachten der übrigen gemessenen Stoffe sind gering. Das Deponiesickerwasser erfüllt die Anforderungen für die Einleitung in eine Kanalisation gemäss Gewässerschutzverordnung. Die ARA Kölliken ist für diese nachgewiesenen Stoffe ausgerüstet.
 
Die Sickerwasserleitungen werden im Rahmen des Deponiemonitorings regelmässig überprüft; entsprechendes gilt für die kommunalen Kanalisationsleitungen.
 
Die Entgasung der Sickerwässer stellt aus unserer Sicht kein Problem dar. Wichtigste „Entgasungsprodukte“ sind dabei Geruchsstoffe aus dem Sickerwasser. Sollten sich hier Probleme ergeben, so würde dies schnell festgestellt.
 
„Welche Trink- oder Grundwasserverschmutzungen sind seit 1973 in Oftringen, Safenwil oder Walterswil bekannt geworden, welche allenfalls mit der Deponie in Verbindung stehen könnten?“
 
Uns sind keine Verschmutzungen des Trink- beziehungsweise Grundwassers in den drei genannten Gemeinden bekannt, die auf die Deponie Rothacker zurückzuführen sind.
 
„Bestehen Hinweise auf gehäuft auftretende Krankheiten in der Umgebung, welche mit der Deponie in Zusammenhang stehen könnten?“
 
Dem Kanton Aargau liegen keine entsprechenden Hinweise vor. Auch dem Kanton Solothurn sind solche Hinweise nicht bekannt.
 
„Sind Schäden an Wild- oder Haustieren bekannt geworden, welche mit der Deponie in Zusammenhang stehen könnten?“
 
Dem Kanton Aargau liegen keine entsprechenden Hinweise auf Schäden vor. Auch dem Kanton Solothurn sind keine Schäden bekannt. Vielmehr zeigen die bisherigen Beobachtungen auf vergleichbaren Deponien, dass sich Fauna und Flora auf solchen Standorten gut entwickeln.
 
„Wie schätzt der Regierungsrat die Auswirkungen auf die Umwelt und die BewohnerInnen der anliegenden Aargauer Gemeinden ein?“
 
Der Kanton Solothurn kann aufgrund der laufenden Überwachung der Deponie keine problematische Beeinträchtigung der Luft und des Wassers erkennen. Der Abstand zwischen der Deponie Rothacker und dem Kanton Aargau beträgt mindestens 700 m. Aufgrund dieser Tatsachen, kann eine Auswirkung auf die Bewohnerinnen und Bewohner der anliegenden Aargauer Gemeinden ausgeschlossen werden.
 
„Gibt es ein mittelfristiges Sanierungskonzept? Wenn Ja, wie sieht dieses aus, wer ist dafür zuständig, hat der Aargau dazu ein Mitspracherecht?“
 
Dem Kanton Aargau ist zurzeit kein entsprechendes Sanierungskonzept bekannt. Unabhängig davon ist der Standort Rothacker im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Solothurn unter der Nummer 22.099.0001A als belasteter und untersuchungsbedürftiger Standort eingetragen. Die Beurteilung ob ein Standort überwachungsbedürftig oder gar sanierungsbedürftig ist, ist in der Altlastenverordnung (AltlV) geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Kanton Solothurn. Im Rahmen der jeweiligen Beurteilung des Jahresberichts entscheidet das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn, ob die Umweltgüter in unzulässiger Weise belastet sind, und ob allenfalls Sanierungsmassnahmen erforderlich sind. Betreffend die Untersuchung des Grubenbächli und allenfalls erforderlicher Sanierungsmassnahmen verweisen wir auf die Antwort zur Frage 4 (Einlagerung von Material, das in Kölliken abgewiesen wurde. TA.). Ein eigentliches Mitspracherecht hat der Kanton Aargau nicht. Es ist aber gängige Praxis unter den Kantonen, die betroffenen Nachbarkantone bei wichtigen Entscheiden einzubeziehen.
 
 
Hinweis auf das zusammenfassende Blog über die Deponie Rothacker
 
Hinweis auf die Beschreibung der SMDK im Textatelier.com
 
Hinweis auf Blogs zur Sondermülldeponie Kölliken
 
Hinweis auf weitere Blogs von Faber Elisabeth
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