Textatelier
BLOG vom: 10.12.2013

Reaktionen auf Blogs (139): Aufschäumende Nachwirkungen

Zusammenstellung der Blog-Reaktionen: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Nicht immer tönt es aus dem Wald so, wie man hineinruft. Dieses abweichende Echo darf man mit Fug und Recht als Belebung empfinden. Das Beispiel dazu: Am 05.12.2013 habe ich mich wieder einmal kritisch mit dem derzeitigen US-Präsidenten auseinandergesetzt: Obama-Stilbruch 35: Das Erwachen aus dem Vasallentum. Aus dem Versprechen, die transparenteste aller Regierungen herbeizuführen, ist in der Praxis ein gigantischer Schnüffelstaat mit durch nichts zu legitimierendem Weltherrschaftsanspruch geworden. Obama schränkt Freiheiten ein, tritt in Saubermann-Manier auf, lässt aber jedes dubiose Verhalten zu, wenn es der Weltpolizeination dient. So werden etwa per Steuerrecht die eigenen Konzerne bevorzugt. Ich bin deshalb der Auffassung, auf die überzogene Solidarität des Westens mit den USA müsste verzichtet werden.
 
Ursula Rausser (E-Mail: wegwarte@solnet.ch) empfand meine Haltung aus weltpolitischer Sicht als einseitig und schrieb:
 
Ohne die erwähnten 35 Stilbrüche im einzelnen gelesen zu haben und deshalb ohne sie zu werten, schönzureden oder nur zu kommentieren, möchte ich anregen, nach dem 100. Stilbruch von Barack Obama vielleicht bei seinem Pendant, Herrn Wladimir Putin, neu zu beginnen.
 
Ursula
 
Ja, das war eine elegant vorgetragene Art der Kritik, der ich in einer Kurzantwort so begegnet bin: „Putin, der Präsident von Russland, hat (bei allen Vorbehalten) wenigstens den Vorzug, dass er uns in Ruhe und nicht laufend belauschen und mit Strafaktionen eindecken lässt. Das sind schon unschätzbare Qualitäten.“
 
Darauf antwortete Ursula Rausser in ihrer temperamentvollen Art:
 
Putin hat einfach (noch) keinen Edward Snowden ... Die Strafaktionen verbricht er in seinem Land, ungehört und ungesehen vom Ausland ‒ leider. Für mich ist er momentan einer der grössten Verbrecher und Lügner, was ich von Obama nicht sagen kann.
 
So verschieden sind halt die Meinungen, und sie dürfen es zum Glück auch sein.
 
In Freundschaft und mit lieben Grüssen
 
Ursula
 
Die teuren Manager
Das Schweizer Stimmvolk hat am 24.11.2013 unter anderem über die 1:12-Inititative abgestimmt (und sie deutlich verworfen). Sie verlangte, dass in Unternehmen das höchste Gehalt nicht mehr als 12 Mal höher als das niedrigste sein darf. Ich habe im Blog vom 24.11.2013 über die Abstimmungsresultate berichtet: CH-Abstimmungen: Klare Oberhand der Tabula-rasa-Macher.
 
Meinungsäusserungen aus dem Ausland sind für uns immer von grösstem Interesse; denn aus Distanz ergeben sich differenzierte Anschauungen. Umso überraschender war für mich, dass der kritische Kommentator Martin Eitel aus Berlin (E-Mail: m.eitel@gmx.net) Sympathien und Verständnis für den Schweizer Entscheid ausdrückte:
 
Dass die Jungsozialisten-Initiative zur Begrenzung von Managerbezügen bei der Abstimmung (1:12) durchgefallen ist, ist erfreulich, weil der Volksentscheid wieder einmal die berechtigte Abneigung der Mehrheit der Schweizer Bürger gegen Planwirtschaft zeigt. Richtig ist, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, die Vergütung für Vorstände festzulegen. Das ist Aufgabe des zuständigen Gremiums des Unternehmens, z. B. des Verwaltungsrats oder Aufsichtsrats. Bei unangemessenen Vorstandsbezügen müssten die Aktionäre gegebenenfalls durch Druck auf das Aufsichtsgremium auf eine Korrektur hinwirken.
 
Untrennbar verbunden mit einer Ablehnung einer planwirtschaftlichen Festlegung von Vorstandsbezügen von Unternehmen muss selbstverständlich aber der marktwirtschaftliche Grundsatz sein, dass solche Unternehmen und ihre Aktionäre / Gesellschafter selbst die Folgen von Fehlern ihrer mitunter fürstlich bezahlten Unternehmenslenker tragen müssen und Verluste nicht sozialisiert und die Unternehmen bei einer Schieflage nicht auf Kosten der Steuerzahler gerettet werden.
 
Martin Eitel
 
Herr Eitel hat einen zentralen Schwachpunkt der Initiative punktgenau erkannt: die Einmischung des Staats in die Privatwirtschaft. Eine möglichst klare Trennung bringt die besseren Resultate, zumal ja die staatliche Politik keine Garantin für der Weisheit allerletzter Schluss ist...
 
Heinz Scholz hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, fürs Blogatelier einige Reaktionen aus der „Badischen Zeitung“ (BZ) auf die Managergehälter-Abstimmung zusammenzutragen. Die Kritik an den Exzessen, diesen Masslosigkeiten nach US-Vorbild, ist zweifellos berechtigt (und auch in der Schweiz der Normalfall); doch wäre es falsch, eine Seuche mit einer falschen Medizin verschlimmbessernd kurieren zu wollen.
 
Hier sind Reaktionen zu den Managergehältern aus der „BZ“ vom 25.10.2013:
 
SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann: „Wo der freie Markt versagt, muss der Staat versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen (...). Es ist gut, dass wir im Entwurf des Koalitionsvertrages erstmals eine Grenze für Managergehälter eingezogen haben.“
 
Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs (CDU): „Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Unternehmen. Vorstandsgehälter festzulegen, ist Sache der Aktionäre und nicht des Staates.“
 
Der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW): „Eine Deckelung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat, die sich an dem Durchschnittsverdienst im Unternehmen orientieren, ist bereits im Corporate Governance Kodex (Leitlinien zur guten Unternehmensführung) verankert. Man sollte Unternehmen Zeit geben, diese Empfehlung umzusetzen.“
 
Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK (Gesellschaft für Konsumforschung): 75 % der Deutschen sind für eine Beschneidung der Managergehälter.
 
Wie Du siehst, lieber Walter, es gibt unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema.
 
Heinz
 
Ja, tatsächlich. Die Mehrheitsmeinung der Deutschen ist für mich erstaunlich, weil damit indirekt die Bereitschaft zum Ausdruck kommt, sich Staatsdiktaten zu unterwerfen. Das wird dann zu Schaden der Demokratie ausgenützt. Anderseits geniesse ich Umfrageresultate stets mit Vorsicht, weil es immer auf die Art der Fragestellung ankommt.
 
Zukunftsraum Aarau
Die Aargauer Kantonshauptstadt Aarau will wachsen, zentralisieren, fusionieren. Im Blog Vision Aarau: Bürger, die im funktionalen Raum funktionieren vom 30.11.2012 wurde das von mir dargelegt. An der Gemeindeversammlung in der Aargauer Nachbargemeinde Küttigen vom 04.12.2013 sagten die Stimmberechtigten mit 110:86 Stimmen Nein zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem „Zukunftsraum Aarau“.
 
Einer der Kämpfer gegen solche Einbindungsmassnahmen und für die Gemeindeautonomie ist Alex Schneider in Küttigen, der seine Haltung dem Textatelier.com gegenüber wie folgt begründete:
 
Mit dem Projekt „Zukunftsraum Aarau“ soll die Zusammenarbeit in der Region Aarau verstärkt werden. Ausgangspunkt eines Projekts sollte immer eine saubere, konkrete Problemanalyse sein. Diese fehlt aber bei diesem Projekt. Wo und warum muss besser zusammengearbeitet werden? Etwa, weil die Stadt Aarau ihre regionalen Entwicklungsvorstellungen bisher nicht durchsetzen konnte? Weil sie Mitfinanzierer braucht für Wunschbedarfsinvestitionen (z. B. Stadion, Museen, Theater)? Weil sie kein Bauland mehr hat für Gutverdienende? Schritt für Schritt werden nun die naiven Gemeinderäte von Nachbargemeinden in diesen Entmündigungsprozess einbezogen. Buchs, Gränichen und Suhr haben den Braten gerochen und haben sich nicht von den Schalmaienklängen der Stadt Aarau einlullen lassen.
 
Wenn Küttigen weiterhin seine Siedlungs- und Verkehrsplanung, seine Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen autonom planen und betreiben will, muss sich die Zusammenarbeit auf Projekte beschränken, bei welchen die involvierten Gemeinden in voller Autonomie handeln können. Mit dem Einbezug in das Projekt „Zukunftsraum“ wird der Druck des Planungsverbands Aarau (PRA) via das Regionalentwicklungskonzept der Region Aarau (REK) und des Kantons Aargau via Richtplanung auf Küttigen so gross werden, dass die Gemeinde letztlich vor den übergeordneten Ansprüchen kapitulieren muss. So wird im demnächst revidierten kantonalen Richtplan, bei dem der PRA intensiv einbezogen wird, das zukünftige Siedlungsgebiet von Küttigen vorgegeben werden.
 
Im Übrigen: Die Gemeindeausgaben pro Kopf steigen ab einer Gemeindegrösse von 3000 Einwohnern. Wer von Steuersenkungen bei einer Fusion träumt, wird sich täuschen. Grössere Gemeinden professionalisieren ihre Verwaltung, realisieren Wunschbedarf und benötigen mehr Koordination.
 
„Zukunftsraum Aarau“ ist ein reines Prestige- und Dominanzprojekt der Stadt Aarau auf Kosten der Gemeindeautonomie der Nachbargemeinden. Wehret den Anfängen!
 
Alex Schneider
Haselrainstrasse 21
CH-5024 Küttigen
 
Übervölkerter Aargau, übererschlossenes Bündnerland
Alex Schneider hat sich auch zum prognostizierten Bevölkerungswachstum im Aargau vernehmen lassen:
 
2040: 816 000 Einwohner im Aargau? Nur, wenn wir das zulassen!
 
Das prognostiziere übermässige Bevölkerungswachstum des Aargaus – von 630 000 Einwohnern auf 816 000 im Jahr 2040, also um +30 % ‒ wird nur möglich, wenn die Stimmbevölkerung die Rahmenbedingungen entsprechend auslegt. Wer diesen Wachstumsirrsinn stoppen will, muss bei Zuwanderungs-, Raumplanungs- und Verkehrsvorlagen, die wachstumsfördernd sind, konsequent NEIN sagen.
 
Ähnliche Überlegungen gelten in Bezug auf den Kanton Graubünden: Bei den hohen Subventionen, die der Kanton Graubünden bezieht, darf man schon fragen, ob wirklich jedes Bergtal optimal erschlossen und entwickelt werden soll. Der Kanton Graubünden und andere Bergkantone sollten sich einmal Gedanken machen, welche Täler über eine geordnete Abwanderung „passiv saniert“ werden könnten.
 
Alex Schneider, Küttigen
 
Was sich unter dem Bierschaum verbirgt
Stefan Müller (E-Mail: the_kleiner@web.de) befasste sich kritisch mit Heinz Scholz’ Blog Rein: Deutsches Bier enthält keinerlei Schaumstabilisatoren vom 12.09.2012. Um den neuesten Stand der Erkenntnisse zu erfahren, sandte der Autor den Fragenkatalog an Dieter Schmid, Geschäftsführer und Diplom-Braumeister bei der Privatbrauerei Waldhaus Joh. Schmid GmbH, D-79809 Waldhaus (E-Mail: d.schmid@waldhaus-bier.de. Internet: www.waldhaus-bier.de). Die Privatbrauerei wurde als „Deutschlands beste Brauerei des Jahres 2013“ ausgezeichnet.
 
Hier also die Fragen und die Antworten (fett):
 
Beim Stöbern zum Thema „Bierschaumstabilisatoren“ bin ich auf das Blog „Rein: Deutsches Bier enthält keinerlei Schaumstabilisatoren“ gestossen. Der Einleitungsbereich des Artikels „Na dann Prost: Welche Zusatzstoffe Biere enthalten“ von Christine Rütlisberger scheint tatsächlich etwas reisserisch; der ganze Artikel ist mir nicht zugänglich. Ein englisches Ale oder auch Lager mit einem Pils zu vergleichen, zeugt tatsächlich nicht von all zu viel Recherchearbeit. Den ganzen Artikel kann ich wie gesagt leider nicht beurteilen. Aber mir geht es auch mehr um Ihre Aussagen. Im Grunde kann ich Ihre Meinung nachvollziehen. Nur so ganz die Wahrheit schreiben Sie meines Erachtens nach auch nicht.
 
Das Brauen wird in Deutschland nicht in erster Linie durch das Reinheitsgebot (RHG) geregelt. Sondern vielmehr durch die Bierverordnung
das Vorläufige Biergesetz
 
sowie die Verordnung zur Durchführung des vorläufigen Biergesetzes. Dazu noch diverse Lebensmittelgesetze und Vorschriften, aber im Wesentlichen die obigen drei.
 
Sie schreiben: „Folgende Rohstoffe und Zutaten in ausländischem Bier waren oder sind noch zulässig: Weizen, Mais, Reis, Stärke, verschiedene Zuckerarten, Enzyme für den schnellen Stärkeabbau, Ascorbinsäure, diverse Süssstoffe, Konservierungsmittel und Dickungsmittel für die Schaumstabilisierung. Durch diese Zusatzstoffe wurde nach meiner Ansicht ein ehemals ,reines Produkt’ verhunzt."
 
§9 des Vorläufigen Biergesetzes erlaubt nun ausdrücklich(!) die Zugabe von Zucker und Farbmitteln zu obergärigen Bieren: §9, (2): „Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
 
Antwort: Das ist korrekt. In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht ja z. B. auch entschieden, dass das Bier „Schwarzer Abt“ von der Klosterbrauerei Neuzelle Zucker enthalten darf (nach 13 Jahren Rechtsstreit – meiner Meinung nach – eher eine gute „Guerilla“-Marketingkampagne als ein „echter“ Rechtsstreit!)
 
Somit wären schon mal viele ‒ obwohl nach Reinheitsgebot gebraute ‒ Weizen Ihrer Definition nach „verhunzt“.
 
Das würde ich so nicht unterschreiben. Nur weil man theoretisch auch natürliche Färbemittel verwenden KÖNNTE, heisst das ja noch lange nicht, dass die alle Brauereien so machen. In Bayern ist das, soviel ich informiert bin, sowieso noch untersagt.
 
Weiter heisst es in §9 (6): „Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.“ Dazu zählt zum Beispiel Polyvinylpolypyrrolidon, das verwendet wird, um z. B. unerwünschte Polyphenole zu binden und zu filtrieren. Ob dieses PVPP und andere Zusatzstoffe dann komplett herausgefiltert wird, oder als ,technisch unvermeidbare Anteile’ im Bier verbleiben, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe aber davon aus, dass die Lobby einen Grund hatte, den Ausdruck „technisch unvermeidbare Anteile“ ins Gesetz zu schreiben.
 
Auch das ist so korrekt.
 
So viel zu der „Reinheit“ der deutschen Biere. Zudem gibt es aber auch Verbote, die ich nicht nachvollziehen kann. Was spricht gegen das „Hopfenstopfen“, also die Zugabe von Hopfen zur Gärung? Das ist in Deutschland verboten, bietet aber die Möglichkeit, nur die Hopfenaromen ohne die Alphasäure (bitter) in das Bier zu bringen. Wenn Sie überzeugende Argumente dagegen haben, höre ich mir diese sehr gern an.
 
Eines der Hauptprobleme beim Hopfenstopfen ist die Hygiene. Der Hygienestandard ist in einer Brauerei ist nicht ohne Grund sehr hoch. Reinigung mit Säure, Lauge, Heisswasser, Kochung etc.! Man bekommt leider ein Naturprodukt nicht „garantiert keimfrei“ angeliefert. Hopfen tötet zwar nach einiger Zeit jeglichen Keim, aber unserer Meinung nach macht es keinen Sinn, in ein hygienisch einwandfreies Bier evtl. Keime einzubringen, die dann zwar nach einiger Zeit wieder „getötet“ werden. Das ist sicherlich eine Grundsatzfrage jeder Brauerei. Wir beschäftigen uns schon seit ca. 2 Jahren mit diesem Thema, haben auch schon stark gehopfte Spezialitätenbiere eingebraut (Indi Pale Ale, Red Pale Ale), haben aber bislang auf die klassische Hopfenstopfung verzichtet. Wir haben die normale Hopfung einfach sehr stark intensiviert.
 
Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Warum aber ein Bier, das ausser Gerstenmalz auch Hafer oder Roggen enthält, weniger „rein“ ist, als ein Weizenbier mit Zuckercouleur ‒ dafür hätte ich gerne eine Erklärung.
 
Die Frage ist ja nicht, ob das Bier weniger „rein“ ist, sondern ob es noch ein Bier ist. Laut aktuellem Reinheitsgebot eben nicht. Ist ein Radler mit natürlichen Zutaten weniger „rein“!? Nein, sicherlich nicht. Aber es ist eben auch kein Bier mehr.
 
Nicht nur also, dass das RHG den Verbraucher nicht vor Zucker und Farbstoff im Bier schützt, es schränkt auch noch die Kreativität der Brauer immens ein. Das Resultat ist das deutsche Einheitsbier, das von München bis Hamburg und von Dresden bis Köln gleich schmeckt. Ausnahmen sind die kleinen handwerklichen Brauereien, von denen auch ich gerne immer ein Bierchen geniesse. Mit Zucker, aber da mach ich mir wenigstens keine Illusionen.
 
Ich kenne sehr viele Brauereien und keine davon verwendet Zucker bei der Herstellung von ihren Bieren. Zumal Zucker ja auch nur für die Herstellung von Färbemitteln erlaubt ist. D. h. eventuell bei dunkleren Bieren. Jeder Bierbrauer weiss aber, dass man die Farbe genauso mit geröstetem Malz erzielen kann. Vielleicht ist das Farbebier ein Preisvorteil. Da gibt es aber noch weit mehr und bessere Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Denken Sie nur mal an die notwendige Lagerzeit. Ob man für ein Bier 2 oder 6 Wochen Lagerzeit einsetzt, macht sich auf der Kostenseite sehr bemerkbar – aber eben auch auf der Qualitätsseite!
 
Ich bin der Meinung, dass über 5000 Biere, gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot, in Deutschland ausreichen – zumal gerade jetzt ganz neue Spezialitätenbiere aufgelegt werden. Sie müssten über 13 Jahre jeden Tag ein anderes Bier verkosten um diese Biervielfalt erleben zu können. Das Einheitsbier gibt es von den Big Playern. Die Top 20 Brauereien in Deutschland. Fast alle anderen, regionalen Biere (1200 an der Zahl) brauen sehr individuelle Biere.
 
Wir verkosten jeden Monat 7 verschiedene Biere „blind“ (ohne zu wissen, welche Marke es ist) und sind erstaunt, wie gross die Unterschiede sind.
 
Feingehopfte Grüsse
Dieter Schmid
 
Makabrer Leseabend
Ob es beim makabren Leseabend mit Richard Bernardy gute Biere zum Hinunterspülen des Grauslichen gab, entzieht sich meiner Kenntnis. Darüber hat unser Blogger am 11.11.2013 berichtet: Das Leben ist lebensgefährlich … Makabrer Leseabend.. Die Veranstaltung kam gut an, wie einer Zuschrift von Käthe Kürth (E-Mail: k.kuerth@t-online.de) zu entnehmen ist:
 
Lieber Gerd! Danke für den besinnlichen, nachhaltigen Abend im Kaeffchen. Bitte mehr davon.
 
Käthe
 
„Natürlich leben“
1988 habe ich im AT Verlag, Aarau, mein Buch „Natürlich leben. Ein praktischer Ratgeber für Ernährung, Gesundheit, Schönheit und Wohnen“ publiziert. Nach 25 Jahren dieses Kompliment zu erhalten, hat mich enorm gefreut:
 
Grüezi Herr Hess
Vielen Dank für die Zustellung es Buches „Natürlich leben“. Der Inhalt des Buches ist doch aktueller denn je, jedermann sollte es eigentlich lesen.
 
Ich bin vor einem Jahr ins Emmental gezügelt und wohne auch sehr ländlich. Ich geniesse es, hier zu leben.
 
Mit freundlichen Grüssen
V. Meier-Schlittler
 
Vielleicht ist der Traum vom beschaulichen Landleben bei aller Propaganda des Wachstums heute ausgeprägter denn je. Ich habe dafür Verständnis.
 
 
Hinweis auf die bisher erschienenen Reaktionen auf Blogs
 
 
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