BLOG vom: 12.11.2014
75 Jahre Optionsabkommen: Schacher mit den Südtirolern
Autor: Reynke de Vos, deutscher Historiker und Publizist, Wien
Für Tiroler im südlichen Teil des einstigen Habsburgerkronlandes war hinsichtlich historischer Erinnerungsdaten anno 2014 unlängst ein besonders schmerzlicher Jahrestag zu „bewältigen”: der 21. Oktober. Vor einem Dreivierteljahrhundert gab der nationalsozialistische „Führer“ Adolf Hitler seinem faschistischen Pendant, dem „Duce“ Benito Mussolini, das Land unterm Dolomitenstock preis. Mit dem damals zwischen Berlin und Rom in Kraft getretenen „Optionsabkommen” sollte gewährleistet werden, was nach der Machtübernahme der Schwarzhemden in Italien 1922 zwischen Brenner und Salurner Klause trotz brutaler Entnationalisierungspolitik nicht erreicht worden war, nämlich die „ewige Italianità“ dieses Landstrichs. Für dessen Eroberung hatte die Irredentisten-Bewegung gemäss ihrer seit Mitte des 19. Jahrhunderts propagierten „Wasserscheiden-Theorie“ unablässig gefochten, und für dessen Einverleibung wechselte Italien 1915 die Seite, trat gegen den aus Deutschem Reich und Österreich-Ungarn bestehenden Zweibund in den Krieg ein und erhielt 1919 in Saint-Germain-en-Laye Südtirol als Beute.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs
Schon in einer seiner weniger bekannten Schriften aus der „Kampfzeit“ – „Die Südtiroler Frage und das Deutsche Bündnisproblem” (München 1926, NSDAP-Parteiverlag F. Eher) – hatte der „böhmische Gefreite“ zu erkennen gegeben, dass er die Südtiroler als ein Hindernis auf dem Wege zur Annäherung an den späteren Achsenpartner betrachtete. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 zerstreute Hitler anlässlich seines Staatsbesuchs italienische Befürchtungen, nunmehr könnte eine Rückgliederung Südtirols bevorstehen, indem er am 07.05.1938 in Rom erklärte: „Es ist mein unerschütterlicher Wille und mein Vermächtnis an das deutsche Volk, dass es die von der Natur uns beiden aufgerichtete Alpengrenze immer als eine unantastbare ansieht.” Diese Erklärung fand in dem am 22.05.1939 in Berlin im Beisein Hitlers von den Aussenministern Joachim von Ribbentrop und Galeazzo Graf Ciano (Schwiegersohn Benito Mussolinis) unterzeichneten „Stahlpakt“ ihre Bekräftigung. Und um die in diesem Abkommen genannte „ewige Grenze“ auch „volkstumspolitisch“ zu untermauern, handelten Ciano und Reichsführer-SS Heinrich Himmler das Optionsabkommen aus.
Das Abkommen
Es sah vor, dass sich Deutschsüdtiroler und Ladiner (Räter wie die Rätoromanen der Schweiz) in der Provinz Alto Adige („Hochetsch”) sowie die Bewohner des zur Provinz Trient gehörenden Südtiroler Unterlandes, aber auch jene des bis 1918 zu Kärnten gehörenden Kanaltals – es erstreckt sich vom heutigen Grenzübergang Thörl-Maglern/Arnoldstein über Tarvis/Tarvisio bis Pontafel/Pontebba – sowie des Fersentals und der deutschen Sprachinseln im Trentino für Italien oder für das Deutsche Reich zu entscheiden hatten. „Optierten“ sie bis zum 31.12.1939 für das Reich, so war damit die Aussiedlung verbunden. Entschieden sie sich für den Verbleib in der angestammten Heimat, so in der Gewissheit, keinen Schutz mehr für ihre Volksgruppe in Anspruch nehmen zu können.
Schon im Juni 1939 war der Inhalt des schändlichen Abkommens bekannt geworden. Daraufhin traten Vertreter des (der Kirche nahestehenden) „Deutschen Verbandes“ (DV) wie Repräsentanten des (NS-nahen) „Völkischen Kampfrings Südtirols“(VKS), die sich bei Kanonikus Michael Gamper im Marien-Internat zu Bozen getroffen hatten, einhellig dafür ein, geschlossen für den Verbleib in der Heimat zu stimmen. Am 01.08.1939 wurde im Verlautbarungsblatt der Staatsbahnen angekündigt, dass „in nächster Zeit Transporte von Personen und Gütern aus dem Hochetsch in südliche Provinzen abgehen“ sollten. Giuseppe Mastromattei, der römische Präfekt in Bozen, liess über die Zeitschrift „Atesia Augusta“ verlauten, „wer immer Treue zu Italien und zu den Einrichtungen des Regimes bewiesen“ habe, dürfe bleiben. Da die meisten Südtiroler das faschistische Regime ablehnten, waren sie folglich von Deportation in südliche Provinzen bedroht. Hinzu kam, dass gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz nur Italiener als Ersatz für entlassene Deutschsüdtiroler beschäftigt werden durften. Italienischen Privatbetrieben wurde die Beschäftigung von Südtirolern ebenso untersagt wie den Obstgenossenschaften die Beschäftigung deutsch-tiroler Saisonarbeiter. Höchste Repräsentanten des Faschismus gaben in öffentlichen Äusserungen zu verstehen, für Italien optierende Südtiroler könnten nach Sizilien umgesiedelt werden, wo das Regime gerade eine Landreform mit dem Ziel in Gang gesetzt hatte, 20 000 neue Hofstellen zu schaffen.
Schwenk des VKS
Vor dem Hintergrund dessen hatte sich der VKS direkt an Himmler gewandt. Dieser erklärte einer VKS-Abordnung anlässlich einer Begegnung am Tegernsee unverblümt, dass das Deutsche Reich die Dableiber, also die Optanten für Italien, ihrem Schicksal, mithin dem unabwendbaren nationalen Untergang, überlassen werde. Der VKS schwenkte daraufhin um und begann, mit reichsdeutscher Unterstützung, für eine möglichst geschlossene Option für Deutschland zu werben. Kanonikus Michael Gamper und sein Freundeskreis von DV und Andreas Hofer-Bund (AHB) waren hingegen überzeugt, dass man im Lande bleiben und auf eine Änderung der Verhältnisse hoffen müsse. Die emotionalen Auseinandersetzungen führten zu einer tiefgreifenden Spaltung der Bevölkerung, die durch die Dörfer und teilweise auch durch die Familien ging. Es kam zu gegenseitigen Vorwürfen des „Verrats“, wobei die Deutschland-Optanten als „Heimatverräter“ und die „Dableiber“ als „Volksverräter“ beschimpft wurden.
Von den 246 036 Abstimmungsberechtigten optierten 211 799 für die deutsche Staatsbürgerschaft und Aussiedeln, 34 237 votierten für die Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft und fürs Bleiben. Wer ging, liess alle unbewegliche Habe zurück. In der Folge wurden etwa 76 000 der Optanten für das Reich ausgesiedelt. Ihre Behausungen und Höfe, über deren Wert hastig Kommissionen befanden, erhielten zumeist süditalienische Umsiedler – der ganze Landstrich sollte ja seinen „deutschen Charakter” verlieren. Der Zweite Weltkrieg, an dessen Beginn vor 75 Jahren auch in diesem Zusammenhang zu erinnern ist, verhinderte indes die vollständige Ausführung der Umsiedlung der Optanten ins Reich oder in besetzte Gebiete, die 1941 völlig zum Erliegen kam. Von 1943 an wurde in der „Operationszone Alpenvorland”, zu der Südtirol mit der deutschen Besetzung Norditaliens gehörte, nachdem Mussolini 1943 vom Faschistischen Grossrat abgesetzt worden war und in der „Republik von Salò” als Satrap Hitlers „regierte”, nicht mehr nach Optanten oder Dableibern gefragt. Gestellungsbefehle an die Front erreichten Angehörige beider Lager.
Die Rückkehr der Deutschland-Optanten nach Kriegsende in ihre Heimat stiess auf enorme Schwierigkeiten. Es bedurfte trotz des zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi und dem österreichischen Aussenminister Karl Gruber am 05.09.1946 zu Paris geschlossenen Abkommens über eine (dann bis 1972 von Rom faktisch ad absurdum geführte) Autonomie Südtirols, welches auch die „Revision der Option” zum Gegenstand hatte, zäher Verhandlungen, den zunächst Staatenlosen, überdies als Nazis Gebrandmarkten, die italienische Staatsbürgerschaft wieder zuzuerkennen. Die damals geschlagenen, tiefen seelischen Wunden sind auf beiden Seiten erst nach vielen Jahren verheilt. Selbst der von Angehörigen beider Lager gegründeten Südtiroler Volkspartei (SVP), an deren Spitze nachmals für gut drei Jahrzehnte der Optant Silvius Magnago stand, fiel es nicht leicht, die Kluft allmählich zu überwinden. Es gebührt Kanonikus Gamper das Verdienst, durch sein leuchtendes Beispiel der Nächstenliebe und Toleranz die Südtiroler nach Kriegsende wieder zu einer handlungsfähigen Volksgruppe zusammengeführt zu haben.
Das weitere Schicksal der Optanten
Anfangs hatte der im Mai 1945 von den Alliierten in Bozen eingesetzte italienische Präfekt Bruno De Angelis sogar danach getrachtet, die Aussiedlung der verbliebenen Optanten in die amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszonen in Österreich und Deutschland zu erreichen. Dies war an den alliierten Mächten gescheitert. Rom versuchte sodann, mit Kniffen und Tricks die Rückkehr der ausgesiedelten Optanten zu behindern.
Welche Methoden dabei angewandt wurden, zeigte etwa die Beschlagnahme des Vermögens jener Deutschland-Optanten, denen Italien 1949 die Wiedererteilung seiner Staatsbürgerschaft unter der durch nichts zu rechtfertigenden Beschuldigung verweigerte, es handele sich durchweg um Nazis. Damit hoffte man, weitere Rückkehrwillige abzuschrecken.
Bis 1952 hatten nur deren 25 000 wieder in die Heimat zurückkehren können. Das war rund ein Drittel der Ausgesiedelten. Erst dem Dableiber, Gamper-Vertrauten, ehemaligen KZ-Häftling, nunmehrigen Journalisten und SVP-Abgeordneten im italienischen Parlament Friedl Volgger gelang es mithilfe einer von ihm organisierten alliierten Unterstützung, die römische Regierung dazu zu bewegen, die Vermögensbeschlagnahme wieder aufzuheben.
Beseitigung eines Sperr-Riegels im Verhältnis Bonn/Berlin‒Rom
Für lange Zeit stellte sich auch im deutsch-italienischen Nachkriegsverhältnis die vermögens- und versicherungsrechtliche sowie die technische Abgeltung von Leistungen für Optanten wie ein Sperrriegel in den Weg. Die Optanten hatten sämtliche Guthaben verloren. Die Ablösesummen für ihre zwischen 1939 und 1941 in Südtirol verlassenen Besitztümer waren auf Sperrkonten ohne Verfügungsberechtigung überwiesen worden. In Österreich, das 1938 dem Reich „angeschlossen" worden war und wohin viele Südtiroler ausgesiedelt wurden, raffte die Geldentwertung die „freien Einlagen" dahin. Und in Ansiedlungsgebieten wie Böhmen und dem Elsass waren von Optanten erworbene Liegenschaften als „deutsches Eigentum" entschädigungslos konfisziert worden.
In Südtirol bemühten sich Josef Zingerle, diözesaner Caritasdirektor von Brixen, Rudolf Freiherr Unterrichter von Rechtenthal, Johannes Schauff von der in Genf ansässigen „Internationalen Katholischen Wanderungskommission", sowie die SVP-Senatoren Karl Tinzl und Karl Mitterdorfer um Rücksiedlungshilfen für heimkehrwillige Optanten aus der Bundesrepublik. Erst Anfang der 1960er-Jahre konnten ihre Bemühungen mit finanzieller Hilfe Bonns in geordnete Bahnen gelenkt werden, indem Finanzministerium und Bundesausgleichsamt eine „humanitäre Regelung" entwickelten, in die später das Arbeits- und Sozialministerium eingebunden war. Grundlage dafür war das 14. Lastenausgleichsgesetz, welches 1963 auf „Umsiedlungsgeschädigte und Optanten" angewandt wurde.
In Bozen wurde ein „Beratungsausschuss für Umsiedlungsgeschädigte" eingerichtet, über den man das Verfahren zur individuellen Entschädigung nach dem deutschen Reparationsschädengesetz abwickelte, welches in einem 1969 in Kraft getretenen „Abkommen zur Regelung von Kriegsschäden italienischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Staatsangehöriger in der Republik Italien" seine Anwendung fand. Letztendlich mündete es in das deutsch-italienische Rentenabkommen von 1976, in welchem eine über die Abgeltung von Vermögensschäden hinausreichende Zubilligung von Ausfallzeiten sowie Rentenleistungen geboten war und nach Beseitigung mancher Schwierigkeiten in Verhandlungsrunden 1983, 1986 und 1991 bis zur endgültigen Befriedung 1998 zum Tragen kommen konnte.
Zu Mitgliedern des Bozner Beratungsausschusses waren Vertreter der Optanten, der Sozialverbände, der Kirche und des öffentlichen Lebens berufen worden. Grundsätzlich wurden Leistungen nach dem Einzelantragsprinzip gewährt. Zahlungen zur Abgeltung von Vermögensansprüchen wurden an Geschädigte oder antragsberechtigte Erben geleistet, Rentenansprüche und -zahlungen im Zusammenwirken mit dem italienischen Rentenversicherungsträger NISF/INPS geregelt; der Beratungsausschuss stellte hierfür die amtlich anerkannten Bescheinigungen aus.
Lastenausgleich
Nach dem Bonner Lastenausgleichsgesetz sind insgesamt 121.3 Millionen Mark bewilligt worden, die deutschen Aufwendungen im Rahmen des Rentenabkommens beliefen sich auf 262 Millionen Mark. Dreissigtausend Akten hatte der Beratungsausschuss angelegt, mehr als fünfzehntausend Anträge bearbeitet; nahezu zehntausend Begünstigte kamen in den Genuss von Zahlungen. In einer separaten Regelung für Optanten aus dem Fersental und aus Lusern ermöglichte der Beratungsausschuss die Rückübertragung von 27 000 Grundparzellen im Trentino und 1971 den Umtausch von Vermögenswerten auf DM-Basis, die einst in Reichsmark festgesetzt worden waren.
1999, 35 Jahre nach seiner Gründung und 60 Jahre nach dem unseligen Optionsabkommen, hatte der Beratungsausschuss seine gänzlich ehrenamtliche Tätigkeit beendet. Damit schloss sich ein beklemmendes Kapitel der jüngeren deutsch-italienischen Geschichte, damit war zugleich eine über Jahrzehnte belastende Hypothek auf den Beziehungen zwischen Bonn/Berlin und Rom sowie der beiden Hauptstädte zu Südtirol auf langwierige, aber humanitäre und pekuniäre Weise geräuschlos abgetragen worden.
Wien sieht sich nicht in der Pflicht
Ein Beteiligter sah sich hingegen gegenüber den Ansprüchen von Optanten nicht in der Pflicht, wie der damalige Abschlussbericht festhielt: „Die Verhandlungen um eine Entschädigung seitens der Republik Österreich für die Einbehaltung von cirka 11 000 Wohnungen, die mit Geldern der Südtiroler Umsiedler, gestützt auf Reichsbürgschaften, noch während des Zweiten Weltkriegs für diese errichtet wurden, führten zu keinem Erfolg.“ Weiter hiess es darin: „Es wäre sicherlich opportun, wenn die CA-Bank Innsbruck noch alle Konten der Optanten nach dem Vorbild der Schweizer Banken offenlegen würde."
Mit in Jahrhunderten gefestigten Banden historisch legitimiert und mit der Jurisdiktion zweier UN-Deklarationen im Rücken gibt sich Wien zwar stets zurecht als „Schutzmacht" der Südtiroler aus. Wo es ihr als „Schutzmacht“ aber gut angestanden hätte, zusammen mit Deutschland Rückgrat zu zeigen, da zog sich die Republik Österreich in bewährter Weise auf den von ihr vertretenen Standpunkt von der „Nichtexistenz als Völkerrechtssubjekt zwischen 1938 und 1945" zurück. Er kostet(e) nichts.
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