Textatelier
BLOG vom: 16.12.2016

Noch eine Narrengeschichte

Autor: Emil Baschnonga, Aphoristiker und Schriftsteller, London


Ein armer Flickschuster, dessen Geschäfte ihm nur trockenes Brot bescherten, verzehrte eines Tages um die Mittagszeit sein kärgliches Mahl vor der offenen Türe einer Bratstube. Köstlicher Bratenduft quoll dickschwadig aus der Türe und ersetzte ihm den Brotaufstrich. Endlich strich er schweren Herzens die Hutkrempe glatt, wo Ahle und Zwirn angesteckt waren, wischte sich umständlich den Mund am Rockärmel ab, kratzte sich hinter den Ohren und dachte übel von seinem Handwerk.

Mit wachsendem Grimm hatte der Koch den Gesellen scheel angesehen und hielt jetzt seinen Augenblick für gekommen, wollte diesen Kostgänger dingfest machen. Entschlossen stürmte er hinter dem Schuster her und packte den Erbafften am Kragen, wobei er bedrohlich seinen Schöpflöffel schwang. “Bezahle für den Bratenduft”, herrschte er ihn an. Das war dem Schuster entschieden zu viel. Er zückte seine Ahle und drohte gegen den Nabel des gegnerischen Bauchs. Der Koch gab ihn frei, sein Bauch schien ihm zu schlecht geschirmt hinter der fettübersprenkelten Schürze. Durch den Lärm angelockt, umstand bald eine dichtgedrängte Schar die beiden Streithähne. Auch Hans, der stadtbekannte Narr, hatte sich in die vorderste Reihe der Gaffer vorgedrängt. Hilfesuchend wandte sich der Koch an Hans: “Helft mir zu meinem Recht – auch für den Duft musste eine Sau bluten.”

Der Narr räusperte sich voll Wichtigkeit, gebot allseits Ruhe und stellte sich auf die Treppenstufe des nächsten Hauses. “Kläger rechts von mir, Angeklagter links”, gebot er. “Nun, Schuster, gebt mir einen Batzen.” Geschickt fing Hans die Münze auf und wirbelte sie in die Luft, und liess sie aufs Pflaster klingen, biss darauf und kratzte und kratzte das Geldstück mit dem Daumennagel. “Wohl denn, das genügt. Hier fang' dein Geld, Schuster. Feierlich begann er sein Urteil zu verkünden: “Hört Kläger und Angeklagter, was das Hohe Gericht verfügt. Des Schusters Geld ist echt. Auch der Bratenduft aus deiner Küche, Koch, ist echt. Somit hat der Schuster, der sein Brot im Duft des Spiessbratens verzehrt hat, den Koch redlich mit dem Klang seiner Münze bezahlt. Das Urteil ist gefällt. Gehet, Koch, und sehet, dass euch der Braten nicht anbrennt; und du, Schuster, sohle deine Schuhe.”

In die “Die Tat” im Februar 1969 publiziert

 


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