Textatelier
BLOG vom: 12.08.2016

„Magna Charta“ für oder „Verrat“ an Südtirol?

Wie es vor 70 Jahren in Paris zum Gruber-DeGasperi-Abkommen kam

Von Reynke de Vos

Ein für Tiroler vornehmlich südlich des Brenners mit Genugtuung und Freude, aber auch mit Leid, Schmerz und Verzicht verbundener Gedenktag steht bevor und wirft seine Schatten voraus. Mit feierlichem Brimborium begeht man am 5. September den 70. Jahrestag des Gruber-DeGasperi-Abkommens. Schloss Sigmundskron, die festlich herausgeputzte Lokalität im Überetsch-Gebiet, auf der die im Gefolge des österreichischen Aussenministers Sebastian Kurz und seines italienischen Pendants Paolo Gentiloni zusammenkommenden einschlägigen Vertreter der politischen Klasse aus Wien und Rom sowie Innsbruck, Bozen und Trient einander in gutnachbarlicher Beweihräucherung  übertreffen werden, könnte symbolträchtiger kaum sein.

Wo Bergsteigerlegende Reinhold Messner unter tatkräftigem Mittun des vormaligen Südtiroler Landeshauptmanns Luis Durnwalder einen von insgesamt sechs Standorten seines zugegebenermassen imposanten  „MMM“ (Messner Mountain Museum) einrichtete, damit die örtliche Firnis enthistorisierte und also ihrer Wirkkraft entkleidete, hatte weiland Silvius Magnago, der legendäre „Vater des Südtirol-Pakets“, im fernen Jahre 1957 vor 35 000 Kundgebungsteilnehmern das „Los von Trient“ propagiert. Warum „Los von Trient“? Weil der italienische Ministerpräsident Alcide DeGasperi die Gültigkeit jener zwischen ihm und dem österreichischen Aussenminister Karl Gruber am 5. September 1946 in Paris im Rahmen der Friedenskonferenz unterzeichneten vertraglichen Autonomie-Regelung, welche eigentlich zum Schutz der Südtiroler bestimmt sein sollte, fintenreich der aus den Provinzen Bozen-Südtirol und Trient gebildeten Region zugeordnet hatte. In besagter Region Trentino-Alto Adige überwog das ethnische italienische Bevölkerungselement bei weitem, sodass die – vom „demokratischen Italien“ bis in die 1960er Jahre ohnedies wie ein Kolonialvolk behandelten Südtiroler österreichischer Volkszugehörigkeit und deutscher sowie ladinischer Ethnizität und Zunge politisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich, sozial und kulturell majorisiert wurden.

Bei aller Wertschätzung für das von der damaligen Lage bestimmte besonnene Handeln des „Realpolitikers“ sei festgehalten: Magnagos „Los von Trient“ – und eben nicht das „Los von Rom“, was damals mutmasslich Wille von 90 Prozent der Südtiroler Bevölkerung und annähernd 100 Prozent des altösterreichisch-deutschen Anteils gewesen sein dürfte – bedeutete faktisch das Einschlagen eines Weges, den die Südtiroler Volkspartei (SVP) unter seiner und seiner Nachfolger Führung fortan unbeirrt weiterbeschritt. Faktisch hat sie sich seitdem nämlich sukzessive von ihrer Festlegung verabschiedet, unter der sie am 8. Mai 1945 gegründet wurde. Im SVP-Parteistatut ist nämlich für Südtirol als Ziel die (Ausübung des) Selbstbestimmung(srechts) fixiert. Im Pariser Vorort Saint-Germain-en-Laye, wo man 1919 Österreich ein Friedensdiktat auferlegte, aufgrund dessen Südtirol an Italien fiel, war die Selbstbestimmung entgegen dem Vorhaben des amerikanischen Präsidenten Wilson ebenso verweigert worden wie von den alliierten Siegermächten aufs Neue nach Ende des Zweiten Weltkriegs, wofür das Abkommen vom 5. September 1946 als eine Art „Ersatzlösung“ galt.

Das Abkommen und die Folgen, die es hervorrief, ist unter Parteien zwischen Wien, Innsbruck und Bozen je nach politischer Couleur respektive „regierender“ oder  „opponierender“ Stellung wie unter Historikern und deren jeweiligem „erkenntnisleitenden Interesse“ höchst umstritten. Die auf  Sigmundskron  Champagnisierenden werden Elogen auf diese „Magna Charta für Südtirol“ anstimmen. Eine unlängst der (SVP-nahen) Tageszeitung „Dolomiten“ beiliegende Broschüre des Titels „70 Jahre Pariser Vertrag“, welche die nicht zur  Jubelstimmung passenden, weil konterkarierenden „ewiggestrigen“ Kapitel des Südtiroler Freiheitskampfes gänzlich ausblendet, stimmte darauf bereits ein. Für andere war und ist der Vertrag - wie für Bruno Kreisky, der einst als Wiener Aussenminister  die Südtirol-Frage vor die Vereinten Nationen (UN) trug - ein „einmaliges Dokument österreichischer Schwäche"; gleichwohl haben sie sich damit arrangiert. Wieder andere jedoch eracht(et)en neben Inhalt und  Folgen des Vertrags vor allem dessen Zustandekommen als „Verrat an den Südtirolern“.  

Wie war es dazu gekommen? Laut einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ liess DeGasperis Büro vom 24. August 1945 verlauten, man werde dem Aostatal und der dortigen mehrheitlich ethnischen französischen Bevölkerung „die vollständige sprachliche Gleichberechtigung“ sowie „eine grosszügige, neuartige administrative Dezentralisierung in allen örtlichen Angelegenheiten gewähren“. Die italienische Regierung beabsichtige zudem, „Massnahmen für die östlichen und nördlichen Grenzgebiete nach dem Vorbild der dem Aostatal gewährten Autonomie auszuarbeiten und zu diesem Zweck mit den Vertretern der Bevölkerung und der örtlichen Interessen Fühlung zu nehmen“.

Das mochte den Vertretern der alliierten Siegermächte im „Rat der Aussenminister“ – einer aus der Konferenz von Potsdam hervorgegangenen Einrichtung – bereits als Signal für die Londoner Aussenministerkonferenz (11. September bis 2. Oktober 1945) genügt haben, um Grubers Ersuchen rundheraus abzulehnen.  Gruber hatte in  gleichlautenden Telegrammen an den amerikanischen Präsidenten Harry S. Truman und dessen Aussenminister James F. Byrnes, an den britischen Aussenminister Ernest Bevin, an den französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle und seinen Aussenminister Georges Bidault sowie an den sowjetischen Generalissmus Iossif Stalin und dessen Aussenminister Wjatscheslaw Molotow um „die Wiederherstellung der Freiheit für Südtirol"  sowie um „Vorbereitung einer Volksabstimmung“ zwischen Brenner und Salurner Klause und „Zulassung einer österreichischen Delegation zu den Verhandlungen“ ersucht. 

In Innsbruck sprachen der Tiroler Landeshauptmann Gruber und sein kurzzeitiges Regierungsmitglied Eduard Reut-Nicolussi auf einer Grosskundgebung vor 30 000 Menschen am 4. September 1945; in der verabschiedeten Resolution wurde die Rückkehr des südlichen Landesteils zu Tirol und Österreich gefordert.  General Marie-Emil Béthouart, Kommandeur der französischen Besatzungstruppen, liess seine Sympathie dafür offen erkennen. Am 28. September  erreichte ihn allerdings ein Exposé des Quai d'Orsay, worin es hiess, wegen „der ungewissen Zukunft Österreichs angesichts einer dauerhaften sowjetischen Besatzungszone“  sei „eine Rückgabe Südtirols aus strategischen Gründen sehr gefährlich“, denn damit drohe eine „Ausbreitung der sowjetischen Einflussnahme bis zur Po-Ebene“.

Derweil legte sich die provisorische österreichische Regierung unter Staatskanzler Karl Renner, der der Tiroler Landeshauptmann Gruber als Aussenamtsstaatssekretär angehörte, am 5. September per Kabinettsratsbeschluss  auf die Forderung nach Selbstbestimmung für Südtirol fest. Sie richtete ein Memorandum an die Londoner Aussenministerkonferenz, in welchem sie die „Rückgliederung Südtirols“ forderte. In London, wo es seit 11. September primär um die Behandlung des Friedenschlusses mit Italien sowie um Friedensverträge mit Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland ging,  vereitelte der Brite Bevin den Vorschlag des Amerikaners Byrnes nach einschränkungsfreier Anhörung Wiens zur österreichisch-italienischen Grenze sowie nach Entsendung einer Untersuchungskommission. Schon am 14. September legten sich die Aussenminister auf die Beibehaltung der Brennergrenze fest, wobei Byrnes eine Zusatzformel im Hinblick auf territoriale Regelungen einbrachte, in der es hiess: „Die Grenze mit Österreich wird unverändert bleiben, mit der Ausnahme, jeden Fall zu hören, den Österreich für kleinere  Grenzberichtigungen zu seinen Gunsten vorbringt".

Von alldem wusste man jedoch weder in Wien und Innsbruck noch in Bozen etwas. In Wien überreichte die von Staatskanzler Karl Renner geführte provisorische Regierung am 12. September dem Alliierten Rat ein „Memorandum über die Rückgliederung Südtirols an Österreich", worin sie darum ersuchte, es möge „eine über die Zugehörigkeit dieses Gebietes endgültig entscheidende, freie Volksabstimmung angeordnet" werden. Auf zwei Kundgebungen in Anwesenheit Renners sowie führender Vertreter der von den Besatzungsmächten zugelassenen Parteien (ÖVP, SPÖ, KPÖ) wurden am 3. und am 14. Oktober Resolutionen für die Rückkehr Südtirols verabschiedet; am 5. November überreichte die Regierung dem Alliierten Rat zur Weiterleitung an die jeweiligen Regierungen ein weiteres Memorandums zur Südtirolfrage.

Derweil bemühte sich Italien um die weitere Forcierung seiner Interessen und Ziele. Dem auf Täuschung zielenden „Beweis guten Willens“ unter Hinweis DeGasperis auf das Aostatal diente das am 27. Oktober erlassene Gesetzesdekret 755, mit dem „deutsche Schulen in Südtirol genehmigt“ wurden. Am 4. November sprach er in Mailand von der „Notwendigkeit der Brennergrenze für die Entwicklung und Verteidigung Italiens“.

Zur österreichischen Forderung nach einer Volksabstimmung in Südtirol hiess es in einer von italienischen Presseorganen am 20. November wiedergegebenen Verlautbarung aus Rom: „Es gibt überhaupt keine Südtiroler Frage. Alles, was sich auf Südtirol bezieht, ist eine inneritalienische Angelegenheit, die Italien in versöhnlichem Geiste lösen will.“ Und in einem am 7. Dezember in der Zeitung „Alto Adige“ veröffentlichten „Offenen Brief“ des Bozner Präfekten Bruno De Angelis, eines vormaligen Faschisten,  an die SVP-Führung hiess es, die italienische Regierung sei der Auffassung, dass die Südtirolfrage mittels Erlass eines Autonomiegesetztes gelöst werden sollte.

Gruber, nach der infolge Nationalratswahl vom 25. November (ÖVP 85, SPÖ 76, KPÖ 4 Sitze) gebildeten ersten regulären Regierung unter Kanzler Leopold Figl (ÖVP) nunmehr auch formell Aussenminister – in der provisorischen unter Renner war er lediglich Staatssekretär - schlug daraufhin vor, die offenen wirtschaftlichen Fragen bezüglich Südtirol „durch eine österreichisch-italienische Treuhandgesellschaft klären und lösen zu lassen“. DeGasperi erklärte indes nach einer Kabinettssitzung am 14. Dezember, es  werde eine „Kommission zur Ausarbeitung einer Verwaltungsautonomie für Südtirol“ gebildet, „die aus Vertretern beider Nationalitäten zusammengesetzt sein“ solle. Zwei Wochen später liess er verlauten, die Provinz Alto Adige gehöre zur „geographischen Einheit Italiens“. Und: „Die Grenzen eines Staates mit 45 Millionen Einwohnern können nicht durch unbedeutende Minderheiten entschieden werden, die noch dazu zum Grossteil Nazi-Anhänger waren und vor und nach dem Kriege Hitler halfen.“  Sozusagen als Kontrapunkt zur österreichischen Note an den Alliierten Rat richtete er zu Jahresbeginn 1946 an die Botschafter der Alliierten in Rom eine Note, in welcher er am Verbleib Südtirols bei Italien festhielt, zumal  es  „unentbehrliches Hinterland für die Industrie der Po-Ebene" sei.

Gruber liess daraufhin am 21. Januar 1946 dem Alliierten Rat ein Memorandum zukommen, worin er für den Fall der Rückgliederung Südtirols anbot: Verbleib der Wasserkräfte bei Italien und deren Nutzung durch österreichisch-italienische Gesellschaften; freie Wahl der Staatsbürgerschaft für die in Südtirol lebenden Italiener bei privilegierten Sonderstatus hinsichtlich Sprache und Kultur; Unterstellung Südtirols unter UN-Schutz der Vereinten Nationen; Gewährung einer Freihafenzone für Italien an der Donau. Daraufhin bekundete William B. Mack, Vertreter des britischen Foreign Office in Wien, den London zwei Wochen zuvor bereits hatte wissen lassen, es bestünden keine Einwände, die österreichische Regierung über die „provisorische Entscheidung" zu informieren, dass Südtirol „mit Ausnahme kleinerer Grenzänderungen“ nicht zu Österreich zurückgelangen werde, Grubers (laut  „Wiener Zeitung“ vom 2. Februar) in eine formelle Note der österreichischen Regierung gekleidetes Memorandum  sei „ein grosszügiger und staatsmännischer Beitrag zur Lösung des Problems“.

Wiewohl im britischen Oberhaus die Sympathie für eine Rückgliederung Südtirols an Österreich dominierten, liess Aussenminister Bevin  im Unterhaus keine Zweifel daran, dass wegen der Entwicklung hin zum „Eisernen Vorhang“, der sich, wie Winston Churchill in einer Rede dargelegt hatte, „von der Ostsee bis Triest über Europa gelegt“ habe, Italien für den Westen wichtiger sei als Österreich.  Daher könne es bis auf kleinere Berichtigungen  keine Grenzänderungen geben. Weder die an Kanzler Leopold Figl am 22. April in Innsbruck während einer Grosskundgebung  übergebenen und später nach Paris weitergereichten 155 000 Unterschriften von Südtirolern für die Wiedervereinigung Tirols noch die Forderung nach Gewährung der Selbstbestimmung, wie sie auf Kundgebungen – trotz diverser Behinderung durch italienische Stellen – in Innichen, Brixen, Bozen und Meran erhoben worden waren, konnten die Alliierten dazu bringen, wenigstens eine – selbst auch vom Amerikaner Byrnes ins Spiel gebrachte, aber von Molotow abgelehnte – Kommission zur Ergründung der Verhältnisse zu entsenden.

Auch Grubers im Auftrag Figls an die Alliierten gerichtete Bitte um Anhörung einer österreichischen Delegation blieb unbeantwortet. Derweil passte die von Nicolò Carandini, dem Botschafter in London, vorgebrachte Bekundung, wonach Italien eine „liberale und demokratische Politik betreiben“ und „lokale Autonomien" wie im Falle Aosta installieren werde, eher zu den Plänen der Siegermächte, vornehmlich der westlichen.

Wiewohl er – ebenso wie die Regierung Figl – offiziell für Selbstbestimmung und Rückgliederung des ganzen südlichen Tiroler Landesteils eintrat, überreichte Gruber offenbar unter dem Eindruck, der Inhalt könne unter dem Rubrum „kleinere Grenzberichtigungen“ Wirkung entfalten, am 12. April ein geheimes, namentlich nicht gezeichnetes Memorandum an Mack. Im wesentlichen sollte gemäss dem  darin enthaltenen Vorschlag Südtirol einschliesslich der Stadt Bozen - aber ohne deren während des Faschismus aus dem Boden gestampfter Industriezone und erheblichen Teilen des Südtiroler Unterlands - zu Österreich kommen. Doch dies fand ebensowenig Gehör wie die spätere – formell ebenfalls in einer Regierungsnote gekleidete –  „Pustertal-Lösung“ Grubers. Sie sah dessen Rückgliederung an Tirol vor, womit die direkte Verbindung Nordtirols mit (dem wegen des Grenzverlaufs abgetrennten) Osttirol möglich geworden wäre; wiewohl Mack bekundet hatte, Bevin sei bereit, Österreich zu unterstützen, sofern es Anspruch auf das Pustertal erhebe.

Am 11. Mai hatte Norbert Bischoff, Österreichs Gesandter in Paris,  im Auftrag der Bundesregierung eine an die tagende Vier-Mächte-Aussenministerkonferenz gerichtete Note übergeben,  in der die Rückgliederung des Pustertals, des oberen Eisacktales und der Stadt Brixen als „kleinere Grenzberichtigung" mit der Begründung der Wiederherstellung einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Nord- und Osttirol verlangt wurde. Am 30. April bestätigten Bidault, Byrnes, Bevin und Molotow jedoch den schon am 14. September 1945 gefassten Beschluss, „keine grösseren Grenzveränderungen zwischen Österreich und Italien vorzunehmen“. Und am 1. Mai bekräftigten sie die damalige Festlegung, wonach Südtirol bei Italien bleibe und das von der Regierung in Wien sowie in mehreren auf Kundgebungen beschlossenen Resolutionen geforderte Plebiszit abgelehnt werde.

Die Bekanntgabe bewirkte in Tirol einen allgemeinen fünfstündigen Proteststreik sowie Demonstrationen,  auch in Bozen, Meran und Brixen kam es zu Protestkundgebungen. Sämtliche Glocken Tirols läuteten zum Zeichen der Trauer. In Wien demonstrierten mehr als 100 000 Menschen für die Selbstbestimmung der Südtiroler und die Rückkehr des Landesteils zu Österreich.

Derweil klammerte man sich in Südtirol an die auch von der Veröffentlichung einer Stellungnahme des Kanonikus Michael Gamper im „Volksboten“ (2. Mai) und in den „Dolomiten“ (3. Mai) genährte Hoffnung, wonach in der Festlegung der Aussenministerkonferenz lediglich eine „Vorentscheidung" zu sehen und „keineswegs das letzte Wort über Südtirol“ gesprochen sei. Auch die persönliche Vorsprache Grubers bei Bevin - aufgrund erstmaliger Einladung nach Paris und Weiterreise nach London – änderte daran kein Jota. Ins Leere ging auch sein unterdessen bekanntgewordener und von der gesamten österreichischen Regierung mittels formellen Verlangens gebilligter Vorstoss in Sachen Pustertal-Lösung – bei Aufrechterhaltung eines Rechtsvorbehalts auf Südtirol als Ganzes. Woraufhin in einer Besprechung von Vertretern Nord- und Südtirols am 10. Juni in Innsbruck massive Vorbehalte gegen die Politik des Aussenministers zum Ausdruck kamen und der stellvertretende Landesregierungschef Franz Hüttenberger (SPÖ) „den für Österreichs Aussenpolitik verantwortlichen Männern“ vorwarf, sie hätten  „in der Behandlung des Problems Ungeschicklichkeiten begangen, welche die gerechte Sache Südtirols ungünstig beeinflussen". In der zwischen 15. Juni und 12. Juli zu Paris fortgesetzten Vier Mächte-Aussenministerkonferenz wurde Österreichs Anspruch auf Südtirol neuerdings abgelehnt.

Im britischen Unterhaus protestierten derweil 150 Abgeordnete (vornehmlich der Konservativen) formell gegen die Entscheidung der Aussenministerkonferenz in Paris über die Belassung Südtirols bei Italien. In der Erklärung hiess es, die Abtrennung Südtirols von Österreich im Friedensvertrag von Saint Germain sei „die ernsthafteste Verletzung des von Wilson aufgestellten Grundprinzips der Selbstbestimmung der Völker gewesen“. Labour-Premier Bevin antwortete auf die enthaltene Frage, ob „Grossbritannien den schmutzigen Schacher, den der Berliner Pakt zwischen Hitler und Mussolini über Südtirol dargestellte, unterschreiben wolle",  Österreich sei noch nicht frei, und man wisse nicht einmal, ob Ostösterreich nicht vom Westen ganz abgeschnitten werde. Die Entscheidung über Südtirol sei im September 1945 in London gefallen, und er habe sich einverstanden erklärt und trage dafür die Verantwortung.

Wenngleich die SVP in einem Telegramm vom 17. Juli an das britische Oberhaus den Anspruch auf Selbstbestimmung erhob und bat, die Südtiroler dabei zu unterstützen, erklärten ihr Obmann Erich Amonn und ihr Generalsekretär Josef Raffeiner gegenüber dem Bozner Präfekten Silvio Innocenti zur Mitarbeit in der Autonomiefrage bereit. Beide dementierten allerdings später Vorhaltungen, wonach sie sich mit dessen – auf Anweisung DeGasperis – ausgearbeitetem (und letztlich zum Tragen gekommenem) Autonomieprojekt Innocentis (Südtirol zusammen mit dem Trentino) einverstanden erklärt gehabt hätten, wie es Innocenti und De Gasperi in der Öffentlichkeit darstellten. Gruber lässt indes DeGasperi über den iatlienischen Botschaftssekretär Roberto Gaja wissen, er sei zu einem „Gespräch über freundschaftliche Beziehungen und der Zusammenarbeit" bereit, woraufhin  De Gasperi am 20. Juli via Gaja mitteilen liess, dass er dazu bereit sei, wenn territoriale Fragen nicht zur Diskussion stünden.

Im Pariser Palais Luxembourg begann am 15. Juli die Friedenskonferenz; sie dauerte bis 15. Oktober 1946.  Der Konferenz lagen die Entwürfe des Rates der Aussenminister der Grossen Vier in Paris, beziehungsweise der von ihnen beauftragten Stellvertreter zu den Friedensverträgen mit Italien, Finnland, Bulgarien, Rumänien und Ungarn sowie die noch nicht geklärten Fragen vor. Den insgesamt 21 Delegationen wurden vier Südtirol-Memoranden unterbreitet, in denen eine Volksabstimmung über dessen Zukunft verlangt wurde: von der österreichischen Bundesregierung; ein vom SVP-Obmann Ammon und dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Südtirols, Lorenz Unterkircher sowie vier Südtiroler Mitgliedern des letzten gewählten italienischen Parlaments und sieben Mitgliedern des letzten gewählten Südtiroler Landtags unterzeichnetes; ein drittes von Vertretern der Ladiner; schliesslich das vierte von Fürstbischof Johannes Geisler von Brixen. Die SVP hatte einer – offiziell nicht zugelassenen - Südtiroler Delegation (Friedl Volgger, Otto von Guggenberg und Hans Schoefl) als Vorgabe aufgetragen: Falls kein Plebiszit durchsetzbar sei, möge man entweder auf eine „Liechtensteinlösung“ oder auf ein „Südtirol unter internationaler Kontrolle“ oder auf eine „Autonomie“ (allerdings nur unter den Bedingungen einer internationalen Garantie und ausschliesslich für die Provinz Bozen) hinwirken.

De Gasperi trat am 10. August vor die Friedenskonferenz und erklärte, hinsichtlich des „Alto Adige“ werde eine „weitreichende Autonomie vorbereitet“, und die Vertreter Südtirols hätten einer „Regionalautonomie bereits zugestimmt.“ Nach dem Beschluss zur Anhörung Österreichs – wogegen die Sowjetunion, Weissrussland, die Ukraine, Polen, Jugoslawien  und die Tschechoslowakei stimmten – reiste Gruber nach Paris und vertrat am 21. August in seiner (zusammen mit Figl ausgearbeiteten) Rede vor der Vollversammlung der Konferenz den bekannten Standpunkt Wiens. Auch das am 25. August der Konferenz vorgelegte Südtirol-Memorandum Österreichs führte letztlich nicht zu einer Änderung der Alliierten-Position, Südtirol bei Italien zu belassen.

Im weiteren Fortgang der Ereignisse stand infolgedessen nurmehr die Autonomie-Frage im Mittelpunkt aller Überlegungen. Nach einer Unterredung Grubers mit den Delegierten Belgiens, die ihm nahelegt hatten, sich um eine direkten Einigung mit Italien zu bemühen, sowie Gesprächen mit Nicolò Carandini (italienischer Botschafter In London und Sonderbeauftragter für Paris) sowie dem französischen Aussenminister Bidault verlangte Gruber von den Südtiroler Delegierten am 23. August, sie sollten ihm ihre Autonomie-Vorstellungen unterbreiten. Volgger, von Guggenberg und Schoefl brachten am 26. August ihr Missfallen zum Ausdruck, dass in dem von Gruber dem Generalsekretariat der Friedenskonferenz überreichten  neuen Memorandum der österreichischen Regierung lediglich  „eine Verwaltungsautonomie, wie sie Italien den Aostanern gewährt“,  verlangt worden sei. Damit  habe Gruber  „vorzeitig alle Karten aufgedeckt", und es werde „offenkundig, wie weit nachzugeben die österreichische Regierung bereit“ sei. Das Heranziehen der Aostatal-Autonomie als Muster kritisierten sie als „verunglückt und gefährlich“. Dessen ungeachtet deutete Gruber gegenüber Carandini die Bereitschaft an, Innocentis Vorschläge zur Grundlage für die  Autonomie zu machen; dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sie in einigen Punkten modifiziert würden. Doch auf die von Österreich gewünschte „eindeutige territoriale Abgrenzung des autonomen Gebiets“ liess sich DeGasperi gar nicht erst ein. 

Als Carandini mit dessen unveränderlichen Instruktionen am 1. September nach Paris zurückgekehrt war, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gruber und seinen Mitarbeitern auf der einen und der Südtiroler Delegation auf der anderen Seite, weil letztere den Vorschlag Carandinis (und somit DeGasperis) als ungenügend bezeichneten und glatt zurückwiesen.

Nachdem Gruber die Bereitschaft bekundet hatte, die Frage der Nennung des territorialen Geltungsbereichs der Autonomie offenzulassen und keine Formel zu verlangen, die das autonome Gebiet unbedingt auf die Provinz Bozen beschränkte und Carandini sozusagen absichtsverschleiernd zusagte, nicht direkt auf die Vereinigung der beiden Provinzen hinzuweisen, war der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Alcide DeGasperi und Karl Gruber am 5. September 1946 in der italienischen Gesandtschaft zu Paris geebnet. In dieser räumlichen Unbestimmtheit, welche DeGasperi - wider das Gruber gegebene Versprechen, die Südtiroler vor Änderungen an der territorialen Geltung zu hören -  und das italienische Parlament schamlos zugunsten der erst noch zu schaffenden Region Trentino-Alto Adige (Autonomiestatut beschlossen am 29. Januar und inkraft getreten am 14. März 1948) sorgte es schliesslich für Misstrauen und absolut gerechtfertigter Auflehnung in Südtirol.

Erst nach zahlreichen Anschlägen, Kreiskys UN-Vorstoss 1960, welchem in den „Bomben-Jahren“ Leid und Tod, massive Vergeltungsmassnahmen und Menschenrechtsverletzungen von Seiten Italiens folgten, kam es nach langwierigen, zähen Verhandlungen im Dreieck Wien-Bozen-Rom zum Autonomie-Paket von 1969, welches ins Zweite Statut von 1972 mündete. Und aufgrund römischen Finassierens sollte es schliesslich weitere zwanzig Jahre dauern, bis am 11. Juni 1992 mit der österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärung vor den UN der Südtirol-Konflikt im völkerrechtlichen Sinne für beendet erachtet werden konnte. Das und die durchaus positive Entwicklung Südtirols – vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet - ändert nichts daran, dass die grösste Ungerechtigkeit gegenüber den Südtirolern seit 1918/19 fortbesteht, solange ihnen nicht Gelegenheit zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nicht zugestanden und daher gegeben ist.

Unter Historikern ist man sich zwar weitgehend einig, dass die Selbstbestimmung 1946 aufgrund der damaligen Lage und der Interessengegensätze zwar nicht erreichbar war. Es darf aber auch durchaus als opinio communis gelten, was Michael Gehler (Hildesheim, früher Innsbruck) aufgrund seiner Forschungsergebnisse gegenüber einer Zeitung einmal so ausdrückte: Es wäre mehr zu holen gewesen, „Gruber hat sich viel zu schnell auf Kompromisse eingelassen; bei einer besseren Verhandlungsführung wäre durch die unablässige Forderung nach einer Volksabstimmung eine echte Autonomie im Sinne einer inneren Selbstbestimmung möglich gewesen.“

Eine „echte Autonomie“ – mit der existierenden, an der Rom immer wieder einige Scheibchen abschnitt, hat dies nichts zu tun. Und wenn die Südtiroler nicht aufpassen, führt der von der „ewigen Regierungspartei“ SVP auf Wunsch ihres italienischen Koalitionpartners Partito Democratico (PD) eingesetzte Autonomie-Konvent, der über die angeblich „notwendigen Anpassungen“ an Gegenwart und Zukunft, vor allem auch an die von der Regierung Renzi (PD) vorangetriebene, auf Stärkung des Zentralstaats hinauslaufende Verfassungsreform befinden und dessen Ergebnis als Grundlage für ein „Drittes Autonomie-Statut“ vorgesehen sein soll, horribile dictu vor die bisher als halbwegs gesichert geltenden autonomen Rechte und Zuständigkeiten des zweiten Statuts zurück.

 

Wortlaut des Gruber-DeGasperi-Abkommens:

  1. Die deutschsprachigen Bewohner der Provinz Bozen und der benachbarten zweisprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der völkischen Eigenart und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe.

    In Übereinstimmung mit den bereits erlassenen oder zu erlassenden gesetzlichen Maßnahmen wird den Staatsbürgern deutscher Zunge im besonderen gewährt:

    a) Volks- und Mittelschulunterricht in ihrer Muttersprache;

    b) Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache in öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden wie auch in der zweisprachigen Ortsnamengebung;

    c) das Recht, die deutschen Familiennamen wiederzuerwerben, die im Laufe der vergangenen Jahre italienisiert wurden;

    d) Gleichberechtigung bei Zulassung zu öffentlichen Ämtern, zum Zwecke, eine angemessenere Verteilung der Beamtenstellen zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichen.

  2. Der Bevölkerung obengenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt für den Bereich ihrer Gebiete zuerkannt. Der Rahmen, in welchem die besagte Autonomie Anwendung findet, wird noch bestimmt, wobei auch örtliche Vertreter der deutschsprachigen Bevölkerung zu Rate gezogen werden.

  3. Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien, nach Beratung mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrags:

    a) im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staatsbürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler-Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, neu zu regeln;

    b) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu treffen;

    c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwischen Nordtirol und Osttirol auf dem Schienenwege und in möglichst weitgehendem Umfange auch auf dem Straßenwege zu treffen;

    d) Sonderabmachungen zur Erleichterung eines erweiterten Grenzverkehrs und örtlichen Austausches bestimmter Mengen heimischer Erzeugnisse und Güter zwischen Österreich und Italien zu treffen."

 

( QUELLE:  http://www.provincia.bz.it/usp/publ/publ_getreso.asp?PRES_ID=63926 )

 
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