Textatelier
BLOG vom: 02.02.2006

Dignitas und Engländer: Notausgang aus dem Leben

Autor: Emil Baschnonga
 
Der Pilot wünschte den Fluggästen einen angenehmen Aufenthalt in Zürich oder eine gute Weiterreise. Unter den Fluggästen war Dr. Anna Turner. „Wenn der Pilot wüsste, dass ich mit Dignitas weiter reise“, sagte die 66-Jährige erzwungen heiter zu ihrem Begleiter auf ihrer letzten Reise zur Zürcher Dignitas-Klinik und von dort aus in den von der Klinik unterstützten Freitod. Sie litt an Multipler Sklerose. Zwar hatte sie die Aussicht, noch 3 Jahre zu leben, doch ihr Todeswunsch hatte Übermacht gewonnen.
 
In England ist Beihilfe zum Freitod (Sterbehilfe) gegen das Gesetz. Deshalb wich sie in die Schweiz aus – in die Dignitas-Klinik in Zürich. Frau Turner hatte sich zuvor mit der Eintrittsgebühr von 100 Franken in der Klinik registriert. (Das Anmeldungsformular ist viel einfacher als eine Steuererklärung.) Ihre Papiere waren in Ordnung, worunter ihr Geburtsschein, ihr Heiratszertifikat und 2 Arztzeugnisse über ihre Krankheit.
 
In der Klinik untersuchte sie ein Arzt auf ihren Geisteszustand. Zufrieden mit dem Ergebnis, verschrieb er ihr die tödliche Pillendosis (Barbitursäure-Präparat). Anschliessend, in einer Wohnung, gab ihr eine Schwester die Pille. Diese musste Frau Turner selber schlucken. (Die hilfsbereite Schwester verdient ein besseres Geschick.) Dieser letzte Ausweg wird „Sterben mit Würde“ genannt.
 
Seit der Gründung der Dignitas im Jahre 1998 als gemeinnütziger Verein sollen bisher 42 lebensmüde Menschen aus England die Klinik aufgesucht haben. Dignitas zählt 673 Mitglieder in England, worunter Dr. Michael Irwin, ein Arzt im Ruhestand, der wiederholt als Todesengel die Papiere der Anwärter für den Freitod vorbereitet und 5 von ihnen zur Endstation des Lebens nach Zürich begleitet hatte. Das Motto der Klinik heisst: Menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben. Inzwischen hat Dignitas eine Niederlassung in Deutschland. Jährlich veröffentlicht Dignitas einen ausführlichen Jahresbericht mit Statistiken über die erwiesene Sterbehilfe.
 
Gestern bin ich in einer englischen Zeitung auf den kurzen Artikel gestossen: „Ankreuzen bietet Recht auf den Tod.“ Wer dieses Feld als Volljähriger ankreuzt, verbietet dem Arzt lebenserhaltende Eingriffe aller Art. Sie erteilen die entsprechende Vollmacht an Freunde oder Familienangehörige, an die sich der Arzt zu halten hat. Diese Methode wird als Hintereingang-Euthanasie bezeichnet. Wie würde ich mich als Freund oder Vater gegen ein solches Ansinnen oder Anliegen verhalten? Und Sie, lieber Leser, liebe Leserin?
 
Eines weiss ich: Albert Schweitzer hielt die Ehrfurcht vor dem Leben zeitlebens in grösster Ehre. Er hat die Kranken in seinem Urwaldspital in Lambarene in Gabun betreut. In seinen Schriften wies er darauf hin, wie Eingeborene sich dem Tod gegenüber verhalten: „Der Tod ist ihnen etwas Natürliches. Sie fürchten ihn nicht, sondern sehen ihm ruhig entgegen.“
 
Ich glaube, das muss meine eigene Richtschnur bleiben – bis zuletzt.
 
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